Einführung einer City-Maut bei zu hoher Feinstaubbelastung in den Innenstaedten?

Zu Presseberichten, wonach Bundesumweltminister Juergen Trittin Laendern und Kommunen „gruenes Licht“ fuer die Einfuehrung einer City-Maut bei zu hoher Feinstaubbelastung in den Innenstaedten geben wolle, erklaert ein Sprecher des Bundesumweltministeriums:

Nach der seit Anfang 2005 in Deutschland geltenden EU-Richtlinie ist es die Aufgabe der Bundeslaender sowie der betroffenen Staedte und Regionen, fuer die Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte Sorge zu tragen. Weder der Bund noch die EU schreiben den Kommunen vor, welche Massnahmen sie dazu ergreifen muessen.

Nach heutiger Rechtslage koennen die Bundeslaender per Gesetz die Einfuehrung einer City-Maut regeln, wenn sie dieses Instrument fuer geeignet halten. Dazu bedarf es keiner besonderen Ermaechtigung durch den Bund.

Mit dem Verweis auf diese Zustaendigkeit hat das Bundesumweltministerium lediglich die bestehende Rechtslage beschrieben.

Dort wo der Bund zustaendig ist, hat er bereits gehandelt: So wurden in dieser Legislaturperiode die Grenzwerte fuer Industrie- und Feuerungsanlagen verschaerft und verschiedene Programme zur Foerderung partikelarmer Lkw und Pkw auf den Weg gebracht.

Media Contact

Michael Schroeren BMU-Pressereferat

Weitere Informationen:

http://www.bmu.de

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