Neues Kapitel im Meeresumweltschutz

Stolpe: Schadstoffausstoß aus Schiffsmotoren erstmals weltweit begrenzt

Heute tritt mit der neuen Anlage VI des Internationalen Übereinkommens über die Verhütung von Umweltverschmutzung durch Schiffe (MARPOL 73/78) ein weltweit gültiges Regelwerk in Kraft, das erstmals in der Geschichte der Seefahrt dem Schadstoffausstoß aus Schiffsmotoren Grenzen setzt. Festgelegt werden darin vor allem Grenzwerte zur Reduzierung von Stickstoff- und Schwefelemissionen durch den Schiffsverkehr. Schwefel ist der die Umwelt am meisten belastende Schadstoff in den Abgasen aus Motoren der ansonsten sehr energiesparend fahrenden und damit höchst umweltfreundlichen Seeschiffe.

Der Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe erklärte heute in Berlin zum neuen Luftschadstoffregime für die Seeschifffahrt:

„Mit den neuen Regeln haben wir das erste Kapitel in der Reduzierung der Luftbelastung durch die Welthandelsflotte geschrieben; die Ausweisung der Ost- und Nordsee als Schwefel-Emissions-Überwachungsgebiete wird den Küstenländern und auch den deutschen Hafenstädten zudem eine deutliche Verbesserung der Luftqualität bringen. Wir wollen weitere Fortschritte bei der Bekämpfung der Luftverschmutzung durch Schiffe erreichen. Deutschland setzt sich dafür ein, dass das jetzt in Kraft getretene Regelwerk im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrt-Organisation bald fortgeschrieben wird.

Wir dürfen dabei aber nicht aus den Augen zu verlieren, dass zusätzliche Auflagen an die Schifffahrt die Gefahr in sich bergen, dass Seetransporte teurer werden und dann zu einer Verlagerung auf andere weniger umweltfreundliche Verkehrsträger führen können. Die Luftverunreinigung durch Seeschiffe weiter zu verringern, ist daher eine globale Aufgabe. Das Ziel müssen nach wie vor weltweit verbindliche Standards sein, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Schifffahrtsnationen zu gewährleisten. Angesichts der noch zu erwartenden Zunahme von globalen und europäischen Verkehrsströmen ist eine international konkurrenzfähige Seeschifffahrt deshalb auch umweltpolitisch unverzichtbar.“

Für Deutschland ist das Inkrafttreten der Anlage VI von besonderer Bedeutung, da das neue Regelwerk die Ostsee als „Schwefel-Emissions-Überwachungsgebiet“ ausweist, in dem alle Seeschiffe nur solchen Treibstoff benutzen dürfen, der ein Drittel des sonst zulässigen Schwefelgehalts aufweisen darf (anstelle von 4,5 % m/m Schwefeloxid nur 1,5 % m/m). Nach einer Übergangszeit von genau einem Jahr müssen die Schiffe aller Nationen diesen Höchstwert in dem Gebiet einhalten. Gleiches wird auch für die Nordsee beschlossen werden, wobei das Limit des Schwefelgehalts dort erst ein weiteres Jahr später – also ab dem 19. Mai 2007 – beachtet werden muss.

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