Solarien zeigen gravierende Mängel

Die untersuchten Sonnenstudios haben Defizite in einem oder mehreren der Kriterien, die die Verbraucherinnen und Verbraucher vor den gesundheitsschädlichen Auswirkungen von UV-Strahlung schützen sollen. Insgesamt hat das BfS bis Anfang November 100 der insgesamt etwa 800 zertifizierten Sonnenstudios in Deutschland untersucht. Nur vier erfüllten alle Anforderungen des Zertifikats.

Bei der Überprüfung dieser 100 Solarien zeigten sich eklatante Mängel vor allem in der Kundenberatung, der Aufstellung ei-nes detaillierten Besonnungsplans sowie der Einhaltung der strikt vorgeschriebenen Erstbestrahlungsdosis. Auf Gesundheitsrisiken durch die UV-Strahlung, die mit dem Besonnen verbunden sind, und auf die geltenden Ausschlusskriterien wurde nur vereinzelt hingewiesen. Obwohl in zertifizierten Sonnenstudios grundsätzlich untersagt, konnten sich in etlichen Studios mit Einverständnis der Eltern auch Jugendliche unter 18 Jahren sonnen. Darüber hinaus wurden bei der Kontrolle auch zertifizierte Selbstbedienungs-Sonnenstudios gefunden, die ohne Personal arbeiten und daher keine Beratung gewährleisten.

2007 waren im Auftrag des Bundesumweltministeriums alle 5600 Solarien in Deutschland angeschrieben worden, sich an einem freiwilligen Zertifizierungsverfahren zu beteiligen. Bis Oktober hatten sich davon nur 800 Sonnenstudios zertifizieren lassen.

Das freiwillige Zertifizierungsverfahren für Solarien war 2003 mit den Verbänden der Solarienwirtschaft vereinbart worden, weil es in Deutschland bisher keine Regelungen gab, die eine Bestrahlungsbegrenzung, Beratung und Hygiene in den Studios forderten sowie die besondere Schutzbedürftigkeit von Jugend-lichen unter 18 Jahren sicherstellten. Das BfS hatte hierzu im Konsens mit Vertretern der Ärzte, der Wissenschaft sowie der Solarienhersteller und -betreiber Kriterien erarbeitet, die in einem zertifizierten Sonnenstudio einzuhalten sind. Dem BfS war dabei besonders wichtig, dass die Verbraucher ausführlich und fachkundig durch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die bestehenden Gesundheitsrisiken aufgeklärt werden. Außerdem sollte ein individueller Besonnungsplan aufgestellt und Jugendlichen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt werden. Weiterhin sind Gerätestandards einzuhalten, die ein risikoärmeres Sonnen ermöglichen und eine Selbstbedienung ausschließen. Zur Durchführung von Zertifizierungen hatte das BfS fünf Zertifizierungsstellen akkreditiert. Das BfS wird die Er-gebnisse der Überprüfung den verantwortlichen Zertifizierungsstellen mit der Bitte um Stellungnahme und Überprüfung zusenden.

Informationen zum freiwilligen Zertifizierungsverfahren für Solarien erhalten Sie auf den Internetseiten des BfS unter http://www.bfs.de/de/uv/solarien.

Die Ergebnisse der Prüfung unterstreichen erneut die Notwendigkeit der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) geplanten gesetzlichen Regelung des Betriebs von Solarien. Derzeit wird im Rahmen des Umweltgesetzbuches ein generelles Solarienverbot für Kinder und Jugendliche vorbereitet. Auf Verordnungsebene sollen weitere Anforderungen für den Betrieb von Solarien folgen, insbesondere die Begrenzung der Bestrahlungsstärke sowie Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Gesetz umfasst alle Solarienbetreiber, insbesondere auch diejenigen, die sich bisher nicht einmal einer freiwilligen Zertifizierung unterworfen haben.

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Werner Nording idw

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