CO2-Emissionshandel verändert Umweltrecht

In Brüssel steht die EU-Richtlinie zum Emissionshandel kurz vor der Verabschiedung. Parallel dazu beginnen in Deutschland in diesen Wochen die konkreten Vorbereitungen auf den Emissionshandel: Die Immissionsschutzbehörden erfragen bei den Betrieben die Emissionsmengen der letzen 3 Jahre.

Die Erhebung der Daten stützt sich auf die 11.Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz („Emissionserklärungsverordnung“). Alle Betreiber von Anlagen, die nach dieser Verordnung berichtspflichtig sind, werden in den nächsten Wochen von ihrer Immissionsschutzbehörde angeschrieben. Betroffen sind vor allem Feuerungsanlagen über 20 MW, aber auch Mineralölraffinerien, Kokereien, Keramik- und Ziegel-Brennereien oder Zellstofffabriken. Die Firmen werden gebeten, die Daten ihrer Emissionserklärung für das Jahr 2000 um die Werte für 2001 und 2002 zu ergänzen. Die Bundesregierung braucht diese Daten, um abschätzen zu können, in welchem Umfang sie den Unternehmen in Deutschland Emissionsberechtigungen, so genannte Zertifikate, zukommen lassen muss. Dieser Verteilungsschlüssel für Zertifikate soll in einem „nationalen Allokationsplan“ festgelegt werden, den die Bundesregierung bis Ende März 2004 vorlegen muss.

Der kritische Punkt bei diesem Erfassungszeitraum von 2000 bis 2002 liegt darin, dass er einen konjunkturellen Abschwung markiert. Viele Unternehmen haben in dieser Zeit weniger produziert als in den Jahren davor – und damit auch weniger CO2-Emissionen verursacht. Wenn sie nun für die Jahre 2005 – 2007 Zertifikate zugeteilt bekommen, die ihren Emissionsmengen von 2000 bis 2002 entsprechen, könnte das bei einem gesamtwirtschaftlichen Aufschwung knapp werden. Dieser Problematik ist sich natürlich auch die Bundesregierung bewusst. Mit welchem Mechanismus dies allerdings abgefedert werden soll, ist zur Zeit noch unklar.

Ein weiterer Punkt, der jetzt von den Unternehmen angegangen werden muss, ist die Anerkennung von „early action“, also von Emissionsminderungen in der Dekade 1990 – 2000. Wenn ein Unternehmen hier Leistungen vorweisen kann, so lassen sich diese eingesparten Mengen Kohlendioxyd in den Emissions-handel einbringen. Dies kann für das Unternehmen sehr lukrativ sein, wie Dr. Pascal Bader vom Ministerium für Umwelt und Verkehr in Baden-Württemberg auf dem DEKRA Forum „Trends im Umweltschutz“ im Mai 2003 in Stuttgart betonte: „Wie können sich Unternehmen auf den Emissionshandel vorbereiten? Auf jeden Fall Emissionen erfassen, denn alles, was sie in der Vergangenheit geleistet haben, kann bares Geld bedeuten und wenn sie die Emissionen für die Vergangenheit nicht zurückverfolgen können, verfällt ihnen womöglich diese Reduktionsmaßnahme“. Allerdings muss die Anrechnung von „early action“ bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde beantragt und auch entsprechend belegt werden. Dieser Beleg kann z.B. durch ein Gutachten der DEKRA Umwelt erbracht werden.

Im Januar 2005 wird dann der Emissionshandel in Europa beginnen. Dieses Verfahren eines marktwirtschaftlichen Mechanismus zur Verminderung von Umweltbelastungen kommt einer Revolution im deutschen Umweltrecht gleich. Da aber weder auf Seiten der Behörden, noch auf Seiten der Unternehmen nennenswerte Erfahrungen mit diesem Instrument vorliegen, stellt es alle Akteure vor große Herausforderungen. Um so wichtiger ist eine rechtzeitige und sorgfältige Vorbereitung im Unternehmen. Zum einen sollte geklärt werden, wie der Umgang mit den Zertifikaten unternehmensintern abläuft – von der Verwaltung bis hin zur bilanztechnischen Erfassung, da die Zertifikate einen geldwerten Vorteil darstellen. Zum anderen sollte jedes Unternehmen eine Strategie entwickeln, wann Zertifikate zugekauft/verkauft werden, wann interne Emissionsminderungsmaßnahmen durchgeführt werden, etc. Auch hier kann ein externer Berater der DEKRA Umwelt eine große Hilfe sein und Minderungs-optionen im Bereich der Anlagentechnik oder der Infrastruktur identifizieren oder beim Aufbau eines Managementsystems unterstützen.

Am Ende des jeweiligen Handelsjahres erstellt das Unternehmen einen Bericht über seine CO2-Emissionen. Dieser Bericht ist vor der Einreichung bei der Behörde von einer unabhängigen Stelle zu validieren (sind alle Emissionsquellen im Betrieb erfasst, sind die Angaben glaubwürdig, etc.). Über die Zulassung solcher Validierer gibt es noch einige Unklarheiten, einiges deutet allerdings darauf hin, dass Umweltgutachter oder ISO 14000-Prüfer diese Qualifikation ohne große Schwierigkeiten erwerben werden können.

Auch wenn es zum Emissionshandel im Detail noch viele offene Fragen gibt, eines gilt als sicher: dass er Anfang 2005 europaweit starten wird. Daher sind alle betroffenen Unternehmen gut beraten, sich gründlich mit diesem neuen Instrument zu befassen und eine individuelle Strategie aufzustellen. Die unabhängigen Experten der DEKRA Umwelt können dabei wertvolle, fachkundige Unterstützung leisten.

Weitere Informationen:

DEKRA Umwelt GmbH
Jochen Dettke
Handwerkstr.15, 70565 Stuttgart
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