Deutschland schafft sein Klimaschutzziel – Daten für 2005 belegen erfolgreiche Emissionsminderungen bei Energie und Industrie

Sigmar Gabriel: „Der Emissionshandel wirkt!“

Deutschland hat sein Klimaschutzziel von 21 Prozent nahezu erreicht: Ende 2005 lagen die Treibhausgasemissionen um rund 19 Prozent unter dem Emissionsniveau von 1990. Das ist das Ergebnis der Emissionsdaten, die heute von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt veröffentlicht wurden. Demnach senkten die am Emissionshandel beteiligten Unternehmen im Jahr 2005 ihren Ausstoß an Treibhausgasen um rund 9 Millionen Tonnen unter den Durchschnitt der Jahre 2000-2002, auf dessen Basis den Unternehmen die Emissionsrechte zugeteilt worden waren. Das entspricht einer Minderung von rund 2 Prozent. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: „Die Zahlen belegen, dass der Emissionshandel wirkt. Der Rückgang ist ein Erfolg unserer Klimaschutzpolitik. Wir sind sicher, dass Deutschland sein Kyoto-Ziel erreichen wird.“

Insgesamt lagen die tatsächlichen CO2-Emissionen 2005 um vier Prozent oder 21 Mio. Tonnen unter der Gesamtmenge der in jenem Jahr kostenlos zugeteilten Emissionszertifikate. Nach der Analyse des Umweltbundesamtes ist diese Differenz sowohl auf Klimaschutzanstrengungen der beteiligten Unternehmen als auch auf Sonderregeln im nationalen Allokationsplan für die Periode 2005 bis 2007 zurückzuführen.

Mit 9 Millionen Tonnen schlagen Maßnahmen zur CO2-Minderung zu Buche, etwa die Stilllegung oder Modernisierung emissionsintensiver Produktionsanlagen. Bundesumweltminister Gabriel: „Diese Minderungen sind Ausdruck dafür, dass neue, effizientere Kraftwerke in Betrieb gehen. Das zeigt, dass wir mit unserer innovationsorientierten Klimaschutzpolitik auf dem richtigen Weg sind. Den Anlagenbetreibern, die investiert haben, kommt nun der Vorteil des Emissionshandels zugute. Sie können überzählige Emissionszertifikate am Markt anbieten und verdienen auf diesem Wege am Klimaschutz.“

Die restlichen 12 Millionen Tonnen sind die Folge von Sonderregelungen im deutschen Zuteilungsgesetz, die teilweise zu einer Überausstattung mit Zertifikaten führten. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, dass der weitaus größte Teil dieser Zertifikate, die vor allem durch überhöhte Produktionsprognosen der Unternehmen zugeteilt wurden, nicht an den Markt gelangen wird, sondern von der DEHSt eingezogen wird. Eine solche nachträgliche Anpassung der Zuteilungsmenge nach unten („ex-post-Korrektur“) sieht das deutsche Zuteilungsgesetz ausdrücklich vor. Die Bundesregierung geht davon aus, dass eine beim Europäischen Gerichtshof anhängige Klage der EU-Kommission gegen diesen Passus keinen Erfolg haben wird.

Im Vergleich mit anderen EU-Mitgliedstaaten deren Abweichung teilweise im zweistelligen Prozentbereich liegen, kann Deutschland geradezu auf eine Punktlandung verweisen. Die nach den ex-post-Korrekturen verbliebene Differenz zwischen Zuteilung und tatsächlichen Emissionen beträgt weniger als 2 Prozent.

Eine Auswertung, basierend auf den verifizierten Angaben der CO2-Gesamtemissionen der emissionshandelspflichtigen Anlagen für 2005 liegt auf der Internetseite der DEHSt: www.umweltbundesamt.de/Emissionshandel/

Der Erfüllungsstatus für jede emissionshandelspflichtige Anlage ist im elektronischen Emissionshandelsregister veröffentlicht: https://www.register.dehst.de/EXReport

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Michael Schroeren BMU-Pressereferat

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