Den Flüssen mehr Raum geben – Schäden vermeiden

Bundeskabinett beschliesst Hochwasserschutzgesetz

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Juergen Trittin den Entwurf des Hochwasserschutzgesetzes beschlossen. „Wir muessen den Fluessen wieder mehr Raum geben. Nur so koennen wir verheerende Schaeden wie bei der Flutkatastrophe an der Elbe vor anderthalb Jahren zukuenftig verhindern“, sagte Trittin. Das Gesetz verhindere zukuenftig, dass Industrieanlagen und Gewerbeflaechen den Fluessen in den Weg gebaut und dass dadurch erneut Milliardenschaeden bei der naechsten Flutwelle programmiert werden, so Trittin weiter

Grundlage des Gesetzentwurfs ist das nach der Flutkatastrophe von der Bundesregierung am 15. September 2002 verabschiedete 5-Punkte-Programm zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes. „Ziel des 5-Punkte-Programms war, wirksamere Strategien zur Bekaempfung der Hochwassergefahren zu entwickeln. Das Hochwasserschutzgesetz ist hierfuer die wichtigste Massnahme“, sagte Trittin. Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf ist ein sogenanntes Artikelgesetz, durch das die verschiedenen hochwasserrelevanten Rechtsvorschriften des Bundes den Erfordernissen einer wirksamen Hochwasservorsorge angepasst werden. Geaendert werden sollen das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Baugesetzbuch (BauGB), das Raumordnungsgesetz (ROG), das Bundeswasserstrassengesetz (WaStrG) und das Gesetz ueber den Deutschen Wetterdienst (DWDG).

Zukuenftig wird bundeseinheitlich vorgegeben, mindestens ein sogenanntes „100?jaehrliches Hochwasser“ fuer die Festsetzung von Ueberschwemmungsgebieten zugrunde zu legen. Die Laender erhalten fuer die flaechendeckende Festsetzung dieser Gebiete eine Frist von fuenf Jahren. Es wird eine zweite Kategorie der „ueberschwemmungsgefaehrdeten Gebiete“ eingefuehrt und unter Schutz gestellt. Das sind zum Beispiel Flaechen, die bei Deichbruechen ueberflutet werden. „Den Menschen muss klar werden, dass auch Deiche nicht absolut vor Hochwasser schuetzen“, sagte Trittin. Der Gesetzentwurf verpflichtet die Laender, die Ueberschwemmungsgebiete und ueberschwemmungsgefaehrdeten Gebiete in den Raumordnungs- und Bauleitplaenen zu kennzeichnen.

In Ueberschwemmungsgebieten duerfen grundsaetzlich keine neuen Bau- und Gewerbegebiete mehr ausgewiesen werden. „Die Hochwasserkatastrophen der letzten Jahre machen deutlich, dass wegen des immensen Schadenspotenzials in Ueberschwemmungsgebieten nicht mehr oder nur hochwassersicher gebaut werden darf“, betonte der Bundesumweltminister.

Auch die landwirtschaftliche Bodennutzung muss sich kuenftig an den Gefahren des Hochwassers orientieren. Der Ackerbau ist in den Ueberschwemmungsgebieten bis Ende des Jahres 2012 grundsaetzlich einzustellen. „Ackerflaechen im Ueberschwemmungsgebiet erhoehen insbesondere die Gefahr der Bodenerosion. Schadstoffe koennen von Ackerboeden besonders gut ausgewaschen und in die Gewaesser eingetragen werden“, erlaeuterte Trittin.

In das Wasserhaushaltsgesetz wird ausserdem eine Pflicht fuer alle von Hochwassergefahren Betroffenen eingefuehrt, moeglichen Schaeden vorzubeugen. OElheizungen sind in UEberschwemmungsgebieten kuenftig prinzipiell verboten und gegebenenfalls nachzuruesten. „Auch Rechenzentren gehoeren beispielsweise in UEberschwemmungsgebieten nicht in den Keller“, so der Bundesumweltminister.

Die Laender werden verpflichtet, flussgebietsbezogene Hochwasserschutzplaene aufzustellen und interna-tional abzustimmen. Mit diesem Instrument sollen sie unter anderem sogenannte „Retentionsraeume“ schaffen, in die das Hochwasser ausweichen kann, aber auch Deiche verlegen, Niederschlagswasser zu-rueckhalten, Auen erhalten und wieder herstellen.

Die Unterhaltung sowie der Ausbau und Neubau von Bundeswasserstrassen muessen kuenftig hochwasserneutral durchgefuehrt werden.

„Dieses Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes ist anspruchsvoll und verlangt von den Betroffenen spuerbare Einschraenkungen. Aber nur so koennen wir eine durchgreifende Verbes-serung, insbesondere eine deutliche Minderung der Schaeden erreichen“, sagte Trittin.

Das Hochwasserschutzgesetz wird jetzt dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und anschliessend dem Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

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