Hersteller müssen Elektroschrott künftig kostenlos zurücknehmen
Kommunen werden von Entsorgungsleistungen entlastet
Nach dem Vorstellungen des Bundesumweltministeriums sollen Verbraucher ihre ausgedienten Elektro- und Elektronikgeraete kuenftig kostenlos zurueckgeben koennen. Die Hersteller muessen fuer die Behandlung und Verwertung von Altgeraeten sorgen und bestimmte Verwertungs- und Recycling-Anforderungen erfuellen. Dies geht aus einem Eckpunkte-Papier des Ministeriums hervor, das die kuenftigen Rechtsvorschriften zu Elektro- und Elektronik-Altgeraeten umreisst. Ziel ist es, zwei europaeische Richtlinien zuegig in deutsches Recht umzusetzen, die seit Februar 2003 in Kraft sind: Die eine regelt die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeraeten, die andere beschraenkt die Verwendung bestimmter gefaehrlicher Stoffe in diesen Geraeten.
Die Vorgaben der beiden EG-Richtlinien konkretisieren das Prinzip der Produktverantwortung, wie es im deutschen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz bereits angelegt ist. Nach dem Vorschlag des BMU soll in einer neuen Elektro- und Elektronik-Altgeraete-Verordnung (kurz: ElektroV) sichergestellt werden, dass die Verbraucher ihre Altgeraete ab Mitte August 2005 kostenlos abgeben koennen. Die Verantwortung der Hersteller soll mit der Abholung der Altgeraete bei den kommunalen Sammelstellen einsetzen. Ihre Ruecknahmepflicht soll sich auf alle Altgeraete beziehen, also auch auf solche, die vor in Inkrafttreten der Verordnung in Verkehr gebracht wurden oder sich keinem Produzenten mehr zuordnen lassen. Darueber hinaus soll die Verwendung gefaehrlicher Stoffe eingeschraenkt werden. So sollen ab dem 1. Juli 2006 keine Geraete mehr auf den Markt kommen, die Schwermetalle und bestimmte bromierte Flammschutzmittel enthalten.
Das Bundesumweltministerium will einen fairen Wettbewerb zwischen den Herstellern und auf dem Entsorgungsmarkt sicherstellen. So sollen sich alle Hersteller bei einer von der Wirtschaft einzurichtenden neutralen Stelle registrieren lassen und dieser nachweisen, dass sie ihren Entsorgungspflichten nachkommen. Die Abholung der Altgeraete bei den Kommunen soll organisiert und koordiniert werden, um „Trittbrettfahrerei“ und „Rosinenpicken“ zu verhindern.
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