Studie zum neuen "Wassercent" in Sachsen-Anhalt zeigt Mehrwert und Schwächen

Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ), die das neue Instrument auf den Prüfstand gestellt hat. Kritisch sehen die Wissenschaftler dagegen, dass beim so genannten Wassercent nach Verwendungszweck unterschieden wird und umfangreiche Ausnahmen gelten. Da Wasserentnahmeabgaben in die Kompetenz der Länder fallen, existieren in der Mehrzahl der Bundesländer sehr unterschiedliche Regelungen. Künftig sei es jedoch wichtig, diese bundesweit anzugleichen.

Die UFZ-Forscher hatten bereits 2011 im Auftrag des Umweltbundesamtes eine Studie über die Chancen und Grenzen von Wassernutzungsabgaben in Deutschland vorgelegt. Die aktuelle Untersuchung zu Sachsen-Anhalt wird im März 2012 in der Fachzeitschrift „Wasser und Abfall“ erscheinen.

Sachsen-Anhalt hat zum Jahresbeginn als zwölftes Bundesland eine Abgabe auf das Entnehmen von Wasser aus dem natürlichen Wasserhaushalt eingeführt. Neben der Erzielung von Einnahmen, die zweckgebunden für wasserwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, verfolgen diese Entgelte auch das Ziel, Gewässer nachhaltig zu bewirtschaften: Nach dem Vorsorgeprinzip soll auf effiziente Weise verhindert werden, dass Wasserkörper nicht übernutzt werden. „Vorsorgend sparsam und effizient mit unseren Wasserressourcen umzugehen, ist nicht zuletzt angesichts des bereits offensichtlichen Klimawandels in der Region ein ressourcen- und klimapolitisches Gebot der Vernunft“, erläutert Prof. Erik Gawel, Umweltökonom an der Universität Leipzig und zudem Wasserexperte am UFZ. Bereits jetzt besteht in einigen Landesteilen eine negative klimatische Wasserbilanz, die sich weiter verschlechtern wird.

Wasserentnahmeentgelte signalisieren den Entnehmern von Wasser aus dem natürlichen Wasserkreislauf – sowie den Käufern wasserintensiver Produkte -, dass Rohwasser ein ökonomisch knappes Gutes ist. Diese drückt sich etwa in sogenannten Wasserstress der Ökosysteme aus und darf nicht mit „Wassermangel“ verwechselt werden. „Auch an Mobiltelefonen oder Brot herrscht in Deutschland gewiss kein Mangel“, erläutert Gawel. „Diese Güter tragen aber zu Recht ihren jeweiligen Knappheitspreis.“ Nichts anderes gelte für das wertvolle Gut unserer Wasserressourcen.

Für das drittgrößte Nehmerland im Länderfinanzausgleich, das durch verbindliche Maßnahmenprogramme zum Gewässerschutz, mittelfristig auslaufende Solidarpakt-Mittel und die anstehende verfassungsrechtliche „Schuldenbremse“ finanzpolitisch stark gefordert ist, bedeutet die Einführung einer Verursacherabgabe jedoch auch finanzpolitisch einen richtigen Schritt.

„Für diese Zwecke Mittel gerade aus einer Verursacherabgabe bereitzustellen, ist legitim und richtig“, stellt Gawel klar. „Lenkung und Finanzierung sind gar kein Widerspruch, sondern zwei Seiten derselben Medaille.“

Sachsen-Anhalt hat insgesamt eine Wasserentnahmeabgabe geschaffen, die sich eng an die bisherigen Länderregelungen anlehnt. Damit dürften kritische Hinweise auf angeblich gefährdete Wettbewerbsfähigkeit von gewerblichen Wasserentnehmern oder mangelnde Tragbarkeit der Belastungen für private Haushalte kaum durchgreifen. „Die Belastungen sind tragbar und bewegen sich im üblichen Rahmen“, betont Gawel. Für private Verbraucher wird von zwei bis drei Euro im Jahr für die Trinkwasserversorgung ausgegangen.

Das Wirtschaftsministerium des Landes rechnet pro Jahr mit etwa elf Millionen Euro Einnahmen aus der neuen Abgabe. Damit könnte jährlich je nach Verwendung des Aufkommens zusätzlich ein Mehrfaches an EU- oder Bundesmitteln für das Land akquiriert werden.

Allerdings wurden in Sachsen-Anhalt auch einige Schwachstellen der bisherigen Länder-Regelungen reproduziert: Dies betrifft die ressourcenpolitisch fragwürdige Differenzierung der Abgabesätze nach Verwendungszweck – so wird die öffentliche Wasserversorgung mit einem 50 Prozent höheren Satz belegt als Gewerbe und Industrie. Ebenso ins Auge fallen die umfangreichen Ausnahmen und großzügigen Härtefallklauseln, die das Verursacherprinzip durchbrechen. Anders als NRW hält Sachsen-Anhalt schließlich auch am gewässerschutzpolitisch fragwürdigen Bergbauprivileg fest, das die Gewinnung von Bodenschätzen trotz erheblicher Eingriffe in den Wasserhaushalt komplett von der Abgabepflicht freistellt.

Die Einführung der Abgabe in Sachsen-Anhalt ist ein Schritt in die richtige Richtung, resümiert die Studie. „Eine konsequente Weiterentwicklung des Instruments, insbesondere eine Harmonisierung zwischen den Bundesländern und eine klare Ausrichtung auf den verursacherbezogenen Ressourcenschutz müssen aber auf der rechtspolitischen Agenda bleiben“, fordert Gawel.

Publikation:
Erik Gawel (2012): Das neue Wasserentnahmeentgelt in Sachsen-Anhalt. In: Wasser und Abfall, 14. Jg. (2012), Heft 3, S. xxx.
http://umwelt.springer-vieweg.de/Wasser-und-Abfall/AktuellesHeft.html

Weitere fachliche Informationen:
Prof. Dr. Erik Gawel
Department Ökonomie
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ)
Tel.: 0341-235-1255
http://www.ufz.de/index.php?de=17273
und
Professur für VWL / Institutionenökonomische Umweltforschung
Universität Leipzig
http://www.wifa.uni-leipzig.de/iirm/umweltforschung/ueber-uns/team/
professoren-lehrbeauftragte/gawel-erik.html
oder über
Tilo Arnhold (UFZ-Pressestelle)
Telefon: 0341-235-1635
http://www.ufz.de/index.php?de=640

Weiterführende Links:
Verordnung über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für das Land Sachsen-Anhalt (Wasserentnahmeentgeltverordnung für das Land Sachsen-Anhalt – WasEE-VO LSA):
http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=WaEntgV+ST&psml=bssahprod.psml&max=true

Grundstein für die Diskussion um zukünftige Wassernutzungsabgaben in Deutschland gelegt (Pressemitteilung vom 3. März 2011):
http://www.ufz.de/index.php?de=21289

UBA-Projekt „Weiterentwicklung von Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelten zu einer umfassenden Wassernutzungsabgabe“
http://www.ufz.de/index.php?de=19085

Im Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) erforschen Wissenschaftler die Ursachen und Folgen der weit reichenden Veränderungen der Umwelt. Sie befassen sich mit Wasserressourcen, biologischer Vielfalt, den Folgen des Klimawandels und Anpassungsmöglichkeiten, Umwelt- und Biotechnologien, Bioenergie, dem Verhalten von Chemikalien in der Umwelt, ihrer Wirkung auf die Gesundheit, Modellierung und sozialwissenschaftlichen Fragestellungen. Ihr Leitmotiv: Unsere Forschung dient der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen und hilft, diese Lebensgrundlagen unter dem Einfluss des globalen Wandels langfristig zu sichern. Das UFZ beschäftigt an den Standorten Leipzig, Halle und Magdeburg 1000 Mitarbeiter. Es wird vom Bund sowie von Sachsen und Sachsen-Anhalt finanziert.

Die Helmholtz-Gemeinschaft leistet Beiträge zur Lösung großer und drängender Fragen von Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft durch wissenschaftliche Spitzenleistungen in sechs Forschungsbereichen: Energie, Erde und Umwelt, Gesundheit, Schlüsseltechnologien, Struktur der Materie sowie Luftfahrt, Raumfahrt und Verkehr. Die Helmholtz-Gemeinschaft ist mit über 31.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in 17 Forschungszentren und einem Jahresbudget von rund 3 Milliarden Euro die größte Wissenschaftsorganisation Deutschlands. Ihre Arbeit steht in der Tradition des Naturforschers Hermann von Helmholtz (1821-1894).

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