Neue Studie zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie erschienen

In einer neuen Studie hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die europäische Wasserrahmenrichtlinie aus Sicht des Naturschutzes untersucht. Sie analysiert, wie Naturschutzbelange in die Entwicklung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme der Flüsse einbezogen wurden und welche zusätzlichen Möglichkeiten künftig dafür bestehen.

Die Wasserrahmenrichtlinie vertritt einen integrativen und flussgebietsbezogenen Ansatz der Gewässerbewirtschaftung. „Die Studie macht deutlich, dass es prinzipiell viele gute Ansätze zur gemeinsamen Zielerreichung zwischen Wasserwirtschaft und Naturschutz gibt, die aber noch konsequenter umgesetzt werden sollten. Zudem gibt es in den Planungen der Länder in den untersuchten naturschutzfachlich bedeutsamen Teilen teilweise deutliche Unterschiede was die adäquate Berücksichtigung auch von Naturschutzaspekten betrifft“, sagte BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel.

Insgesamt ist jedoch zu erwarten, dass neben den Gewässerorganismen auch die zahlreichen Lebensräume der Gewässerlandschaften, in denen viele weitere Tier- und Pflanzenarten beheimatet sind, von der Bewirtschaftungsplanung und der Maßnahmenumsetzung profitieren. Die Umsetzung der Richtlinie bietet deshalb die Möglichkeit verstärkter Kooperationen zwischen Wasserwirtschaft und Naturschutz, damit sowohl wasserwirtschaftliche als auch Naturschutzziele verwirklicht werden können.

Für die Fortschreibung der Bewirtschaftungsplanung im Jahr 2015 zeigt die Studie Möglichkeiten auf, die bisherigen Ansätze zu konkretisieren und in der Bewirtschaftungsplanung noch bessere Synergien mit dem Naturschutz zu verankern. Dies kann z. B. durch eine klare räumliche Zuordnung der Planinhalte und eine transparentere Darstellung der Planung erreicht werden.

Die Studie „Die Wasserrahmenrichtlinie aus Sicht des Naturschutzes“, die in der Schriftenreihe des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) erschienen ist, formuliert Kernempfehlungen zu sechs Themenbereichen. Diese umfassen neben den drei vertieft betrachteten Schnittstellen „Natura 2000“, „Auen und Biotopverbund“ sowie „grundwasserabhängige Landökosysteme und Feuchtgebiete“ auch den inhaltlichen Detaillierungsgrad und die räumliche Zuordnung der Planinhalte, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie die Aspekte strategische Umweltprüfung (SUP), FFH-Verträglichkeitsprüfung und Klimacheck.

Hintergrund
Die Bewirtschaftungsplanungen der Wasserwirtschaftsbehörden sind Ende 2009 für alle zehn Flussgebietseinheiten in Deutschland fertig gestellt worden. Ziel dieses „Fahrplans“ und der bereits laufenden Maßnahmenumsetzung ist es, bis zum Jahr 2015, spätestens aber in den nachfolgenden Bewirtschaftungszyklen bis 2021 bzw. 2027, einen „guten Zustand“ der Gewässer und des Grundwassers zu erreichen. Die Gewässer sollen durch insgesamt 99 unterschiedliche Maßnahmentypen verbessert werden, die zahlreiche Überschneidungen mit dem Naturschutz aufweisen. So ergeben sich Schnittstellen beim Natura-2000-Gebietsschutz, beim Auenschutz und beim Biotopverbund.

Die Bewirtschaftungsplanung nach Wasserrahmenrichtlinie ist das zentrale Instrument mit dem die Gestalt und die Lebensraumqualität unserer Fließgewässer entwickelt werden und das Grundwasser geschützt wird. Aufgrund ihres ökosystemaren und flächenbezogenen Ansatzes weist sie zahlreiche Schnittstellen zum Naturschutz auf, die größtenteils Synergiepotenziale beinhalten.

Bibliographische Angaben: ALBRECHT, JULIANE; SCHMIDT, CATRIN; STRATMANN, LARS; HOFMANN, MARTIN; POSSELT, SANDRA; WENDLER, WIEBKE; ROßNER, DOROTHEA UND WACHS, ANNE (2012): Die Wasserrahmenrichtlinie aus Sicht des Naturschutzes – Analyse der Bewirtschaftungsplanung 2009. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 120.

Bezug: Die Veröffentlichung kostet 24,- Euro und kann über den Landwirtschaftsverlag bezogen werden: BfN-Schriftenvertrieb im Landwirtschaftsverlag 48084 Münster, Tel.: 02501/801-2482, Fax: 02501/801-247 oder im Internet: www.lv-h.de/bfn

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