Bundesamt für Naturschutz befürchtet Rückgang der biologischen Vielfalt in der Kulturlandschaft

Bundesratsbeschluss zu geänderten Sperrfristen auf Stilllegungsflächen unnötig

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist besorgt über den Entwurf des Bundesrates zur Änderung der „anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance) „Insbesondere die darin vorgesehene Verkürzung des Sperrzeitraumes für das Mulchen oder Mähen von Brachen wird sich negativ auf den Naturhaushalt auswirken“ sagte der Präsident des BfN, Professor Dr. Hartmut Vogtmann. Auch die Landwirtschaft selbst tut sich mit solchen Aktionen keinen Gefallen, denn dadurch schwindet der Rückhalt für Direktzahlungen in der Gesellschaft. Das BfN empfiehlt, die für den Naturhaushalt nachteiligen Vorschläge des Bundesrates nicht zu übernehmen. „Wie mit einer solchen Aufweichung bestehender Mindeststandards die Landwirtschaft in der Öffentlichkeit für die Legitimation und Beibehaltung von Direktzahlungen werben will, ist mir schleierhaft. Eine Unterstützung des Naturschutzes kann es hierfür nicht geben,“ so Vogtmann weiter.

Die Sperrzeiten-Regelung ist eine der gerade für den Naturschutz wichtigen Mindestanforderungen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik. Sie ist von Landwirten als Gegenleistung für den Bezug von Direktzahlungen einzuhalten. Um den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand aus der Produktion genommener Flächen zu erhalten gilt bisher, diese im Zeitraum vom 1. April bis 15. Juli nicht zu mulchen oder zu mähen. Geht es nach dem Bundesrat, soll dieser Zeitraum zukünftig um einen ganzen Monat auf den 15. Juni verkürzt werden und zudem die Pflicht zum jährlichen Mähen und Mulchen auch für stillgelegte Ackerflächen gelten.

Solche Änderungen wären verheerend für wildlebende Tiere in der Agrarlandschaft und die Entwicklung von naturschutzfachlich wertvollen Ackerbrachen wäre dadurch deutlich erschwert. Neben der direkten Vernichtung einer großen Zahl von Tieren und Gelegen würden die in dieser Jahreszeit in der Agrarlandschaft besonders attraktiven und wichtigen Nahrungs- und Deckungsmöglichkeiten für eine Vielzahl wildlebender Tierarten schlagartig entzogen. Damit wären die mit der bisherigen Sperrzeitregelung beabsichtigten Wirkungen auf den guten ökologischen Zustand und insbesondere die Tierwelt zum Großteil ad absurdum geführt und viele Ansätze, gemeinsam mit der Landwirtschaft Schutz und Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Kulturlandschaft zu verbessern, zurückgeworfen.

Das Bundesamt für Naturschutz lehnt deshalb eine mit dem vereinzelten Auftreten von so genannten Problemunkräutern begründete generelle Kürzung der Sperrfrist entschieden ab. Für solche Einzelfälle hält das BfN die Ausnahmemöglichkeiten in der geltenden Verordnung für ausreichend.

Media Contact

Franz August Emde idw

Weitere Informationen:

http://www.bfn.de

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