Flusslandschaften zurückgewinnen – Hochwasserschutz verbessern

Anlässlich der 3. Flussgebietskonferenz der Bundesregierung mahnt das Bundesamt für Naturschutz (BfN) einen sorgsamen Umgang mit den restlichen noch einigermaßen intakten Flussauen in Deutschland an.

„Naturnahe Flusslandschaften mit abwechslungsreich strukturierten Ufern und ausgedehnten Auen sind Oasen der Erholung für den Menschen und zugleich wesentlicher Teil des europäischen Biotopverbundsystems „Natura 2000“, erklärt die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, Prof. Dr. Beate Jessel.

Flussauen gehören zu den artenreichsten und hoch gefährdeten Lebensräumen in Mitteleuropa. Sie sind mit geschätzten 12.000 darin vorkommenden Tier- und Pflanzenarten echte „hot spots“ der Biologischen Vielfalt. Naturnahe Flusslandschaften sorgen im Naturkreislauf zudem mit für Grundwasserneubildung, sauberes Trinkwasser und einen ausgeglichenen Wasserhaushalt. Zudem bieten Flussauen einen volkswirtschaftlich günstigen Beitrag zum vorsorgenden Hochwasserschutz.

Sie sind an Überschwemmungen angepasst, müssen keiner technisch und logistisch anfälligen Steuerung unterzogen werden und das Wasser kann sich da ausbreiten, wo es keinen Schaden anrichtet. Diese wichtigen Funktionen sind durch die Schifffahrt, Wasserkraft, Landwirtschaft sowie den Siedlungs- und Verkehrswegebau vielfach beeinträchtigt. So ist z. B. die Fläche der ursprünglichen Auen vor Ausbau und Eindeichung der Flüsse im Schnitt auf weniger als ein Viertel zusammen geschrumpft und die noch vorhandenen Reste unterliegen vielfach weiter einer intensiven Nutzung.

„Es ist daher dringend notwendig, insbesondere die Struktur und Durchgängigkeit der Gewässer zu verbessern und da, wo es möglich ist, die verloren gegangenen Auenlandschaften wieder zurück zu gewinnen. Dies kommt nicht nur dem Naturschutz zugute, sondern dient gleichermaßen dem Hochwasserschutz und unterstützt das Erreichen des „guten Zustandes“, wie ihn die Europäische Wasserrahmenrichtlinie – von begründeten Ausnahmen abgesehen – für alle Gewässer bis 2015 fordert“, sagte BfN-Präsidentin Jessel.

Die konkreten Zielvorgaben der Wasserrahmenrichtlinie rücken die ökologische Beschaffenheit der Gewässer europaweit ins Zentrum der Betrachtungen und machen dabei ein länderübergreifendes integriertes Management von Flusseinzugsgebieten erforderlich. Notwendig ist dabei insbesondere auch eine flächenhafte Verminderung der Pestizid- und Düngemitteleinträge aus der Landwirtschaft, eine Verbesserung der Wasseraufnahmefähigkeit der Böden sowie eine angepasste Siedlungs- und Infrastrukturplanung.

Darüber hinaus müssen Ausbau und Unterhaltung der Gewässer sorgfältiger als bisher aus ökologischem Blickwinkel geprüft werden. Angesichts des Zustandes der deutschen und mitteleuropäischen Flussauen kommt einer vorsorgeorientierten Umweltfolgenabschätzung und der angemessenen Kompensation von nachteiligen Auswirkungen große Bedeutung zu.

Media Contact

Franz August Emde idw

Weitere Informationen:

http://www.bfn.de

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