Die Glühbirne ist ein Auslaufmodell

In Brüssel sind heute Mindestanforderungen an die Effizienz für Haushaltslampen beschlossen worden, die zu einem schrittweisen Verschwinden der Glühlampen vom Markt führen werden. Die erste Stufe soll bereits am 1. September 2009 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt dürfen alle matten Glühbirnen und klare Glühbirnen ab 100 Watt nicht mehr verkauft werden. Für kleinere klare Glühbirnen gilt dies spätestens ab September 2012.

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: „Mit diesem Beschluss setzen wir auch gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Signal für die Verwendung effizienter Produkte. Das schont gleichzeitig den eigenen Geldbeutel. Ich hätte mir zwar ein vollständiges Auslaufen der Glühbirne schon zum nächsten September gewünscht, da die technischen Alternativen schon jetzt verfügbar sind. Doch können wir durch die heute beschlossenen Regelungen den Stromverbrauch bei Haushaltslampen um mehr als ein Drittel senken. Jeder Verbraucher ist gut beraten, schon heute auf effiziente Energiesparlampen zu setzen.“

Die von Vertretern der EU-Mitgliedsstaaten auf Vorschlag der EU-Kommission beschlossene Verordnung sieht im Einzelnen folgende Anforderungen vor:

– Ab 1. 9. 2009 dürfen generell keine matten Glühbirnen mehr verkauft werden. Für matte Leuchten gilt dann Effizienzklasse A. Auch klare Lampen mit 100 Watt und mehr laufen zu diesem Zeitpunkt aus. Für klare Lampen gilt generell Effizienzklasse C, aber zu verschiedenen Zeitpunkten, d. h.:

– Ab 1. 9. 2010 müssen auch die klaren Lampen mit 75 Watt vom Markt verschwinden.

– Für die Standardglühlampe mit 60 Watt gilt ein Verkaufsverbot ab 1. 9. 2011; für die Glühlampe mit 10 Watt ab September 2012.

Ab dem 1. September 2016 gelten dann für alle Haushaltslampen Effizienzanforderungen, die der Effizienzklasse B entsprechen. Damit sind dann auch viele herkömmliche Halogenlampen nicht mehr effizient genug und verschwinden vom Markt.

Die technikunabhängig definierten Effizienzanforderungen für klare Lampen treffen auch ineffiziente Energiesparlampen und auch ineffiziente LEDs. Neben Effizienzanforderungen wird auch die Gebrauchstauglichkeit der Lampen zum Kriterium. Dies betrifft die Haltbarkeit, die Schaltfestigkeit, die Zündzeit und die Anlaufzeit. Damit ist auch die Zeit für Energiesparlampen geringer Qualität abgelaufen.

EU-Rat und EU-Parlament müssen dem Verordnungsentwurf noch zustimmen. Die EU-Verordnung konkretisiert die Vorgaben der EU-Richtlinie für energiebetriebene Produkte, die so genannte Ökodesign-Richtlinie und gilt nach der Verabschiedung direkt in allen Mitgliedsstaaten. Das heißt, es ist wird keine gesonderte Umsetzung in deutsches Recht notwendig werden.

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Michael Schroeren BMU-Pressereferat

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