Rauchverbote führten nur zu geringen Umsatzeinbußen

An Zigarettenautomaten sorgte neben den Rauchverboten vor allem die seit 2007 vorgeschriebene elektronische Alterskennung für sinkende Umsätze. Zu diesen Ergebnissen kommen drei RWI-Untersuchungen rund um das Thema Rauchen auf Grundlage unterschiedlicher Daten.

Die zwischen August 2007 und Juli 2008 auf Bundesländerebene eingeführten Rauchverbote im Gastgewerbe haben dort zu einem durchschnittlichen Umsatzrückgang um rund zwei Prozent geführt. Vor allem kurz nach Inkrafttreten der Rauchverbote kam es zu Umsatzeinbußen. Diese scheinen sich jedoch mit der Zeit abgeschwächt zu haben. In Bayern und Nordrhein-Westfalen, wo das Rauchverbot durch die Gründung so genannter „Raucherclubs“ umgangen werden konnte, kam es zu keinem nachweisbaren Umsatzrückgang. Auswertungen von Gewerbeabmeldungen im Gastgewerbe lieferten keine belastbaren Hinweis darauf, dass die Rauchverbote zu vermehrten Betriebsaufgaben führten.

Für die Untersuchung wurden Gewerbeanzeigen in den Ländern und die auf Bundesländerebene zusammengefassten monatlichen Umsatzdaten von rund 10.000 Betrieben im Gastgewerbe zwischen Januar 2006 und September 2008 ausgewertet.

Wirtschaftliche Auswirkungen des Rauchverbots wurden überschätzt

Eine vom RWI in Zusammenarbeit mit der IHK zu Essen und Unterstützung durch die IHK Nürnberg im Juni 2008 durchgeführte Befragung in mehr als 600 Gastronomiebetrieben in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Berlin zeigt zudem, dass die Effekte der Rauchverbote im Vorfeld systematisch überschätzt wurden. In Bayern, wo das Rauchverbot zum Zeitpunkt der Befragung bereits galt, berichteten etwa 70% der Gastwirte von erlittenen Umsatzeinbußen. In NRW, wo das Rauchverbot erst nach der Befragung in Kraft trat, erwarteten hingegen nahezu 80% der Gastwirte einen Rückgang der Umsätze. Auch die Ablehnung des Rauchverbots durch die Gäste fiel in NRW mit 63% höher aus als in Bayern mit 54%, wo schon Erfahrungen mit einem realen Rauchverbot vorlagen.

Die Befragungsergebnisse relativieren sich, wenn berücksichtigt wird, dass die Stichprobe überdurchschnittlich viele Bars und Kneipen enthielt, die vom Rauchverbot im Vergleich zu Restaurants stärker betroffen sind. Korrigiert man die Ergebnisse entsprechend, berichten in Bayern 44% von sinkenden Umsätzen, in NRW erwarten 55% Einbußen.

Die aus Sicht der Gastronomen beste Lösung zum Nichtraucherschutz ist mit weitem Abstand die Wahlfreiheit zwischen Raucher- und Nichtraucherbetrieb, gefolgt vom Rauchverbot ohne Ausnahmen und den bestehenden Nichtraucherschutzgesetzen.

Umsätze an den Zigarettenautomaten sanken vor allem durch Alterskennung

Eine dritte RWI-Studie zu den Auswirkungen der Rauchverbote auf Länderebene zeigt, dass diese in der Gastronomie zu einem Umsatzrückgang auch an Zigarettenautomaten geführt haben. Zu weitaus stärkeren Umsatzrückgängen an Zigarettenautomaten führte jedoch die Einführung der elektronischen Alterskennung im Januar 2007. Sie hält offenbar nicht nur Jugendliche, sondern auch Erwachsene vom Zigarettenkauf an Automaten ab. Am stärksten fielen die Umsatzeinbußen an im Freien aufgestellten Automaten aus. Der Zigarettenkonsum in Deutschland sank in der gleichen Zeit deutlich weniger stark, verlagerte sich also offenbar hin zu anderen Verkaufspunkten. Die Anhebung des Mindestalters für den Erwerb und Konsum von Zigaretten von 16 auf 18 Jahre sowie das bundesweite Rauchverbot in Einrichtungen des Bundes im September 2007 führten zu nur schwach oder überhaupt nicht nachweisbaren Umsatzveränderungen.

Grundlage der Untersuchung ist eine Analyse der monatlichen Umsatzdaten von Januar 2006 bis August 2008 eines führenden Zigarettenautomaten-Aufstellers in Deutschland auf Bundesländerebene. Damit wurden erstmalig umfassende Umsatzdaten von Zigarettenautomaten wissenschaftlich ausgewertet. Diese Daten ermöglichten eine erste Wirkungsanalyse der Alterskennung an Automaten, des bundesweiten Rauchverbots in Einrichtungen des Bundes und der jüngsten Erhöhung des Mindestalters für den Erwerb und Konsum von Zigaretten in Deutschland.

Ihre Ansprechpartner:
Sabine Weiler (Pressestelle RWI) Tel.: (0201) 8149-213
Dr. Michael Kvasnicka (RWI, Büro Berlin) Tel.: (030) 20 21 598-14
Dr. Harald Tauchmann (RWI) Tel.: (0201) 8149-259
Dieser Pressemitteilung liegen die Ruhr Economic Papers #172 „Much Ado About Nothing? – Smoking Bans and Germany’s Hospitality Industry“ und #173 „Public Smoking Bans, Youth Access Laws, and Cigarette Sales at Vending Machines“ sowie RWI : Materialien, Heft 58 “Eine Befragung von Gastronomiebetrieben zur Einführung von Rauchverboten im Gastgewerbe: deskriptive Ergebnisse” zugrunde. Sie sind unter www.rwi-essen.de/publikationen/ als pdf-Datei erhältlich.

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Joachim Schmidt idw

Weitere Informationen:

http://www.rwi-essen.de/presse/

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