Hochwasserschutzgesetz ueberwindet wichtige Huerde

Ausnahmen vom Bauverbot in Ueberschwemmungsgebieten nur unter strengen Auflagen moeglich


Durch einen Kompromiss in der Frage des Bauverbots in Ueberschwemmungsgebieten haben das Bundesumweltministerium und das Land Rheinland-Pfalz eine wesentliche Huerde fuer die Verabschiedung des Hochwasserschutzgesetzes ueberwunden. Damit besteht die Chance, dass das Gesetz im Vermittlungsausschuss am 16. Maerz 2005 abschliessend beraten werden und schnell in Kraft treten kann. Das Gesetz wird die Hochwasservorsorge in Deutschland wesentlich verbessern.

In den Verhandlungen hatte sich vor allem Rheinland-Pfalz bis zuletzt gegen das vorgesehene absolute Verbot der Planung neuer Baugebiete in Ueberschwemmungsgebieten gesperrt. Hier ist das BMU den Laendern nun entgegengekommen: Das grundsaetzliche Verbot, das erstmals im Wasserrecht geregelt wird, bleibt bestehen. In Ausnahmefaellen soll zwar zukuenftig auch in diesen Bereichen gebaut werden koennen, jedoch nur unter Einhaltung strenger Vorgaben. So duerfen fuer die betroffene Gemeinde keine anderen Moeglichkeiten der Siedlungsentwicklung bestehen, Gefahren fuer Leib und Leben oder erhebliche Sachschaeden duerfen nicht zu erwarten sein und die neuen Gebaeude muessen hochwasserangepasst errichtet werden. Mit dieser Ausnahmemoeglichkeit liegt die Verantwortung fuer die Vermeidung kuenftiger Schaeden bei den Laendern.

Das Gesetz zur Verbesserung des Hochwasserschutzes stellt einen wesentlichen Fortschritt beim Hochwasserschutz dar: Erstmals wird ein Bauplanungsverbot in Ueberschwemmungsgebieten geregelt. Die Laender muessen auch so genannte ueberschwemmungsgefaehrdete Gebiete festlegen, um die Menschen hinter Deichen vor Hochwasser zu warnen. Es muessen Plaene erstellt werden, um entlang der Fluesse einen abgestimmten Hochwasserschutz zu ermoeglichen. Die Oeffentlichkeit soll in Zukunft deutlich besser ueber Hochwassergefahren informiert werden, z.B. durch mehr Transparenz bei der Festsetzung der Ueberschwemmungsgebiete oder durch deren Kennzeichnung in Bauleitplaenen.

Das Bundeskabinett hatte den Entwurf fuer ein Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes am 3. Maerz 2004 beschlossen, der Bundestag am 1. Juli 2004. Der Bundesrat hatte am 24. September 2004 den Vermittlungsausschuss angerufen.

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Michael Schroeren BMU-Pressereferat

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