Mehr als ein Viertel der Betriebe hat bereits Regelungen zur Beschäftigungssicherung

Betriebliche Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung sind in Deutschland weit verbreitet. Zu Beginn des Jahres 2008 gab es in gut einem Viertel der Betriebe mit Betriebsrat eine entsprechende Beschäftigungsgarantie, die auf der Basis tarifvertraglicher Flexibilisierungsmöglichkeiten zwischen Betriebsrat und Betriebsleitung ausgehandelt wurde.

Mehr als die Hälfte dieser betrieblichen Bündnisse zur Beschäftigungssicherung wurde nach 2005 abgeschlossen. Auch in kleineren Betrieben sind sie längst keine Ausnahmen mehr. Das ergibt sich aus der aktuellen Betriebsrätebefragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung. Die Umfrage unter mehr als 2000 Betriebsräten ist repräsentativ für alle Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten und Betriebsrat. In derartigen Betrieben sind in Deutschland rund 12 Millionen Menschen beschäftigt.

„Die weite Verbreitung zeigt, dass die Beschäftigten und ihre Betriebsräte schon in den letzten Jahren viel getan haben, um ihren Betrieb und die Arbeitsplätze zu sichern“, sagt Dr. Hartmut Seifert. Der Leiter des WSI forscht seit Jahren zu betrieblichen Bündnissen. „In etlichen Fällen sind die Beschäftigten dabei auch in Vorleistung getreten. Denn wir wissen beispielsweise aus unserer Befragung für das Jahr 2003, dass damals mehr als 50 Prozent der Betriebe mit Bündnissen schon vor dem Abschluss eine gute Auftragslage hatten.“ Die Vereinbarungen basierten auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit, erklärt der Forscher: Die Betriebe schließen über einen definierten Zeitraum betriebsbedingte Kündigungen aus. Die Beschäftigten machen im Gegenzug Zugeständnisse, oft bei der Arbeitszeit. Beispielsweise akzeptieren sie längere oder kürzere Arbeitszeiten ohne vollen Lohnausgleich sowie die Einführung von Arbeitszeitkonten, die den Betrieben einen flexiblen Einsatz der Arbeitskräfte erlauben.

Die Daten der aktuellen WSI-Betriebsrätebefragung zeigen, dass Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung in Großbetrieben häufiger vorkommen: In 47 Prozent der Betriebe mit mehr als 1000 Beschäftigten gibt es einen derartigen Vertrag, von den Betrieben mit 200 bis 1000 Beschäftigten sind es 37 Prozent (siehe Grafik im Anhang zu dieser PM; Link zur PM mit Anhang am Fuß dieses Textes). Doch auch in mittleren und kleineren Betrieben sind Beschäftigungssicherungsverträge durchaus verbreitet: Von den Betrieben mit 20 bis 49 Mitarbeitern haben 24 Prozent eine Regelung, in der Größenklasse zwischen 50 und 99 Beschäftigten sind es 26 Prozent.

Der Arbeitsmarktexperte Seifert sieht auch in der aktuellen Nachfragekrise gute Möglichkeiten, über betriebliche Vereinbarungen zur Arbeitszeit Kündigungen zu verhindern. In zahlreichen Betrieben, die bereits eine Regelung zur Beschäftigungssicherung haben, sei der Puffer dafür wahrscheinlich sogar besonders groß, schätzt der Forscher: „Unseren Befragungen zeigen, dass in letzter Zeit vor allem Ausweitungen der Arbeitszeit vereinbart wurden. Neue Vereinbarungen sollten diese Verlängerungen auf das tarifliche Niveau zurückführen und, wenn das nicht ausreicht, die Arbeitszeit unter dieses Niveau verkürzen.“ Für etliche Betriebe und ihre Beschäftigten biete sich nun sogar eine Chance, Versäumnisse bei der betrieblichen Weiterbildung und Qualifizierung auszugleichen, sagt Seifert. Die Bundesagentur für Arbeit könne dabei helfen, indem sie beispielsweise Qualifizierung in Zeiten der Kurzarbeit finanziell fördere.

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Rainer Jung idw

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