Klimaschutz durch KWK konsequenter umsetzen

Für eine gleichberechtigte Förderung kommunaler und industrieller Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen setzt sich der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) im Sinne eines wirksamen Klimaschutzes ein. Der Entwurf des Kraft-Wärme-Kopplung-Modernisierungsgesetzes (KWK) schließe jedoch industriellen KWK-Strom für den Eigenverbrauch vom Förderrahmen aus. Dies gefährde die klimapolitische Zielsetzung des Gesetzes, bemängelt der DIHK aus Anlass der heutigen Anhörung (am Mittwoch, 1. August 2001). Besonders effiziente und umweltschonende KWK-Anlagen der Industrie würden stillgelegt, während kommunale Anlagen mit vergleichsweise geringer Jahresauslastung und höheren Umweltbelastungen subventionsunterstützt in Betrieb blieben. Die Definition der Förderbegünstigten sollte so gefasst werden, dass alle KWK-Anlagen unabhängig von ihrer Verwendung gleich gestellt seien. Allgemein sollten die Fördersätze so angelegt werden, dass deutlichere Anreize zur Effizienzsteigerung und CO2-Einsparung gesetzt werden. Für nicht-modernisierte Bestandsanlagen sei eine stärkere Degression der Fördersätze angemessen, heißt es im Positionspapier des DIHK.

Dringend erforderlich sei eine strikte Plafondierung der staatlichen Beihilfen auf acht Milliarden DM. Dennoch würde die Weiterwälzung der KWK-bedingten Förderkosten auf energie-intensive und in internationaler Konkurrenz stehende Unternehmen deren Wettbewerbsfähigkeit erheblich gefährden. Unabdingbar sei daher die im Gesetzentwurf vorgesehene Begrenzung der Belastung auf 0,05 Cent/Kilowattstunde bzw. auf 0,025 Cent/Kilowattstunde für besonders energieintensive Unternehmen.

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Peter Blume ots

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