Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe

Elbeschutz-Kommission legt Dokumentation zur Hochwasserkatastrophe von 2002 vor

Mit ihrer heute der Oeffentlichkeit vorgestellten Dokumentation des Elbe-Hochwassers vom August 2002 hat die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) ihre grundlegenden Arbeiten zum vorsorgenden Hochwasserschutz vorlaeufig abgeschlossen.

Die Dokumentation der IKSE beschreibt erstmals fuer das gesamte Elbeeinzugsgebiet alle Aspekte von der Entstehung dieses Naturereignisses bis zu seinen verheerenden Folgen. Das Werk ergaenzt den von der IKSE im Oktober 2003 verabschiedeten „Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe“, der fuer das gesamte Einzugsgebiet der Elbe gilt.

Bundesumweltminister Juergen Trittin dankte der IKSE fuer die wegweisenden Arbeiten und hob die grosse Bedeutung der flussgebietsweiten Zusammenarbeit hervor. „Hochwasserschaeden wie 2002 im Elbegebiet koennen wir uns kein weiteres Mal leisten. Wir muessen deshalb alles daransetzen, gegen Naturkatastrophen nachhaltig vorzusorgen. Es gilt, Schadenspotentiale zu verringern, zumal Extremereignisse wie 2002 in immer kuerzeren Abstaenden zu befuerchten sind. Hierzu erwarte ich auch in Zukunft entscheidende Anstoesse von der Internationalen Elbeschutzkommission.“

Der „Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe“ sieht im wesentlichen Massnahmen in sechs Schwerpunkten vor, die den anspruchsvollen Vorgaben des Hochwasserschutzgesetzes entsprechen, das am 1. Juli dieses Jahres vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde:

1.Im gesamten Einzugsgebiet der Elbe sollen Massnahmen ergriffen werden, die Niederschlaege so weit wie moeglich flaechenhaft zurueckhalten.

2.Die noch vorhandenen Ueberschwemmungsgebiete an der Elbe und ihren Nebenfluessen (in Deutschland knapp 20 %) sollen erhalten und rechtsverbindlich festgesetzt werden. Ihre Nutzung soll derart eingeschraenkt werden, dass hiervon keine Gefahren fuer Leib und Leben und hochwertige Sachgueter einerseits und fuer die Gewaesser andererseits, etwa durch unsachgemaesse Lagerung wassergefaehrdender Stoffe, ausgehen.

3.Ehemalige Ueberschwemmungsgebiete, die bisher als vermeintlich hochwassersicher galten, sollen gekennzeichnet und als „ueberschwemmungsgefaehrdet“ ausgewiesen werden. Dies gehoert auch zu den neuen Anforderungen des Hochwasserschutzgesetzes. Dabei soll gleichzeitig geprueft werden, welche Flaechen z.B. durch Deichrueckverlegung als Ueberschwemmungsgebiet rueckgewonnen werden koennen. Hierin eingeschlossen sind die beiden vom BMU massgeblich gefoerderten Naturschutzprojekte im Biosphaerenreservat Mittlere Elbe und bei Lenzen im Landkreis Prignitz.

4.Deiche an der Elbe und ihren Nebenfluessen, die zum Schutz von Siedlungen und Industriegebieten auch kuenftig unverzichtbar sind, sollen nach dem heutigen Stand der Technik bis spaetestens 2015 saniert werden. In Deutschland sind dies Deiche von rund 550 km Laenge, bei einer Gesamtlaenge von etwas ueber 1200 km. Die Kosten hierfuer werden auf 500 Mio. ? geschaetzt.

5.Das Hochwasserinformationssystem im Elbegebiet soll auf den heutigen Stand der Technik gebracht werden. Dadurch wird ein Vorhersagezeitraum von 48 Stunden erreicht. Heute betraegt dieser Zeit-raum lediglich 24 Stunden.

6.Die Bewusstseinsbildung fuer die latenten Gefahren durch Hochwasser soll bei Kommunen und in der OEffentlichkeit erheblich verstaerkt werden. Dadurch sollen kuenftig Fehlplanungen vermieden und jeder Einzelne zu mehr eigener Vorsorge zur Vermeidung von Hochwasserschaeden motiviert werden.

Media Contact

Michael Schroeren BMU-Pressereferat

Weitere Informationen:

http://www.bmu.de

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