Gesetzeskonformes Autorecycling nicht machbar?

Bis 2006 fordert die EU eine 85-prozentige Wiederverwertung von Alt-Automobilen. Forscher der Montanuniversität Leoben haben gezeigt, dass diese Quoten nur unter Einbeziehung umfangreicher Begleitmaßnahmen erreicht werden können, berichtet die Universität heute, Freitag. Der vorgelegte Zeitplan ist aber nicht einhaltbar.

„Zur Erreichung der hohen Verwertungsquoten sind alle am Life Cycle eines Fahrzeuges beteiligten Unternehmen gefordert, insbesondere auch jene Betriebe, die mit der Entsorgung von Altfahrzeugen konfrontiert sind“, so Projektleiter Wolfgang Staber zu pressetext.austria. Aufgrund dessen wurden Versuche an Shredderanlagen (mechanische Zerkleinerung von Altfahrzeugen) durchgeführt, deren Ergebnisse wichtige Rückschlüsse auf die Umsetzbarkeit der gesetzlichen Vorgaben brachten. Bei einer hochgerechneten Lebensdauer der Automobile auf zwölf Jahre wurden einerseits sowohl 50 Altfahrzeuge, die derzeit zur Verwertung anstehen, als auch 50 Neufahrzeuge, deren Lebensdauer 2015 endet, für die Versuchsreihen herangezogen. „Kernaussage der erzielten Ergebnisse ist, dass die Zielvorgaben des Gesetzgebers derzeit für 2006 kaum und für 2015 nicht erfüllbar sind“, erklärt Staber. „So ergibt sich für das Jahr 2006 bzw. 2015 für die stoffliche Verwertung nur ein Anteil von 78 Gewichtsprozent bis 2006 und 74,3 bis 2015“, so Staber.

Dadurch bleibe immerhin ein Entsorgungsanteil zwischen 19,9 und 24,1 Gewichtprozent, der nach dem heutigen Stand der Technik überwiegend deponiert werden müsse. „Die Situation wird problematisch, da die vorgeschriebenen Quoten nicht erreicht werden können und andererseits ist die Deponierung des verbleibenden Anteils aufgrund des zu hohen TOC-Gehaltes (totaler organischer Kohlenstoff) ab 1.1.2004 nicht mehr möglich ist“, meint Staber weiter. Kritik komme auch an der Art der Festlegung der Verwertungsquoten, so seien diese prinzipiell nicht förderlich für den Einsatz von Leichtbaumaterialien. Auch die alleinige Betrachtung der Abfallseite ist nicht zufriedenstellend. „Unterschiedliche Umweltbelastungen beim Vergleich verschiedener Stoffe haben keine Berücksichtigung in der Gesetzgebung gefunden“, kritisiert der Experte. „Ein Fahrzeug sollte über seinen gesamten Lebenszyklus hinweg betrachtet werden, also von der Produktion über die Nutzung bis hin zur Entsorgung“.

Das Problem der Altfahrzeug-Entsorgung ist ein globales. Die Auto-Industrie ist eine der größten Wirtschaftszweige. Im Jahr 2000 lag der Bestand an Pkws weltweit bei etwa 554 Mio. Stück. Allein 2001 wurden von den Automobilherstellern 40 Mio. Neuwagen produziert. In der EU waren im Jahr 2000 rund 140 Mio. Fahrzeuge unterwegs, wovon jährlich etwa zehn Mio. Stück entsorgt werden müssen. Etwa sieben Prozent davon werden europaweit einfach in der freien Natur abgestellt und keiner entsprechenden Entsorgung zugeführt. Die neue EU-Richtlinie will dem immer größer werdenden Abfallaufkommen von Altfahrzeugen entgegenwirken. Die nationale Altfahrzeugeverordnung (AFZ-VO) schreibt fest, dass ab 1. Jänner 2006 die Verwertungsquote für Altfahrzeuge mindestens 85 Gewichtsprozent betragen muss.

Media Contact

Wolfgang Weitlaner pressetext.austria

Weitere Informationen:

http://www.unileoben.ac.at

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