Gründungszuschuss hat sich aus Sicht der Arbeitsvermittler bewährt

Die Voraussetzungen für dessen Vergabe seien klar formuliert und leicht überprüfbar. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Der Gründungszuschuss unterstützt Arbeitslose finanziell beim Wechsel in die Selbstständigkeit. Er löste im Jahr 2006 das Überbrückungsgeld und den Existenzgründungszuschuss („Ich-AG“) ab. Die Attraktivität der Gründungsförderung ist ungebrochen: In den Jahren 2007 bis 2010 wurden jährlich zwischen 119.000 und 147.000 Zuschüsse gewährt.

Eine zentrale Aufgabe der befragten Vermittler und Führungskräfte der Arbeitsagenturen ist die Sicherung der Qualität der Gründungsvorhaben. Hierfür ist aus ihrer Sicht eine Bescheinigung der Tragfähigkeit von Gründungsvorhaben durch fachkundige Stellen besonders wichtig. Die IAB-Forscher stellen fest, dass viele Vermittler darüber hinaus den Anspruch haben, die Kunden zur Selbstständigkeit zu beraten. Eine solche Beratung kann Informationen zur Selbstständigkeit ebenso umfassen wie kritische Nachfragen zu geleisteten Vorarbeiten und Erfolgsaussichten.

Derzeit besteht ein Rechtsanspruch auf die Förderung. Mit der geplanten Reform des Gründungzuschusses soll der Zuschuss zur Ermessensleistung werden. Die Beweislast für die Förderentscheidung dreht sich damit um: Lag bisher eine Tagfähigkeitsbescheinigung von einer fachkundigen Stelle vor, musste der Arbeitsvermittler triftige Gründe darlegen können, wenn er einen Förderantrag ablehnen wollte. Fällt der Rechtsanspruch weg, muss der Gründungswillige den Arbeitsvermittler davon überzeugen, dass er ein förderungswürdiges Projekt verfolgt.

Leistungsmissbrauch kommt laut den befragten Arbeitsvermittlern und Führungskräften nur in Ausnahmefällen vor. Auch die Mitnahme des Gründungszuschusses, also die Inanspruchnahme der Förderung, obwohl das Gründungsprojekt ohnehin umgesetzt worden wäre, ist kein vordringliches Thema aus Sicht der Befragten.

Die Ergebnisse der qualitativen IAB-Studie sind nicht repräsentativ im statistischen Sinne. Aus den Befunden ließen sich aber erste Hinweise auf Konsequenzen der geplanten Reform des Gründungszuschusses ableiten, betonen die Forscher.

Die IAB-Studie im Internet: http://doku.iab.de/kurzber/2011/kb2211.pdf

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Wolfgang Braun idw

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