Start Pilotprojekt "CITES-Online"

Trittin: per Mausklick zur Einfuhrgenehmigung für geschützte Tier- und Pflanzenarten. „CITES-online“ als Pilotprojekt der „e-Government-Initiative“ der Bundesregierung gestartet


Bundesumweltminister Jürgen Trittin und der Vize-Präsident des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Rudolf Ley, haben heute das Projekt „CITES-Online“ gestartet. Damit wird das Genehmigungsverfahren zur Ein- und Ausfuhr von Tier- und Pflanzenarten, die nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) geschützt sind, deutlich schneller und bürgerfreundlicher. „Durch CITES-online wird das Genehmigungsverfahren für Antragsteller und Behörde erheblich erleichtert“, sagte Trittin. Bislang musste für jeden einzelnen Fall jeweils ein schriftlicher Antrag eingereicht werden. Das neue System erlaubt es, den Antrag online zu stellen, der dann beim BfN direkt weiter bearbeitet werden kann.

CITES-online wurde im Rahmen der sogenannten „e-Government-Initiative“ der Bundesregierung entwickelt. Ziel dieser Initiative ist, alle onlinefähigen Dienstleistungen der Bundesverwaltung bis 2005 elektronisch verfügbar zu machen. „Das erspart den Weg zum Amt, dies nützt den Bürgerinnen und Bürgern, davon profitiert der Wirtschaftsstandort Deutschland“, so der Bundesumweltminister. CITES-online ist nicht nur Pilotprojekt im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums, sondern auch Prototyp für die zentral im Rahmen der Initiative entwickelte „virtuelle Poststelle“; ein Herzstück des gesamten Projektes. Denn hier wurden die neuesten Datensicherheitskonzepte und die Möglichkeit der qualifizierten elektronischen Signatur eingearbeitet.

Als Handlungsfeld für die „Bund Online 2005“-Initiative hat sich der Vollzug des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) geradezu angeboten. Das Übereinkommen regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen. Es schützt derzeit etwa 7.000 Tier- und 24.000 Pflanzenarten. Ziel des Übereinkommens ist es, den Handel mit Tieren und Pflanzen unter dem Gesichtspunkt der naturverträglichen Nutzung zu kontrollieren und zu steuern. Dies erfolgt nicht ausschließlich durch Handelsverbote. Vielmehr sind rund 95 Prozent der geschützten Arten unter bestimmten Voraussetzungen und mit den entsprechenden Dokumenten kontrolliert handelbar. Das BfN erteilt jährlich über13.000 Ein- und Ausfuhrgenehmigungen für geschützte Tiere und Pflanzen sowie für daraus gewonnene Produkte. „Neben den Vorteilen für die Antragsteller bedeutet das neue System auch eine Verschlankung unserer amtsinternen Arbeitsprozesse“, so Rudolf Ley. Dies werde die Akzeptanz des Washingtoner Übereinkommens weiter erhöhen. „Denn die Formalien im Zusammenhang mit CITES sind nun erst recht kein Handelshemmnis mehr. Sie sind anwenderfreundlich und schnell“, betonte der BfN-Vizepräsident.

Der Bundesumweltminister appellierte zur Urlaubszeit an alle Reisenden, sich vor einem Kauf von Waren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten zu informieren, welche Dokumente für die Einfuhr in die Europäische Union nötig sind. „Das ist im elektronischen Zeitalter von überall auf der Welt, aus jedem Internetcafé, möglich. Wenn Sie ohne Dokumente an die Grenze kommen ist es häufig zu spät“, sagte Trittin.

Media Contact

Franz August Emde idw

Weitere Informationen:

http://www.bmu.de http://www.bfn.de

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