Nach 15 Jahren Warten: Ab morgen ist Schluss mit „Ex-und-hopp“ bei Elektro-Altgeräten

Deutsche Umwelthilfe erwartet Trendwende hin zu langlebigeren Elektrogeräten – Hersteller sind angehalten, diese zukünftig verbraucherfreundlicher und umweltgerechter zu gestalten


Kaum ein Gesetz wurde in Brüssel und in den EU-Mitgliedsstaaten so lange beraten und von Teilen der Industrie bekämpft wie das am morgigen 24. März in Kraft tretende Elektro-Altgerätegesetz. Vor allem die am Verkauf billiger Elektrogeräte interessierten Handelsketten aber auch viele Hersteller wehrten sich vehement gegen die in anderen Bereichen selbstverständliche Produktverantwortung. In der Folge ist das Aufkommen an Elektro-Altgeräten in den letzten Jahren so stark angewachsen wie keine andere Abfallart. Seit 1991 wurde national und auf EU-Ebene über eine Regelung diskutiert, die die Berge von Elektro-Altgeräten eindämmen soll. Mit dem Elektro-Gesetz beginnt endlich die praktische Umsetzung auch in Deutschland.

Handel und Industrie müssen ab jetzt umdenken. Langlebige Elektrogeräte sind nun gefragt, „Geiz ist geil“-Billigware wird ab jetzt spürbar teurer“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). An die Hersteller und Elektro-Handelsketten appellierte Resch: „Verbraucher und Umwelt haben ein Anrecht darauf, dass die Bohrmaschine nicht nach vier Wochen durchbrennt und für den Marken-Laptop auch nach sechs Monaten noch Ersatzteile erhältlich sind.“ Die Deutsche Umwelthilfe fordert Hersteller und Vertreiber dazu auf, „günstige statt billige“ Elektrogeräte zu vertreiben. Während die heute verbreitete Billigware häufig nicht die Reparatur lohnt, schnell kaputt geht und einen hohen Stromverbrauch aufweist, sind energie-intelligente Geräte zwar bei der Anschaffung etwas teurer, durch niedrige Energiekosten und ihre Reparierbarkeit kommen sie aber langfristig günstiger.

1,8 Millionen Tonnen Elektro-Altgeräte fallen in Deutschland jährlich an – gewerblich genutzte Geräte mit eingeschlossen. Die alten Geräte enthalten viele Wert- aber auch gefährliche Schadstoffe und müssen deshalb unbedingt getrennt vom Restmüll gesammelt werden. Bisher wurden nur etwa 10 bis 35 Prozent dieser Gerätemassen recycelt.

„Die Verbraucher sind jetzt doppelt gefragt“, ergänzt Eva Leonhardt, Projektleiterin für Kreislaufwirtschaft bei der DUH. „Ausrangierte Geräte müssen ab sofort getrennt vom Restmüll gesammelt werden. Nur so können die Wertstoffe verwertet und die Schadstoffe verantwortungsvoll entsorgt werden. Das Recycling allein macht allerdings die Geräte noch längst nicht ‚grün’. Deshalb sollten Verbraucher schon beim Einkauf auf Qualität und Langlebigkeit der Geräte achten“.

Die Rücknahme der Altgeräte ist in den Städten und Gemeinden sehr unterschiedlich organisiert. Statistischen Erhebungen zufolge schwanken auch die Sammelmengen in den verschiedenen Bundesländern bislang sehr stark: Während in Brandenburg nur etwa ein Kilogramm pro Einwohner und Jahr gesammelt wurde, erwiesen sich die südlichen Bundesländer als deutlich sammelfreudiger. In Baden-Württemberg lagen die durchschnittlichen Erfassungsquoten bisher bei über fünf Kilogramm Altgeräte pro Einwohner und Jahr. Doch auch diese Sammelmengen erreichen noch nicht einmal ein Viertel des tatsächlichen Geräteaufkommens. Mit dem Elektro-Gesetz soll diese Bilanz endlich bundesweit verbessert werden.

„Manche Städte und Gemeinden werden die gesetzlichen Vorgaben sehr engagiert umsetzen, andere Kommunen schlafen noch“, so Leonhardt. Die Deutsche Umwelthilfe hat seit Januar vorbildliche Initiativen rund um die Umsetzung des Elektro-Gesetzes ausgezeichnet. So erhielt die Stadt Mönchengladbach einen Preis für ein besonders verbraucherfreundliches Gesamtkonzept zur Gesetzesumsetzung. Auch die Stadt Frankfurt wurde geehrt für die Zusammenarbeit mit dem Sozialbetrieb „Werkstatt Frankfurt e.V.“, die bereits seit Jahren Elektro-Altgeräte aufarbeiten. Als erstem Hersteller wurde am 20.3.2006 der Firma Saeco die Auszeichnung überreicht, die gebrauchte Saeco-Kaffeevollautomaten für die Wiederverwendung aufbereitet und nicht nutzbare Geräte in einer Aktion bereits vor Beginn der Gesetzesumsetzung in der Behindertenwerkstätte Magstadt für ein hochwertiges Recycling vorbereiten ließ.

Neben der Rückgabepflicht für die Verbraucher werden mit dem Gesetz strenge Anforderungen an die Verwertung gestellt: die Verwertungsquoten liegen je nach Geräteart bei 50 bis 80 Prozent – wobei hier eine qualitativ hochwertige Aufbereitung unerlässlich ist, um die eingesetzten Rohstoffe wieder zurückgewinnen zu können. Deshalb sind auch die zuständigen Vollzugsbehörden der Länder gefragt, die Umsetzung des Elektro-Gesetzes aktiv zu begleiten.

Zum Projekt „Green Electronics“
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) begleitet mit „Green Electronics“ die Umsetzung des Elektrogesetzes in der Öffentlichkeit. Das Projekt wird vom Bundesumweltministerium (BMU) und vom Umweltbundesamt gefördert.

Zum Start der flächendeckenden Rücknahme von Elektro-Altgeräten in Städten und Gemeinden am 24. März 2006 hat die DUH ein Info-Telefon eingerichtet. Unter der kostenfreien Telefon-Nummer 0800 11 77 1 77 werden montags bis freitags zwischen 11 Uhr und 14 Uhr Verbraucherfragen zum ElektroG beantwortet.

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Jürgen Resch DUH Presse

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