Neuordnung des Naturschutzrechts tritt zum 1. März in Kraft

Zum 1. März tritt das Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Kraft. Es schafft erstmals umfassende, unmittelbar geltende und bundeseinheitliche Regelungen für den Naturschutz in Deutschland. Das alte Rahmenrecht, das lediglich allgemeine Vorgaben für die Länder enthielt, wird damit abgelöst.

Die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Prof. Beate Jessel, begrüßt die Neuordnung als wichtigen Schritt zur Verbesserung der Vollzugstauglichkeit und Anwenderfreundlichkeit des Naturschutzrechts: „Die drohende Zersplitterung des Naturschutzrechts in Deutschland ist damit zunächst abgewendet. Ob die Rechtseinheit und Rechtsklarheit dauerhaft gewahrt werden können, hängt nun davon ab, wie und in welchem Umfang die Länder von ihren neuen verfassungsrechtlichen Abweichungsrechten Gebrauch machen.“

Dem BfN werden mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz zahlreiche neue Aufgaben übertragen. Die Behörde ist u. a. zuständig für das Monitoring des Bundes, das gezielt und fortlaufend den Zustand von Natur und Landschaft ermittelt und bewertet. Zudem wirkt das Amt zukünftig bei der Anerkennung von Naturschutzvereinigungen mit, die als „Anwälte der Natur“ klagebefugt sind. Sie helfen bereits im Vorfeld von Entscheidungen, Defizite bei der Anwendung des Naturschutzrechts zu verringern. Ein dritter Aufgabenbereich betrifft die Abwehr ökologischer Gefahren durch Tier- und Pflanzenarten, die bislang in Deutschland noch nicht vorkommen. Das Ausbringen solcher Tiere und Pflanzen bedarf der Genehmigung des BfN.

Besonders hervorzuheben ist die Stärkung des Meeresnaturschutzes. „Das an Land übliche und bewährte Instrumentarium des Naturschutzrechts wird nun auch auf die küstenfernen Gebiete der Nord- und Ostsee, die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ), erstreckt. Es macht nicht mehr Halt an der 12-Seemeilen-Grenze. Dies ist für den Erhalt der vielfältigen und eng miteinan-der vernetzten Ökosysteme dringend erforderlich, nicht zuletzt zur Erfüllung völker-und europarechtlicher Schutzverpflichtungen, etwa aufgrund der regionalen Meeresschutzübereinkommen oder der europäischen FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie,“ so Beate Jessel.

Erstmals sind ab morgen über die bisherigen Regelungen zum Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ hinaus alle relevanten Bestimmungen innerhalb wie außerhalb der Küstengewässer einheitlich anwendbar. Damit ist bei Vorhaben, die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt der Meere haben, wie beim marinen Sand- und Kiesabbau sowie bei Errichtung von Seeanlagen, zukünftig auch der gesetzliche Biotopschutz zu beachten.

Das BfN ist nun als zuständige Naturschutzbehörde für den Bereich der AWZ mit den notwendigen rechtlichen Befugnissen ausgestattet. „Wir werden einen frühzeitigen Austausch mit allen Betroffenen und der interessierten Öffentlichkeit über unsere Maßnahmen zur Verwaltung der Schutzgebiete gewährleisten.“, sagte BfN-Präsidentin Jessel. „Bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben, wie der Erteilung von Ausnahmen oder Befreiungen vom Arten- und Biotopschutz, verstehen wir uns als Dienstleister in Sachen Naturschutz. Gemeinsam mit den Antragstellern und den sonstigen Zulassungsbehörden werden wir rechtssichere Grundlagen für die naturverträgliche Nutzung der Nord- und Ostsee schaffen.

Hinweis:
Die UN hat 2010 zum Internationalen Jahr der Biodiversität erklärt. Damit bietet sich allen Akteuren in Bund, Ländern, Gemeinden, Wirtschaft sowie NGOs, Wissenschaft und weiteren Interessierten die Gelegenheit, während einer Phase erhöhter Aufmerksamkeit, miteinander in einen Dialog über Biodiversität zu treten.

Das Bundesumweltministerium (BMU) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) rufen zu einem Wandertag am Tag der biologischen Vielfalt (Pfingstsamstag, den 22.5.2010) auf. Motto: Gemeinsam wandern – Deutschlands Vielfalt erleben!

Media Contact

Franz August Emde idw

Alle Nachrichten aus der Kategorie: Ökologie Umwelt- Naturschutz

Dieser Themenkomplex befasst sich primär mit den Wechselbeziehungen zwischen Organismen und den auf sie wirkenden Umweltfaktoren, aber auch im weiteren Sinn zwischen einzelnen unbelebten Umweltfaktoren.

Der innovations report bietet Ihnen interessante Berichte und Artikel, unter anderem zu den Teilbereichen: Klimaschutz, Landschaftsschutzgebiete, Ökosysteme, Naturparks sowie zu Untersuchungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes.

Zurück zur Startseite

Kommentare (0)

Schreiben Sie einen Kommentar

Neueste Beiträge

Anlagenkonzepte für die Fertigung von Bipolarplatten, MEAs und Drucktanks

Grüner Wasserstoff zählt zu den Energieträgern der Zukunft. Um ihn in großen Mengen zu erzeugen, zu speichern und wieder in elektrische Energie zu wandeln, bedarf es effizienter und skalierbarer Fertigungsprozesse…

Ausfallsichere Dehnungssensoren ohne Stromverbrauch

Um die Sicherheit von Brücken, Kränen, Pipelines, Windrädern und vielem mehr zu überwachen, werden Dehnungssensoren benötigt. Eine grundlegend neue Technologie dafür haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Bochum und Paderborn entwickelt….

Dauerlastfähige Wechselrichter

… ermöglichen deutliche Leistungssteigerung elektrischer Antriebe. Überhitzende Komponenten limitieren die Leistungsfähigkeit von Antriebssträngen bei Elektrofahrzeugen erheblich. Wechselrichtern fällt dabei eine große thermische Last zu, weshalb sie unter hohem Energieaufwand aktiv…

Partner & Förderer