Europäischer Emissionshandel

Öko-Institut e.V. untersucht wirtschaftliche Folgen für die deutsche Industrie

Im Januar 2005 startet der europäische Handel mit Emissionsrechten für das wichtigste Klimagas Kohlendioxid. Den Unternehmen wird eine begrenzte Menge von Emissionsrechten zugewiesen und diese können dann in eigener Regie entscheiden, ob sie ihre Anlagen modernisieren und somit die Emissionen reduzieren.

Alternative: Sie erfüllen ihre Klimaschutzverpflichtungen durch den Kauf von Emissionsrechten anderer Unternehmen. Dabei handelt es sich um ein völlig neues Instrument in der deutschen Klimaschutzpolitik.

Das Öko-Institut e.V. hat jetzt eine Studie vorgelegt, die die wirtschaftlichen Folgen des neuen Klimaschutzinstrumentes Emissionshandel auf die deutsche Industrie untersucht.

In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und der Ecofys GmbH (Köln) hat das Öko-Institut im Auftrag der Umweltstiftung WWF Deutschland eine Vielzahl von Zuteilungsvarianten für die Emissionsrechte untersucht und die Wirkungen auf die verschiedenen Industriezweige detailliert abgeschätzt. Aus dieser umfassenden Analyse (den Datenanhang der Studie umfasst 340 Seiten) lassen sich drei zentrale Schlussfolgerungen ziehen:

Der Emissionshandel ist ein sehr wirksames und zugleich kostengünstiges Instrument, um die Klimaschutzziele der Industrie zu erreichen. Im Vergleich zu alternativen Instrumenten wie einer Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft lassen sich jährlich zwischen 230 und 545 Millionen Euro einsparen.

Der Emissionshandel bewirkt Verteilungseffekte zwischen den verschiedenen Unternehmen und Branchen. Diese können durch die verschiedenen Zuteilungsmodelle erheblich beeinflusst werden, das herausragende Ausgestaltungsmerkmal ist dabei das Basisjahr auf dessen Grundlage die Emissionsrechte an die einzelnen Anlagen verteilt werden. Allerdings können auch die Verteilungseffekte innerhalb bestimmter Branchen deutlich größer sein als zwischen verschiedenen Branchen. Forderungen nach Sonderregelungen für einzelne Branchen, die mit den Verteilungseffekten begründet werden, sollten also stets sehr kritisch hinterfragt werden. Vorteile zeichnen sich zudem für Branchen ab, die sich lange gegen die Einführung des Emissionshandels gewehrt haben, wie die Chemieindustrie und der Bergbau. Sie können aller Voraussicht nach Emissionsrechte verkaufen, weil sie ihren Kohlendioxidausstoß bereits erheblich verringern konnten.

Vor diesem Hintergrund erweisen sich vor allem Transparenz und Einfachheit des Systems als außerordentlich wichtiges Kriterium für die Emissionsrechtezuteilung. Die Vielzahl der geforderten Sonderregelungen sollte auf ein unvermeidliches Mindestmaß reduziert werden.

Mit dem Emissionshandel wird eine neue Etappe in der Klimaschutzpolitik eingeleitet. Für den Erfolg dieses neuen Instruments – von dem auch viele Ausstrahlungseffekte auf den internationalen Klimaschutzprozess erwartet werden – wird entscheidend sein, ob es gelingt, den Emissionshandel unbürokratisch und einfach auszugestalten und gleichzeitig den Unternehmen ambitionierte Emissionsminderungsziele vorzugeben.

Um das weltweite Klima zu schützen, bringt der Handel mit Emissionsrechten viele Vorteile mit sich. Er darf nach Ansicht des Öko-Institut e.V. aber nicht das einzige Instrument bleiben, um den Ausstoß des gefährlichen Kohlendioxids und damit die negativen Folgen für das Klima zu verringern. Zu dieser Ansicht kommt der Energie-Experte im Berliner Büro des Institutes, Dr. Felix Christian Matthes. „Es ist auch zukünftig notwendig, einen Mix der verschiedenen Instrumente in der Klimaschutzpolitik einzusetzen“, sagt Matthes. Dabei denkt der Wissenschaftler an die gezielte Innovations- und Technologieförderung, zum Beispiel im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Wichtig sei jedoch auch, dass die Notwendigkeit solcher Instrumente explizit begründet werden muss, wenn übergreifende Klimaschutzinstrumente wie der Emissionshandel eingeführt und wirksam sind.

Das Kernstück des Emissionshandels bildet der „Nationale Allokationsplan“, den die Bundesregierung bis zum Frühjahr 2004 zur Notifizierung bei der Europäischen Kommission in Brüssel vorlegen muss. In dem Nationalen Allokationsplan wird sowohl die absolute Menge der ausgegebenen Emissionsrechte (dies entspricht dem Emissionsminderungsziel) als auch die Verteilung der Emissionsrechte auf die einzelnen Anlagen festgelegt. Der Nationale Allokationsplan wird derzeit sehr kontrovers diskutiert.

Im Auftrag des Umweltbundesamtes entwickelt das Öko-Institut e.V. – in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) sowie dem Fraunhofer-Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung – derzeit die Grundlagen für den Nationalen Allokationsplan im Rahmen des EU-Emissionshandels.

Die Studie „Auswirkungen des europäischen Emissionshandelssystems auf die deutsche Industrie“ sowie der zugehörige Anlagenband ist über die Website des Öko-Institut kostenlos verfügbar.

Ansprechpartner:

Dr. Felix Chr. Matthes
Projektleiter und stellvertretender Geschäftsführer
des Öko-Institut e.V.
Telefon 030/280486-81

Media Contact

Dr. Felix Chr. Matthes Öko-Institut e.V.

Weitere Informationen:

http://www.oeko.de

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