Staatengemeinschaft beschließt weitere Maßnahmen gegen gefährliche Chemikalien und Abfälle

Nach einem 12-tägigen Verhandlungsmarathon sind die gemeinsam durchgeführten Vertragsstaatenkonferenzen zum Basler, Stockholmer und Rotterdamer Übereinkommen zu Ende gegangen.

Die Konventionen regeln die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, die weltweite Einschränkung langlebiger organischer Schadstoffe (POPs – persistent organic pollutants) und den Handel mit gefährlichen Industriechemikalien und Pestiziden.

Die Konventionen sollen dazu beitragen, dass bis 2020 mit Chemikalien weltweit so umgegangen wird, dass Mensch und Umwelt nicht mehr durch Chemikalien und gefährliche Abfälle gefährdet werden. Auf dieses Ziel hatte sich die Weltgemeinschaft 2002 auf dem Nachhaltigkeitsgipfel von Johannesburg geeinigt.

Dazu haben sich vom 28. April bis zum 10. Mai über 1600 Vertreter aus mehr als 160 Staaten in Genf zusammengefunden. Die Konferenzen wurden zum ersten Mal überhaupt für Internationale Umweltabkommen in einem gemeinsamen Format simultan durchgeführt. Hierdurch wurden Einsparungen erreicht, die der Umsetzung der Konventionsinhalte zugute kommen sollen.

Im Ergebnis konnte im Rahmen des Stockholm Übereinkommens die künftige Verwendung des Flammschutzmittels Hexabromcyclododecan (HBCD) verboten werden, weitere Beschlüsse dienen dem Zweck der künftigen Einschränkung bei der Verwendung von gefährlichen langlebigen Substanzen, u.a..

bromierten Biphenylen (PBDEs) und Perfluoroktansulfonsäure (PFOS).

Im Rahmen des Rotterdamer Übereinkommens wurden vier Substanzen neu aufgenommen, die künftig im Handel den Regeln des Übereinkommens unterliegen. Hierzu gehören z.B. das Pestizid Azinphosmethyl und Industriechemikalien wie Octa- und Pentabromdiphenylether, die in mehreren Anwendungen stehen.

Im Rahmen des Basler Übereinkommens wurde ein Rahmen für die umweltgerechte Abfallbewirtschaftung beschlossen, der auch Instrumente und Strategien zu seiner Umsetzung sowie eine Reihe von Empfehlungen u.a. an die Staaten und Abfallerzeuger und -behandler enthält. Zu den Technischen Leitlinien zur Verbringung von gebrauchten Elektrogeräten bzw. Elektroaltgeräten konnte leider keine Einigung erzielt werden. Dagegen wurde ein Leitfaden zum umweltgerechten Umgang mit gebrauchten Computern und Altcomputern verabschiedet. Um die Zusammenarbeit bezüglich der Bekämpfung illegaler Verbringungen zu verbessern, wurde ein Netzwerk eingerichtet, das aus Vertretern von Staaten und relevanten Organisationen zusammengesetzt ist.

Media Contact

Dr. Dominik Geißler BMU Pressedienst

Weitere Informationen:

http://www.bmu.de

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