WHO-Studie belegt Zusammenhang zwischen Schimmelpilzbefall in Wohnungen und Atemwegserkrankungen

Was Baubiologen bereits seit vielen Jahren in ihrer täglichen Praxis erleben, wird nun offiziell durch die WHO-Studie belegt: Bewohner in Gebäuden mit Schimmelpilzbefall haben ein erhöhtes Risiko für Atemwegserkrankungen, wie allergische Rhinitis (Schnupfen) und Asthma.

Welche Bestandteile der Mikroorganismen (Sporen, Zellfragmente, Allergene, Mykotoxine, Endotoxine, MVOC) diese gesundheitlichen Auswirkungen auslösen, konnte noch nicht eindeutig geklärt werden. Grenzwerte für gesundheitlich akzeptable Konzentrationen für Schimmelpilze oder Bakterien gibt es nicht.

Daher ist beim Auftreten von Schimmelpilzbefall in Wohngebäuden wegen des erhöhten Risikos einer gesundheitsschädlichen Exposition eine Sanierung durchzuführen – auch und gerade in sozial schwächeren Bevölkerungsschichten.

Auf der mit über 150 Experten besuchten Veranstaltung wurden auch die Themen des Umgangs mit Schimmelpilzbefall in Lebensmittelverarbeitenden Betrieben diskutiert. Bei Schimmelpilzbefall in Gebäuden, in denen Lebensmittel verarbeitet werden, wird häufig den allgemeinen hygienischen Ansprüchen nicht genüge getan.

Insbesondere in stark feuchtebeanspruchten Bauteilen fehlen oftmals die fachgerechten Abdichtungen, so dass Wasser in die Baukonstruktion eindringt und verdeckt hinter Wänden und im Fußboden zu einem mikrobiellen Befall führt. Auch fehlen Richtwerte, welche Konzentrationen an Schimmelpilzsporen in der Luft in einem lebensmittelverarbeitenden Betrieb noch normal sind. Hier besteht dringender Handlungsbedarf von den Berufsgenossenschaften und den Lebensmittel-Aufsichtsbehörden.

Ein weiteres Thema war der Umgang mit Fäkalienschäden in Gebäuden. Dies wurde kontrovers diskutiert; während die eine Gruppe der Experten den Ausbau fäkalilenbelastender Bauteile für notwendig erachtet, sehen andere diese Maßnahmen als übertrieben an begnügen sich mit dem Trocknen des Schadens. Eine einheitliche Vorgehensweise fehlt auch hier. Der VDB erarbeitet daher eine Richtlinie, wie mit Fäkalienschäden umzugehen ist.

Ein Themenschwerpunkt bildete die Schadensregulierung von Versicherungen, wenn es durch Wasserschäden auch zu Schimmelpilzbefall gekommen ist. Dem Versicherungsnehmer steht die fachgerechte Beseitigung des Schimmelpilzbefalls gemäß den Leitfäden vom Umweltbundesamt zu. Jedoch liegt es im Trend der Versicherungen den Versicherungsnehmer durch eine Verzögerungs- und Ablehnungstaktik zu zermürben. Derjenige, der seine Ansprüche der Versicherung gegenüber nicht klar formuliert und unter Fristsetzung einfordert ist dabei häufig der Dumme.

Der Tagungsband zur Fachveranstaltung ist beim VDB im Internet unter www.baubiologie.net per Mail info@baubiologie.net, per Fax 04181/20 39 451 zum Preis von 39,- Euro inkl. Porto erhältlich.

S. Müller-Dietrich, Geschäftsführung, Berufsverband Deutscher Baubiologen VDB e.V., Jesteburg.

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Sabine Müller-Dietrich VDB e.V.

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