Neue Website zu Vogelvorkommen informiert Luftfahrt

Unter der Internetadresse www.aba.bfn.de sind Darstellungen von Vogelvorkommen mit besonderer Relevanz für die Luftfahrt (ABAs – Aircraft relevant Bird Areas) zu finden. In den Luftfahrerkarten der Deutschen Flugsicherung (ICAO-Karten) sind seit 2007 Gebiete mit hohem Vogelaufkommen während der Rast- und Zugzeiten sowie Gebiete mit „besonders störsensiblen“ (Großvogel-)Arten aufgenommen. Eine neue Webseite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) gibt zu den bundesweit 230 Gebieten und den relevanten Vogelarten vielfältige Hintergrundinformationen.

Die neue Kennzeichnung der Gebiete zeigt den Pilotinnen und Piloten die genaue Ausdehnung des Bereichs und gibt Aufschluss, in welchem Zeitraum mit dem besonderen Vogelaufkommen zu rechnen ist. Einige Gebiete sind ganzjährig betroffen, andere nur während der Brut- oder Zugzeit. Störungen während der Brutzeit können dazu führen, dass die Elterntiere das Nest verlassen und das Gelege dann ungeschützt Feinden ausgeliefert ist oder so auskühlt, dass der Nachwuchs im Ei stirbt. Zugvögel brauchen ungestörte Rastplätze um Nahrungsreserven aufzunehmen. Der Weiterflug kann durch Störungen gefährdet werden.

Einige der Gebiete beherbergen zur Vogelzugzeit mehr als 100.000 Wildgänse (Bislicher Insel, Nordrhein-Westfalen oder Gülper See in Brandenburg) oder 70.000 Kraniche (Linumer Teiche, Brandenburg) die dort oft räumlich konzentriert rasten. Im Wattenmeer rasten sogar mehrere Millionen Wat- und Wasservögel.

Auswahl und Ausdehnung der Flächen wurde von der Arbeitsgruppe „Luftfahrt und Naturschutz“ vorgenommen. In dieser Gruppe arbeiten unter Federführung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) und des Deutschen Aero Clubs (DAeC), Spezialisten aus Luftfahrtverbänden, der Bundeswehr/Luftwaffe, des Deutschen Ausschusses zur Verhütung von Vogelschlägen (DAVVL) mit den Vertretern des Natur- und Artenschutzes (BfN, Länderbehörden, Vogelschutzwarten) zusammen.

Empfehlung: Gesetzliche Mindestflughöhe einhalten oder umfliegen
Untersuchungen haben ergeben, dass in der gesetzlichen Mindestflughöhe bei Überlandflügen (für motorisierte Luftfahrzeuge) von 600 Metern über Grund die ABAs in der Regel gefahrlos für Mensch und Tier überflogen werden können. Die gesetzliche Mindestflughöhe schützt somit auch außerhalb der ABAs störungsempfindliche Vogelarten und beugt Unfällen durch Vogelschlag vor – ausschließen kann man sie nicht.

Mit den ABAs sind keine unmittelbaren rechtlichen Vorgaben oder Einschränkungen verknüpft. Vielmehr sollen die Markierungen und Hinweise den Piloten ermöglichen, Risiken leichter zu erkennen und Störungen zu vermeiden. Daher wird ausdrücklich empfohlen, diese gesetzliche Mindestflughöhe einzuhalten. Sollte dies aus luftrechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht möglich sein, sollte das Gebiet umflogen werden.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) und die Deutsche Flugsicherung (DFS) unterstützen das Projekt.

Hinweis:
Auf der Luftsportmesse AERO vom 19. bis 22.4. in Friedrichshafen werden am Samstag, den 21.4.2007 um 10:00 Uhr im Pressezentrum der Messe Friedrichshafen in einem Pressegespräch die Karten vorgestellt.
Für Fragen und Informationen steht im Bundesamt für Naturschutz Michael Pütsch, (Tel.: 0228/8491 1742, E-Mail: michael.puetsch@bfn.de) gerne zur Verfügung.

Kontakt DAeC: Tel.: 0531/23540-29, info@daec.de

Media Contact

Franz August Emde idw

Weitere Informationen:

http://www.bfn.de http://www.aba.bfn.de

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