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Jeder zwölfte Bundesbürger besitzt einen Schwerbehindertenausweis. Die meisten dieser 6,7 Millionen Personen sind im Rentenalter und wegen einer langjährigen Erkrankung in ihrem Leben eingeschränkt. Doch nur ein Bruchteil davon braucht Unterstützung im Alltag.
Wer tägliche Begleitung und Unterstützung benötigt, hat einen Anspruch auf Sozialhilfe, genauer: auf Leistungen zur Eingliederungshilfe. Diese finanziert zum Beispiel einen Platz im Heim, in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder im ambulant betreuten Wohnen. Die meisten Eingliederungshilfeberechtigten haben eine so genannte geistige oder mehrfache Behinderung. Ihre Zahl ist wesentlich geringer als die Gesamtzahl der Schwerbehinderten. So arbeiten etwa 214.000 Personen in Werkstätten. Vor dem Hintergrund einer stetig steigenden Lebenserwartung und der Alterung der Gesellschaft wächst auch die Zahl derer, die mit wesentlichen Behinderungen alt werden und das Rentenalter erreichen. Die Gründe: Die Lebenserwartung von Menschen mit lebenslanger Behinderung steigt stetig an und die erste vollständige Generation, die die Krankenmorde der Nationalsozialisten überlebt hat, erreicht das Rentenalter.
Die Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe müssen sich in der Folge auf wesentlich mehr ältere Menschen als bisher einstellen. Zugleich ist nicht zu beobachten, dass die Zahl junger Menschen mit Hilfebedarf sinkt. Daher muss die Behindertenhilfe mit einer insgesamt steigenden Nachfrage rechnen.
Aber nicht nur wegen der Alterung dürfte die Zahl der Unterstützungsbedürftigen anwachsen, sondern auch wegen des wachsenden Anteils von Sonderschülern. Die Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, die sich auf Kinder mit (drohender) geistiger Behinderung spezialisiert haben, erhalten immer stärkeren Zulauf. Insgesamt 0,89 Prozent der Schüler werden so eingestuft. Nur 2,2 Prozent von ihnen werden integrativ gefördert, alle anderen in einer Sonderschule mit Schwerpunkt geistige Entwicklung. Wer eine solche Schule besucht hat, dem bleiben wenig Alternativen dazu, in einer Werkstatt für behinderte Menschen zu arbeiten. Schüler, die wegen anderer Förderbedarfe sonderpädagogisch betreut werden, haben aber ebenfalls wenig Aussicht auf reguläre Beschäftigung. Insgesamt werden 5,8 Prozent aller Schüler sonderpädagogisch gefördert, 16 Prozent von ihnen integrativ in einer Regelschule. Nur etwa 20 Prozent der Sonderschüler erreichen einen Hauptschulabschluss, zwei Prozent einen Realschulabschluss und ein Prozent das Abitur. Immer mehr Menschen mit Lernbehinderung, also vergleichsweise leichten intellektuellen Einschränkungen, sehen keinen anderen Weg, als Eingliederungshilfe zu beantragen, um dann in Werkstätten zu arbeiten. Der gleiche Trend ist bei Personen mit psychischer Behinderung zu beobachten, deren Zahl ebenfalls seit vielen Jahren ansteigt. Sowohl, was den Besitz von Schwerbehindertenausweisen betrifft, als auch in der Behindertenhilfe.
Insgesamt bedeutet das: Es wächst nicht nur die Zahl der älteren Menschen mit Behinderung, sondern es gibt auch mehr "Quereinsteiger" in die Behindertenhilfe. Gleichzeitig wachsen die Ausgaben der Sozialämter: Seit es die Eingliederungshilfe gibt, steigt die Zahl der Hilfeempfänger und der Aufwendungen.
Den steigenden Kosten-, beziehungsweise Einspardruck geben die Sozialbehörden immer nachdrücklicher an die Einrichtungen weiter. Wenn sich also nichts Grundlegendes an dem bestehenden System der Sondereinrichtungen für behinderte Menschen ändert, ist zu befürchten, dass sich die Versorgung der Betroffenen verschlechtert.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass unter dem Kostendruck Reformen möglich werden, die Experten seit langem in der Behindertenhilfe anmahnen. So ist sich die Fachwelt weitgehend einig darüber, dass Menschen mit Behinderung mehr Möglichkeiten zur Teilhabe an der Gesellschaft haben sollten, statt ein isoliertes Leben in Sondereinrichtungen zu führen. Würde etwa der Grundsatz "ambulant vor stationär" umfassender verwirklicht, hätten mehr Betroffene persönliche Freiheiten. Ein weiteres, bisher wenig genutztes Prinzip ist das "Persönliche Budget". Hier geht das Geld für die Eingliederungshilfe direkt an die Menschen mit Behinderung, die dann selbst entscheiden, welche Hilfe sie in Anspruch nehmen wollen.
Die Studie wurde von der Software AG - Stiftung gefördert.
Für Fragen und Interviews stehen Ihnen Dr. Reiner Klingholz, Direktor des Berlin-Instituts, unter 0 30 - 31 01 75 60 und Ylva Köhncke, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, unter 0 30 - 31 01 74 50 zur Verfügung.
Dr. Margret Karsch | Quelle: Informationsdienst Wissenschaft
Weitere Informationen: www.berlin-institut.org/studien/alt-und-behindert.html
www.berlin-institut.org/fileadmin/user_upload/Alt_behindert/Alt_und_behindert_online.pdf
Weitere Berichte zu: Alterung > Alterung der Gesellschaft > ambulant betreutes Wohnen > Behindertenhilfe > Behinderung > demografischer Wandel > Eingliederungshilfe > geistige Behinderung > Lebenserwartung > lebenslange Behinderung > Menschen mit Lernbehinderung > Quereinsteiger > Rentenalter > Schwerbehinderte > Schwerbehindertenausweis > Werkstatt für behinderte Menschen
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