Damit die Bahn sicher bleibt: Anwendungsverbot für Unkrautbekämpfungsmittel Diuron lockern


Gemeinsame Presse-Information der Biologischen Bundesanstalt für Land-und Forstwirtschaft (BBA) und des Umweltbundesamtes (UBA):

Strenge Auflagen für die Anwendung minimieren die Folgen für Umwelt und Gesundheit

Die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) in Braunschweig und das Umweltbundesamt (UBA) in Berlin haben der Bundesregierung vorgeschlagen, sich dafür einzusetzen, das Verbot für den Einsatz des Unkrautbekämpfungsmittels Diuron auf Gleisanlagen zu lockern. Aus Gründen der langfristigen Sicherheit der Bahnstrecken sollte der Bahn der vor drei Jahren verbotene Einsatz von Diuron wieder ermöglicht werden. Besonders wichtig für BBA und UBA: Strenge Auflagen zur Anwendung müssen die Folgen von Diuron für Umwelt und Gesundheit in sehr engen Grenzen halten.

Grundlage für diese Empfehlung sind neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Sie zeigen, dass die Risiken der Anwendung von Diuron auf Gleisanlagen geringer sind als befürchtet. So sind die Sicherheitsinteressen der Bahn und die Anforderungen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes in Einklang zu bringen. Hinzu kommt, dass es keine wirksamen Alternativen zu Diuron gibt. Allerdings kann die BBA erst nach der Aufhebung des Verbots durch die Bundesregierung und nach Zustimmung durch den Bundesrat diuronhaltige Mittel für die Anwendung auf den Gleisanlagen wieder zulassen.

Seit dem Verbot der Anwendung des Bodenherbizids Diuron auf Gleisanlagen vor drei Jahren berichtet die Deutsche Bahn AG über zunehmende Probleme mit einem deutlich sichtbaren zu starken Pflanzenbewuchs an den Gleisen. Durch diese Verkrautung sieht sie die langfristige Sicherheit der Bahnstrecken gefährdet. Die zur Zeit zugelassenen Blattherbizide und alternativen Verfahren können die Sicherheit nicht gewährleisten.

Die Notwendigkeit, im Interesse der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit für den Gleisbereich nachhaltig wirksame Bodenherbizide verfügbar zu haben, wird von Jahr zu Jahr zwingender. Zur Zeit darf Diuron aber nur im Obst- und Weinbau und mit Sondergenehmigung auf Wegen und Plätzen angewendet werden.

Grundlage des Vorschlags der Biologischen Bundesanstalt und des UBA ist eine wissenschaftliche Studie des Instituts Fresenius, die Ende 1999 fertiggestellt wurde. Dabei war über einen mehrjährigen Zeitraum an fünf Standorten in Deutschland, die sich alle durch einen hohen Grundwasserstand auszeichnen (weniger als 0,5 bis 2 Meter), untersucht worden, ob Diuron in das Grundwasser gelangt, wenn es an Gleisanlagen angewendet wird.

An vier Standorten konnte keine Verunreinigung des Grundwassers festgestellt werden. Am fünften zeigten sich Belastungen des Grundwassers direkt unter dem Gleiskörper, die auf ungünstige bautechnische Bedingungen des Gleises in Verbindung mit hohen Niederschlägen zurückzuführen waren. Durch bauliche Maßnahmen kann eine Versickerung des Wirkstoffs bei derartigen Bahngleisen künftig verhindert werden. Eine wesentliche Erkenntnis der Studie ist der Nachweis, dass im Einzelfall aufgrund hydraulischer Kurzschlüsse festgestellte Einträge von Diuron in das Grundwasser lediglich im direkten Umfeld der Messstelle vorhanden waren und eine Anreicherung des Wirkstoffs in Wasser und Boden nicht festgestellt werden konnte. Es konnte weiter nachgewiesen werden, dass keine horizontale Ausbreitung des Wirkstoffs mit dem Grundwasserstrom stattfindet.

Konkrete Anwendungsbestimmungen sollen die Risiken für Umwelt und Gesundheit minimieren: In kritischen Bereichen wie zum Beispiel Bahnübergängen, Brücken und Versickerungsgräben soll das Mittel weiterhin nicht angewendet werden. Auf freien Gleisstrecken ist eine einmalige Anwendung pro Jahr möglich, ohne dass der Eintrag von Diuron ins Grundwasser zu befürchten sind.

Um Belegexemplar wird gebeten

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Dr. P. W. Wohlers

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