BfN will Naturschutz-Ausrichtung bei Cross Compliance der EU-Agrarpolitik

Heute endete in Ladenburg ein vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) geförderter Expertenworkshop zu den Auswirkungen von Cross Compliance auf die biologische Vielfalt. Unter Cross Compliance versteht man die Koppelung von Direktzahlungen im Bereich der EU-Agrarpolitik an die Einhaltung bestimmter Bewirtschaftungsauflagen.

Im Rahmen des anstehenden Gesundheitschecks der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (Health-Check) ist es Ziel der EU-Kommission den Anforderungskatalog für Cross Compliance zu überarbeiten und stärker zielorientiert auszurichten. Das BfN unterstützt diese Zielsetzung der EU-Kommission und diskutierte beim Ladenburger Workshop über weitere Anforderungen und Instrumente, die im Kontext der Agrarpolitik insbesondere der Erhaltung der biologischen Vielfalt zugute kommen können.

„Um Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Cross Compliance-Anforderungen geben zu können, ist es notwendig, ihre Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, d.h. auf Arten, Lebensräume und landschaftliche Zusammenhänge zu kennen“, sagte Professor Dr. Beate Jessel, Präsidentin des BfN. Der diesjährige „Ladenburger Expertenworkshop“ wird im Rahmen des vom BfN geförderten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens „Cross Compliance und Auswirkungen auf die Biodiversität“ durchgeführt.

Bei dem Workshop wurden die Erfolge und Defizite der Cross Compliance Regelungen aus Naturschutzsicht dargestellt und Optimierungsmöglichkeiten aufgezeigt. Außerdem wurden positive Beispiele aus anderen europäischen Ländern vorgestellt. Das Treffen diente auch zum Aufbau von Netzwerken zwischen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern und Verbandsvertretern. Ein weiteres Expertentreffen ist in der „heißen Phase“ des Health Check voraussichtlich im Spätsommer 2008 vorgesehen.

„Um sich dem Ziel der Bundesregierung und der EU, den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2010 zu stoppen, nähern zu können, ist eine konsequentere Ausrichtung der EU-Agrarpolitik auf eine naturverträgliche Landwirtschaft unerlässlich“, sagte Beate Jessel, „dafür ist sowohl ein Ausbau der 2. Säule der GAP notwendig als auch eine gezielte Weiterentwicklung der Cross Compliance Anforderungen in der 1. Säule. Hierbei sehen wir vor allem bei der Erhaltung des ökologischen Nutzens der bisherigen Flächenstilllegung, d.h. der Sicherstellung von Rückzugsräumen in der Agrarlandschaft und bezüglich des Grünlanderhaltes deutlichen Handlungsbedarf. Die Möglichkeiten des „Health Check“ müssen daher konsequent genutzt werden, die EU-Kommission hat mit ihren Vorschlägen hier erste wichtige Schritte unternommen „, sagte die BfN-Präsidentin.

Hinweis:
Die Bundesregierung setzt sich besonders für den Erhalt der biologischen Vielfalt ein. Im Vorfeld der UN-Naturschutzkonferenz führt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eine Kampagne zur biologischen Vielfalt durch, um die Öffentlichkeit auf den Wert und den Nutzen der biologischen Vielfalt aufmerksam zu machen. Weitere Information unter http://www.naturallianz.de.

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Franz August Emde idw

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