Qualitätsstandards fördern Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung

Häufig fehlt das Vertrauen zwischen beruflicher und akademischer Bildung in die Qualität der vermittelten Fähigkeiten und Kompetenzen, was sich beispielsweise bei Zulassungsproblemen zum Studium ohne Abitur oder der Anrechnung beruflich erworbener Leistungen im Studium bemerkbar macht. Hier können gemeinsam festgelegte Standards helfen.

Die Voraussetzungen dafür sind gut: Hochschulen und Einrichtungen der Berufsbildung sind im Bereich „Qualitätssicherung“ in ähnlicher Weise aktiv, so ein Ergebnis einer neuen Studie, welche das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) und die Prognos AG im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erstellt haben.

In der Studie von CHE und Prognos AG werden erstmals die Qualitätssicherungssysteme und -instrumente der beruflichen und akademischen Bildung miteinander verglichen. Von besonderer Wichtigkeit ist dieses Thema vor allem bei der derzeit laufenden Implementierung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR), der alle Abschlüsse des nationalen Bildungssystems so miteinander verknüpfen soll, dass jedes Bildungsniveau über die unterschiedlichen Bildungswege erreichbar ist.

Wesentliche Ergebnisse der Studie sind:

1. Die berufliche Bildung als auch die akademische Bildung verfügen über differenzierte Qualitätssicherungsinstrumente. Die Qualitätssicherung im Bereich der beruflichen Bildung zeichnet sich insbesondere durch flächendeckende bundeseinheitliche Ordnungsverfahren aus, während der Hochschulbereich die Qualität seiner Studiengänge stark individuell und profilbezogen prüft und entwickelt

2. In beiden Bildungsbereichen geht der Trend hin zur Implementierung umfassender institutioneller Qualitätssicherungssysteme. Darunter sind strategische Steuerungssysteme zu verstehen, die eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung von Bildungsangeboten gewährleisten

3. Die Schaffung eines bildungsbereichs¬übergreifenden nationalen Qualitätsprüfsystems, z.B. in Form von Akkreditierungsverfahren ist nicht sinnvoll. Dazu sind die Zielsetzungen der beruflichen und akademischen Bildung zu unterschiedlich.

4. Qualitätssicherung kann ein Beitrag zur Verlässlich¬keit von Bildungsabschlüssen sein, aber keine Aussagen zu deren Gleichwertigkeit treffen. Gegenseitiges Vertrauen in die Qualität des jeweils anderen Bildungsbereichs kann aber dazu beitragen, die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu befördern. Der DQR eröffnet die Chance, eine gemeinsame Definition für Mindestanforderungen an die Qualität der unterschiedlichen Bildungsabschlüsse sowie deren Sicherung durch adäquate Instrumente und Management-systeme zu vereinbaren.

5. Die Vermittlung von Beschäftigungsfähigkeit ist eine Stärke der beruflichen Bildung, was auch durch die Studie belegt wird: So zeigt die Analyse von Bildungsrenditen, dass je nach Berufssparte Absolvent/-innen beruflicher Bildungswege (mindestens) ebenso erfolgreich sind wie Hochschulabsolvent/-innen. Im Zuge des Bologna-Prozesses gewinnt die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit (employability) aber auch im Hochschulbereich an Bedeutung. Durch die zunehmende Etablierung von dualen Studiengängen und Berufsakademien nehmen Überschneidungen und damit der Wettbewerb zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen ist eine grundlegende Neubestimmung des Verhältnisses von beruflicher und akademischer Bildung in Deutschland notwendig. Ein nationaler Dialog zum produktiven Umgang mit diesen Veränderungen ist empfehlenswert.

Die Studie unter dem Titel „Vergleich der Qualitätssicherungssysteme in der beruflichen und akademischen Bildung“ ist im Internet kostenlos abrufbar unter: www.bmwi.de oder auf der Homepage des CHE unter: http://www.che.de/downloads/Vergleich_QS_Systeme_berufliche_und

_akademische_Bildung.pdf

Ansprechpartner im CHE:
Dr. Sigrun Nickel, Projektleiterin CHE
sigrun.nickel@che-concept.de

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Britta Hoffmann-Kobert idw

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