Ökologischer Leistungsnachweis in der Schweiz – Für die Umwelt hat es sich gelohnt

1993 wurden in der Schweiz erstmals ökologische Direktzahlungen eingeführt. Seit 1999 ist der ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) Voraussetzung für die Betriebe, um Direktzahlungen zu erhalten. Bis 2004 sind 97 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche nach den Regeln des ÖLN beziehungsweise biologisch bewirtschaftet worden. So sollten die Belastung der Gewässer mit Stickstoff und Phosphor aus der Landwirtschaft verringert und die Artenvielfalt gefördert werden.

Ob die gesetzten Ziele erreicht wurden, hat die Eidgenössische Forschungsanstalt für Agrarökologie und Landbau, Zürich-Reckenholz untersucht und in der Zeitschrift „Agrarforschung“ zusammengefasst. Demnach ist die Verringerung des Stickstoffüberschusses nicht ganz gelungen – statt 33 Prozent angestrebter Verringerung wurden bis 2004 nur 15 Prozent erreicht. Das Ziel der Reduktion von Ammoniakemissionen um 20 Prozent war bis zum Jahr 2000 erreicht worden.

Die Belastung von Gewässern mit Nitrat ist bis 2002/2003 um 3 bis 4 mg NO³/l zurückgegangen. Die Nitratgehalte von Wasser liegen in 90 Prozent der im Bereich der Landwirtschaft liegenden Zuströmungsbereiche bei unter 40 mg NO³/l. Der Überschuss an Phosphor wurde bis 2002 insgesamt um 65 Prozent verringert. Die Belastung der Oberflächengewässer durch die Landwirtschaft ist allerdings nur um 10 bis 30 Prozent gesunken. Eine ausgeglichene betriebliche Nährstoffbilanz hat sich als sehr wirksam für die Verringerung von Nährstoffüberschüssen erwiesen. Die Landwirte gehen bewusster mit hofeigenen und mineralischen Düngemitteln um. Außerdem wirken sich die Maßnahmen zur Winterbegrünung der Ackerflächen positiv aus. Zehn Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche sind ökologische Ausgleichsflächen. Generell haben die Maßnahmen im Rahmen des ÖLN zu mehr und anspruchsvolleren Arten auf diesen Flächen geführt. Die Qualität der Flächen ist allerdings oft ungenügend.

Insgesamt ziehen die Schweizer eine positive Bilanz. Eine stärkere Zusammenarbeit mit dem Naturschutz, der Forstwirtschaft und der Raumplanung wäre im Hinblick auf die gezielte Förderung bestimmter Arten oder Artengruppen zu verstärken. Ebenso wird noch Handlungsbedarf bei der Verbesserung der Qualität von Öko-Wiesen gesehen oder bei den Mindestanforderungen für Buntbrachen.

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Renate Kessen aid

Weitere Informationen:

http://www.aid.de

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