Mehr Schutz für wandernde Tiere durch Bonner Konvention

Über Schutzmassnahmen für wandernde Tiere werden Experten aus etwa 100 Ländern vom 18.-24. September in Bonn diskutieren. Der Anlass: Die 7. Vertragsstaatenkonferenz der „Bonner Konvention zur Erhaltung Wandernder Wildlebender Tierarten“, nach ihrem englischen Kürzel auch CMS genannt. Ihr wichtigstes Ziel ist die Erhaltung wandernder Tiere und ihrer Lebensräume über nationale Grenzen hinaus. Auf der Tagesordnung wird die Erfassung von weiteren 36 Tierarten stehen, wie Wale, Seekühe und Robben, der Weisse Hai sowie der Asiatische Wildesel, die Saiga Antilope, die Mongolische Gazelle und 19 Vogelarten.

Weiterhin werden sich die Delegierten mit aktuellen Problemen, wie Überfischung und Beifang, Ölpest, Windkraftanlagen, Schiffsverkehr und Klimaveränderung befassen, alles moderne Entwicklungen des Menschen, die erhebliche Beeinträchtigungen – und Gefahren – für wandernde Tiere mit sich bringen. So sterben jedes Jahr allein in der Nordsee Hunderte von Wasservögeln – auch ohne eine aktuelle Ölpest – an der schleichenden Ölverschmutzung und etwa 10 000 Schweinswale in nicht für sie aufgestellten Fischernetzen. Von den behäbigen Seekühen ist schon lange bekannt, dass ihre kläglichen Restbestände Floridas kaum eine Überlebenschance gegen Motorbootfahrer haben. Über Auswirkungen des rasant zunehmenden und immer schneller werdenden Schiffs- und Wassersportverkehrs in allen Meeren gibt es vorerst wenig Daten. Wie zum Thema Offshore-Windparks und der Massentod von Vögeln auf Stromleitungen sollen von Deutschland eingebrachte Resolutionen weltweite Anstößegeben, um einen weiteren Rückgang der wandernden Arten zu verhindern.

Die Bonner Konvention verbietet ihren derzeit 80 Vertragsstaaten, streng geschützte Tierarten (Anhang I) vorsätzlich zu töten, zu jagen, zu fischen und zu fangen. Darüber hinaus sind die Länder verpflichtet, die Lebensräume zu erhalten bzw. wieder herzustellen und Hindernisse zu beseitigen, die die Wanderwege gefährden. „Damit ist die Bonner Konvention eine bedeutende Konvention, die wichtige Voraussetzungen zum Überleben gefährdeter Arten trifft,“ so die Parlamentarische Staatssekretärin Gila Altmann vom zuständigen Bundesumweltministerium, „und nicht nur den internationalen Handel regelt, wie das „Washingtoner Artenschutzübereinkommen“ oder Fangquoten festlegt, wie die „Internationale Walfang Kommission“.

85 wildlebende Tierarten genieße bereits mit der Listung in Anhang I strengen Schutz der Bonner Konvention, wie einige große Wale, Delfine, Mönchsrobben und Seekühe, Fledermäuse, Schneeleopard, Grevyzebra und Berggorilla, Schildkröten, sechs nordafrikanische Antilopen- und Gazellenarten und viele Vogelarten, z.B. Flamingos, Enten, Störche, Seeadler und Sibirische Schneekraniche.

Für weniger gefährdete Tiere (Anhang II) verlangt die Konvention auf ihren Schutz zugeschnittene „Regionalabkommen“. Sie haben das Ziel, durch grenzüberschreitende Forschung, Gebietsschutz, Öffentlichkeitsarbeit und Gesetzgebung den Erhaltungszustand der Art/en zu verbessern bzw. zu erhalten. Dazu gehören der Afrikanische Elefant, die europäischen Fledermäuse, mehrere hundert Vogelarten, einschließlich einiger Pinguine, Sturmvögel und alle Albatrosse, der Walhai, einige Delfine und Tümmler, Seehunde und Meeresschildkröten und die meisten Störe.

Deutschland hat 1999 dafür gesorgt, daß die gefährdeten Störe auf Anhang II gelistet wurden. Das CITES-Handelsabkommen, das seit 1. April 1998 den Handel mit Kaviar kontrollieren soll, funktioniert nicht ausreichend. Der Schmuggel mit dem „schwarzen Gold“ blüht. Mindestens 80% allen Kaviars auf dem Weltmarkt sind illegal. Zudem leiden die urtümlichen Fische extrem unter der Umweltzerstörung und haben ohne umfangreiche Hilfe keine Überlebenschance.

Zu den Übereinkommen zum Schutz von Fledermäusen in Europa, von Seehunden im Wattenmeer*, Kleinwalen in Nord- und Ostsee, sowie Walen im Mittelmeer und Schwarzen Meer, von Meeresschildkröten entlang der afrikanischen Atlantikküste, Sibirischen Schneekranichen und Bukharahirschen in Zentralasien sollen auch Maßnahmen zum Schutz von Albatrossen und Sturmvögeln kommen. Die majestätischen Wandervögel sind besonders durch die Langleinenfischerei in der südlichen Hemisphäre gefährdet. Sie schlucken die nicht für sie ausgeworfenen Köder und verenden elendig. Allein das Auslegen der Fangleinen im Dunklen würde viele der Meeresvögel vor dem Beifang bewahren. Mindestens 250.000 Albatrosse und Sturmvögel wurden in den letzten drei Jahren getötet. „Von der Konferenz soll ein starker Appell ausgehen, dass Staaten, die Langeleinenfischerei betreiben, das 1999 beschlossene Abkommen unterzeichnen und strikt durchführen“, so der Exekutivsekretär von CMS, Arnulf Müller-Helmbrecht. „Die Technik ist vorhanden: Der Umbau der Fangschiffe kostet nicht viel mehr als 1000 US Dollar“.

Die bisher umfassendste Vereinbarung ist das „Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel“ (AEWA), das 1999 in Kapstadt sein erstes Treffen hatte und im Anschluss an die CMS- Konferenz vom 25.-27. September in Bonn tagt. Es erfasst derzeit 117 Arealstaaten mit 60 Millionen Quadratkilometern und 172 Arten, wie den Weißstorch, Pelikane, Flamingos und gefährdete Enten, die auf intakte Feuchtgebiete angewiesen sind. „Zugvögel brauchen nicht nur in ihren Brut- und Überwinterungsgebieten Schutz,“ erläutert der Exekutivsekretär, „sondern auch auf ihren Rastplätzen und Zugwegen.“ AEWA wird als wesentliches Instrument zur Erhaltung der Wasservögel auf dem Zugweg ins 21. Jahrhundert angesehen. „Man bedenke, dass sich wandernde Vögel im Laufe von 200 Millionen Jahren entwickelt haben,“ so der Exekutivdirektor von UNEP (Umweltprogramm der Vereinten Nationen) Dr. Klaus Töpfer. „Eine Studie der Max-Planck-Gesellschaft belegt, dass in den letzten 30 Jahren jedes Jahr 1% der wandernden Vögel zwischen Europa und Afrika verschwunden sind. Eine erschreckende Vision, dass diese Arten in den nächsten 100-200 Jahren ausgestorben sein könnten. Die fortschreitende Ausdehnung der Wüsten und Steppen in Nordafrika und die Umwandlung der Naturflächen im Nahen Osten und nördlichen Mittelmeerraum, überlebenswichtige Gebiete für Zugvögel vor dem langen Flug durch die Trockenzonen, werden zum Aussterben einiger dieser Arten führen, wenn wir dem Trend nicht massiv entgegenwirken“, sagt Töpfer.

Bereits im Jahr 1974 übernahm die Bundesregierung den Auftrag des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), die Konvention auszuarbeiten. Sie geht auf eine Empfehlung des ersten Umweltgipfels (Konferenz der Vereinten Nationen für eine menschliche Umwelt, Stockholm) im Jahr 1972 zurück und wurde am 23. Juni 1979 von 29 Staaten unterzeichnet. Am 1. November 1983 trat sie völkerrechtlich in Kraft. Im November 1984 wurde in Bonn mit Bezeichnung UNEP/CMS ein Sekretariat eingerichtet, dessen Leiter seit 1992 der vom BMU stammende Jurist Arnulf Müller-Helmbrecht ist

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Petra Deimer ots

Weitere Informationen:

http://www.wcmc.org.uk/c

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