Im fünften Jahr in Folge: Umweltkriminalität rückläufig

Hohe Aufklärungsquote im Vergleich zur Gesamtkriminalität in Deutschland – aber unterschiedliche Erfolge in den Bundesländern

Der Trend der vergangenen Jahre setzte sich auch 2003 fort: Die Zahl der registrierten Umweltdelikte in Deutschland geht zurück. Wurden für das Jahr 2002 noch 33.385 Straftaten gegen die Umwelt registriert, ging diese Zahl im Jahr 2003 auf 31.696 zurück. Dies ist ein Ergebnis der Studie „Umweltdelikte 2003“, die das Umweltbundesamt (UBA) jetzt vorgelegt hat. Weiter zeigt die Studie: Die Aufklärungsquote für Umweltdelikte lag im Berichtsjahr mit 61,8 Prozent deutlich über dem Wert für die Gesamtkriminalität (53,1 Prozent). Haftstrafen für Umweltstraftaten gab es jedoch nur selten: Lediglich in 76 Fällen verhängten Gerichte bei einem nachgewiesenen Verstoß gegen umweltschutzrelevante Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) eine Freiheitsstrafe.

Grundlagen der UBA-Studie sind Statistiken des Bundeskriminalamtes, der Landeskriminalämter, des Statistischen Bundesamtes sowie der Landesstatistikämter. Gründe für den Rückgang der registrierten Umweltstraftaten liefern sie nicht. Ob die Zahl der Straftaten seit 1998 tatsächlich kontinuierlich zurückgegangen ist, lässt sich nicht mit eindeutiger Gewissheit sagen. Möglich ist auch, dass die Bereitschaft in der Öffentlichkeit, Umweltvergehen anzuzeigen, rückläufig ist oder die Sensibilität für Umweltschäden nachgelassen hat. Das Besondere an Umweltdelikten ist: Sie verursachen selten Schäden bei Einzelpersonen. Sie richten sich vielmehr gegen Allgemeingüter – wie beispielsweise das Wasser oder den Boden – und sind daher besonders auf die Anzeigebereitschaft der Öffentlichkeit angewiesen.

Erfreulich ist, dass die Umweltstraftaten an der Gesamtkriminalität mit knapp 0,4 Prozent nur einen geringen Anteil haben.

Der unerlaubte Umgang mit gefährlichen Abfällen ist auch 2003 das mit Abstand am häufigsten registrierte Delikt gegen die Umwelt – wie auch in den Jahren zuvor. Hier wurden 17.039 Fälle registriert. An zweiter Stelle liegen Delikte der Gewässerverunreinigung. Hier sind 4.415 Fälle für 2003 ausgewiesen. Daran schließt sich die Bodenverunreinigung mit 1.720 bekannt gewordenen Fällen an.

Daneben wurden 41 umweltrelevante Straftaten nach sonstigen Vorschriften des StGB sowie 7.082 Straftaten nach dem so genannten Umweltnebenstrafrecht – wie zum Beispiel Chemikaliengesetz oder Bundesnaturschutzgesetz – bekannt.

Die Zahl der bekannt gewordenen Straftaten gegen die Umwelt ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. So registrierten die Behörden in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz weit über 80 Straftaten auf 100.000 Einwohner, in Bayern und Nordrhein-Westfalen hingegen wenig mehr als zehn. Zum Vergleich: Im gesamten Bundesgebiet wurden je 100.000 Einwohner 30 Straftaten gegen die Umwelt bekannt.

Auch die Aufklärungsquote variiert zwischen den einzelnen Ländern erheblich: Während in Berlin und Hamburg nicht einmal 40 Prozent aller Umweltdelikte aufgeklärt wurden, sind in Sachsen-Anhalt in vier von fünf Fällen die Täter bekannt.

Die Studie „Umweltdelikte 2003 – Eine Auswertung der Statistiken“ ist in der Reihe TEXTE des Umweltbundesamtes als Nr. 39/04 erschienen, umfasst 144 Seiten und kostet 10,- Euro. Sie ist erhältlich bei Werbung und Vertrieb, Wolframstraße 95-96, 12105 Berlin, Fax: 030 / 218 13 79.

Media Contact

Jana Schmidt idw

Weitere Informationen:

http://www.umweltbundesamt.de

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