Neues Hochwasserschutz Gesetz tritt in Kraft

Vorbeugender Hochwasserschutz wird wesentlich verbessert

Das von Bundesumweltminister Juergen Trittin auf den Weg gebrachte neue Hochwasserschutzgesetz tritt morgen in Kraft. „Damit wird die Hochwasservorsorge in Deutschland auf eine neue Grundlage gestellt und wesentlich verbessert,“ erklaerte Trittin. Mit dem Hochwasserschutzgesetz werden erstmals bundesweit einheitliche, stringente Vorgaben zur Vorbeugung gegen Hochwasserschaeden verbindlich. Das Gesetz basiert auf dem 5-Punkte-Programm der Bundesregierung, das diese unmittelbar nach dem verheerenden Elbehochwasser im Sommer 2002 vorgelegt hatte. Allein diese Katastrophe hat in Deutschland 21 Todesopfer gefordert und mehr als 10 Mrd. Euro an Sachschaeden verursacht.

Bundestag und Bundesrat hatten im Maerz einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses gebilligt. Mit dem neuen Gesetz werden die Bundeslaender verpflichtet, mehr Ueberschwemmungsgebiete als bisher auszuweisen. Sie muessen die Gewaesser oder Gewaesserstrecken bestimmen, an denen wegen drohender Hochwasserschaeden Ueberschwemmungsgebiete festgesetzt werden muessen. UEber diese Entscheidung ist die Oeffentlichkeit zu informieren. Die Festsetzung der Ueberschwemmungsgebiete muss fuer Bereiche mit hohem Schadenspotential innerhalb von fuenf Jahren, in den uebrigen gefaehrdeten Bereichen innerhalb von sieben Jahren erfolgen. Bei der Festsetzung ist die Oeffentlichkeit zu beteiligen. Berechnungsgrundlage fuer die Ausweisung von UEberschwemmungsgebieten ist ein so genanntes 100jaehrliches Hochwasser, also ein Ereignis, dass statistisch einmal in hundert Jahren zu erwarten ist.

Es wird erstmals ein bundesweites, ab morgen wirksames Verbot fuer die Planung neuer Baugebiete in Ueberschwemmungsgebieten gesetzlich geregelt. In solchen Gebieten duerfen keine neuen Gebaeude mehr geplant werden. Ausnahmen sind nur unter Einhaltung von neun enggefassten Bedingungen moeglich, die fuer jeden einzelnen Fall saemtlich erfuellt werden muessen. Dazu gehoert etwa, dass eine betroffene Gemeinde keine anderen Moeglichkeiten der Siedlungsentwicklung hat, dass Gefahren fuer Leib und Leben oder erhebliche Sachschaeden nicht zu erwarten sind und die neuen Gebaeude hochwasserangepasst errichtet werden muessen. „Gerade im Baubereich darf nicht sehenden Auges neues Schadenspotenzial entlang der Gewaesser geschaffen werden,“ betonte Bundesumweltminister Trittin. In Ueberschwemmungsgebieten muessen zudem Oelheizungsanlagen hochwassersicher errichtet beziehungsweise nachgeruestet werden.

Die Installation neuer Oelheizungen kann auch verboten werden, wenn zu grosse Schaeden drohen. Fuer landwirtschaftlich genutzte Flaechen muessen die Laender dafuer sorgen, dass Bodenerosion und Schadstoffeintraege in die Gewaesser vermieden oder verringert werden.

Von den Laendern sind innerhalb von vier Jahren Plaene aufzustellen, um den Hochwasserschutz entlang der Fluesse zu koordinieren, sofern solche Hochwasserschutzplaene nicht bereits vorhanden sind. Diese Plaene muessen ebenfalls auf ein 100jaehrliches Hochwasser ausgelegt sein. Bei der Aufstellung der Plaene koennen die Interessen der Ober- und Unterlieger an einem Gewaesser aufeinander abgestimmt werden.

Zusaetzlich zu den Ueberschwemmungsgebieten muessen die Laender ueberschwemmungsgefaehrdete Gebiete festlegen. Damit werden die Hochwassergefahren beispielsweise hinter Deichen dargestellt, um die betroffene Bevoelkerung sowie die planenden Kommunen zu sensibilisieren. Trittin: „Auch Deiche bieten keinen 100%igen Schutz vor Ueberschwemmungen, wie ueber 200 Deichbrueche bei der Hochwasserkatastrophe im Einzugsgebiet der Elbe gezeigt haben.“ Die Ueberschwemmungsgebiete und ueberschwemmungsgefaehrdeten Gebiete muessen in den Raumordnungsplaenen, den Flaechennutzungsplaenen und den Bebauungsplaenen gekennzeichnet werden. Damit soll die Gefahr von Ueberflutungen fruehzeitig bewusst gemacht werden.

Hinweis: Weitere Informationen zum Thema Hochwasserschutz, inklusive des Gesetzestextes, koennen im Internet (www.bmu.de) abgerufen werden.

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Michael Schroeren BMU-Pressereferat

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