Keine Gartenabfälle auf Wald- und Grünflächen entsorgen

Grünschnitt, Gras, und Laub, derer sich Gartenbesitzer entledigen möchten, gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden.

Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares Material handelt. Was banal klingt ist jedoch kein Kavaliersdelikt.

„Diese Art der Entsorgung ist illegal. In den Pflanzenabfall-Verordnungen der Länder ist vorgeschrieben, dass Gartenabfälle ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Pflanzliche Abfälle sind entweder – wie der übrige Müll – dem öffentlichen Entsorgungsträger zu überlassen oder können im eigenen Garten kompostiert werden“, sagte Prof. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Denn Wald- und Grünflächen der freien Natur sind in der Regel eine gut abgestimmte Lebensgemeinschaft. „Bringt man zusätzliche Komponenten in dieses Gleichgewicht ein, verändert sich das Nährstoffangebot und die sensiblen Ökosysteme werden langfristig gestört“, erklärt Jessel.

„Die Verrottung der Pflanzen sorgt für einen verstärkten Nährstoffeintrag“, so die BfN-Präsidentin. Damit wird die Zusammensetzung der Böden empfindlich gestört. Pflanzen, die auf nährstoffarmen Böden zurechtkommen wie Veilchen oder viele Wiesenblumen werden durch Nährstoff liebende Allerweltspflanzen wie Brennnesseln oder Brombeersträucher vertrieben. Mit Sorge beobachtet das BfN auch, dass mit der illegalen Entsorgung auch gebietsfremde Pflanzenarten in die freie Natur eingebracht werden, die die Lebensgemeinschaften im Wald, am Waldrand oder in Schutzgebieten negativ beeinflussen können. Nicht selten treiben auch Wurzelreste mancher Gartenpflanzen wieder aus und verdrängen somit die ursprüngliche Pflanzenwelt.

Welche Konsequenzen hat eine illegale Entsorgung von Gartenabfällen für die Wald- und Grünflächen?

– Der Nährstoffhaushalt wird durch Stickstoffeinträge
gestört. Infolge der Überdüngung breiten sich Stickstoff
liebende Pflanzen wie Brennnesseln oft flächig aus.
Anspruchsvollere Pflanzen verschwinden dagegen.
– Gärung und Fäulnisbildung (insbesondere bei Rasenschnitt)
führen zur Störung der Mikroorganismen im Boden und somit
des natürlichen Nährstoffkreislaufs.
– Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen
von nichtheimischen, konkurrenzstarken Pflanzen enthalten,
die sich ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen
verdrängen können.
– Durch Gartenabfälle gelangt Nitrat in den Boden, das sich
letztlich in unserem Grundwasser wiederfindet. Es schadet
der Wasserqualität und damit unserer Gesundheit.
– Sobald sich an einer Stelle Abfälle befinden, kommt durch
Nachahmer immer mehr Unrat dazu. Innerhalb kurzer Zeit
befindet sich eine kleine Deponie in Wald, Grünflächen
oder unter Büschen auf der sich neben Grünschnitt Abfälle
aller Art sammeln.
– Abfälle müssen, auch wenn sie von Dritten illegal
abgelagert wurden, nach Abfallrecht vom Grundeigentümer
entfernt und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt
werden. Das verursacht Kosten. Handelt es sich um Staats-
oder Gemeindewald oder öffentliche Grünflächen sind, diese
von der öffentlichen Hand zu tragen – also auch von Ihnen
als Steuerzahler.
– Die Entsorgung im Wald und auf Grünflächen verstößt gegen
umweltrechtliche Vorschriften und stellt zumeist eine
bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar.
Fazit:
Gartenabfälle in der freien Natur sind nicht nur ein unschöner Anblick. Durch den erhöhten Nährstoffeintrag und die Einbringung nichtheimischer, möglicherweise invasiver Pflanzenarten können auch beachtliche Schäden an der Natur angerichtet werden. Aus einer eventuell einmaligen Ablagerung solchen Materials wird zudem häufig Gewohnheit oder Nachbarn schließen sich diesem Fehlverhalten an. Mit der Zeit werden Grün- und Waldflächen hinter Privatgrundstücken mit unansehnlichen pflanzlichen Abfällen überhäuft.

Erfahrungsgemäß lässt weiterer Müll wie und Plastikabfälle nicht lange auf sich warten – weder für die Anlieger noch für Spaziergänger ist es ein schöner Anblick, wenn sich so quasi wilde Mülldeponien entwickeln. Die rechtlichen Vorgaben können je nach Land und Kommune unterschiedlich sein. Im Einzelnen gibt die örtlich zuständige Behörde gerne Auskunft.

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