Mehr Schutz für die Meeresumwelt

Ein Transportverbot von Schweröl in Einhüllentankern und verschärfte Altersgrenzen für Einhüllentanker treten heute weltweit in Kraft. Darauf wies Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe am Dienstag in Berlin hin. Nach dem Unfall der „Prestige“ habe die Weltgemeinschaft schnell und präzise reagiert, meinte Stolpe. Durch die neuen Regelungen werde ein neuer Maßstab zur Verbesserung des Schutzes der Meeresumwelt und der Küsten weltweit eingeführt.

Der Umweltausschuss (MEPC) der internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hatte die verschärften Altersgrenzen für Einhüllenöltanker sowie das Verbot, Schweröl in Einhüllentankern mit über 5000 Tonnen Tragfähigkeit zu transportieren im Dezember 2003 beschlossen. Als Stichtag für das weltweite in Kraft treten wurde der 5. April 2005 festgelegt. Bereits seit Oktober 2003 dürfen Einhüllentanker dieser Größe, die Schweröl geladen haben, europäische Häfen nicht mehr anlaufen. „Mit der nunmehr weltweit geltenden Regelung reduziert sich auch das Risiko bei Öltransporten weiter“, meinte Stolpe.

Nach den neuen Vorschriften werden Einhüllentanker ab einer Tragfähigkeit von 20.000 Tonnen, die keine Schutz bietenden zusätzlichen Ballasttanks aufweisen (sog. Kategorie 1 Tanker) bereits bis zum Ablauf dieses Jahres weltweit aus dem Verkehr gezogen. Einhüllentanker, die über Schutz bietend angeordnete Tanks und damit über eine partielle Doppelhülle verfügen, werden bis 2010 ausgemustert. In Einzelfällen können Tanker, die einer umfangreichen Zustandsbewertung standhalten, bis 2015 bzw. einem Höchstalter von 25 Jahren weiter betrieben werden.

Darüber hinaus ist der Transport von Schweröl in Einhüllentankern mit einer Tragfähigkeit ab 5000 Tonnen mit In-Kraft-Treten der neuen Regeln weltweit verboten. Ab 2008 gilt dieses Verbot auch für kleinere Tanker zwischen 600 Tonnen und 5000 Tonnen Tragfähigkeit. Tanker, die mit einer Sondergenehmigung weiterhin Schweröl transportieren, dürfen europäische Häfen nicht anlaufen. Um die Sicherheit weiter zu verbessern, setzt Deutschland sich derzeit gemeinsam mit den anderen Staaten der EU dafür ein, dass das sofortige Transportverbot auch auf bisher nicht erfasste Öle ausgeweitet wird.

Die neuen Vorschriften sehen neben verschärften Altersgrenzen auch die verpflichtende Durchführung eines Zustandsbewertungsschemas für alle Einhüllentanker ab einem Alter von 15 Jahren vor. Danach dürfen nur die Tanker weiter betrieben werden, die dieser umfangreichen Prüfung standhalten.

Regionale Öffnungsklauseln ermöglichen Flaggenstaaten, innerhalb ihrer eigenen Gewässer Tanker von dem Verbot auszunehmen. „Deutschland hat sich bereits verbindlich mit den anderen EU-Mitgliedstaaten darüber geeinigt, von diesen Möglichkeiten keinen Gebrauch zu machen“, erläutert Stolpe.

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