Mehr Marktwirtschaft im Klimaschutz

Bundesregierung macht Weg zur Nutzung flexibler Mechanismen frei

Energiewirtschaft und Industrie koennen kuenftig die Kosten fuer ihre Beitraege zum Klimaschutz durch die Nutzung neuer marktwirtschaftlicher Instrumente senken. Das Bundeskabinett beschloss heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Juergen Trittin das Gesetz zur Einfuehrung projektbezogener Klimaschutz-Mechanismen nach dem Kyoto-Protokoll. Das Gesetz ermoeglicht es deutschen Firmen, Klimaschutzprojekte gemeinsam mit Unternehmen in mittel- und osteuropaeischen Staaten umzusetzen oder in Entwicklungslaendern zu realisieren. Derartige Klimaschutzprojekte koennen deutlich niedrigere Kosten fuer die Minderung von Treibhausgasemissionen erzeugen als Massnahmen in Deutschland oder der Kauf von Emissionszertifikaten im europaeischen Emissionshandel.

Bundesumweltminister Juergen Trittin: „Es liegt nun in der Entscheidung jedes Unternehmens, wie es seine klimaschutzpolitischen Beitraege erbringen will: Sei es durch mehr Energieeffizienz im eigenen Bereich, sei es durch Kauf von Emissionszertifikaten am dynamisch wachsenden CO2-Markt oder dadurch, dass es fuer Projekte ausserhalb Deutschlands bzw. Europas Emissionsgutschriften erwirbt. Massstab sind die Kosten der verschiedenen Handlungsalternativen. Dem Welt-Klima ist es egal, wo Treibhausgase eingespart werden.“

Die Auswahl solcher Gemeinschaftsprojekte („Joint Implementation“) und die Nutzung der Mechanismen fuer umweltgerechte Entwicklung („Clean Development Mechanism“) ist allerdings an strenge Kriterien gebunden: So ist sichergestellt, dass die klimaschutzpolitischen Ziele nicht tangiert werden und oekologisch problematischen Projekten nicht zugestimmt wird. Atomprojekte sind gaenzlich ausgeschlossen. Vorhaben, die umwelt- und gesellschaftspolitische Fragen aufwerfen, brauchen eine Umweltvertraeglichkeitspruefung, in deren Rahmen sie ihre Unbedenklichkeit nachweisen muessen.

Die Nutzung von Emissionsgutschriften aus sogenannten „Senkenprojekten“, bei denen Kohlenstoff in Biomasse eingebunden werden soll, ist nach europaeischem Recht derzeit nicht zulaessig. Eine Regelung hierzu wird erst moeglich sein, wenn die Ergebnisse der laufenden Ueberpruefung vorliegen, die die EU-Kommission bis zum 30. Juni 2006 abgeschlossen haben will, um sie anschliessend in europaeisches Recht umzusetzen.

Bundesumweltminister Juergen Trittin: „Mit dem heutigen Beschluss und der Einfuehrung des Emissionshandels hat die Bundesregierung nunmehr die zentralen rechtlichen Grundlagen fuer mehr Marktwirtschaft im Klimaschutz geschaffen. Mit doppeltem Gewinn: Der Euro – richtig investiert – kann klimaschutzpolitisch und oekonomisch erhebliche Zinsen tragen!“

Media Contact

Michael Schroeren BMU-Pressereferat

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