Erfahrungen aus acht Branchen ausgewertet – Mindestlohn wirkt

Sie führen nicht zu höherer Arbeitslosigkeit. Entscheidend ist jedoch, wie sie ausgestaltet und eingeführt werden. Dies zeigt eine aktuelle Expertise aus dem Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE). Außerdem gibt es beachtliche politische Handlungsspielräume, um Schieflagen in der Lohnverteilung zu korrigieren. Arbeitsplätze gehen dabei aber nicht verloren.

In der Studie für die Friedrich-Ebert-Stiftung bilanzieren die IAQ-Direktoren Prof. Dr. Gerhard Bosch und Dr. Claudia Weinkopf die Ergebnisse der Evaluationen von acht Branchen-Mindestlöhnen. Sie wurde 2011 von sechs unterschiedlichen Forschungsinstituten durchgeführt. Die Spannweite der Lohnuntergrenzen reicht von 7 Euro bei Wäschereien und Wachdiensten bis zu 13,40 Euro für Fachwerker im westdeutschen Bauhauptgewerbe. Es stellte sich heraus, dass sich die Mindestlöhne in keiner der acht Branchen negativ auf die Beschäftigung auswirkten.

Prof. Bosch: „Bemerkenswert ist, dass die Sozialpartner die Lohnuntergrenzen teilweise deutlich höher vereinbarten, als für einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn politisch gefordert wird.“ Der Hauptanstoß für Arbeitgeber scheint der Lohndruck durch nicht tarifgebundene Betriebe und niedriger entlohnte Leiharbeitskräfte zu sein. „Das zugrunde liegende Arbeitnehmer-Entsendegesetz hat sich zu einem Instrument entwickelt, das Lohnunterbietungen nicht nur von außen, sondern auch innerhalb Deutschlands verhindert“, stellt Prof. Bosch fest.

Das Bauhauptgewerbe, Maler- und Lackierer oder die Dachdecker, waren die ersten Branchen, die Mindestlöhne vereinbarten – meist auf vergleichsweise hohem Niveau. „Andere Branchen, wie Abfallwirtschaft, Wäschereien oder Pflege, taten sich schwerer, denn die Kollision unterschiedlicher Verbandsinteressen erlaubte oft nur Kompromisse auf niedrigem Niveau“, meint Dr. Claudia Weinkopf. Zu niedrig angesetzte Mindestlöhne wirken aber kaum.

In den meisten Branchen veränderten die Mindestlöhne die Lohnverteilung, weil die unteren Einkommen überdurchschnittlich stiegen. Vor allem in Ostdeutschland sind die Lohnuntergrenzen in einigen Branchen zum geltenden Preis („going rate“) geworden. Fachkräfte wurden kaum noch besser entlohnt als An- und Ungelernte. Einige Wirtschaftszweige haben deshalb einen zweiten Mindestlohn für Facharbeiter eingeführt.

Sehr wichtig und wirksam sind die Kontrollen, mit denen der Zoll die Einhaltung der Mindestlöhne innerhalb des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes prüft, so die Einschätzung der IAQ-Wissenschaftler. Sie helfen auch, Beschäftigungsformen mit hohem Missbrauchspotential einzuschränken, etwa Minijobs oder Entsendungen. Dr. Weinkopf: „Der Staat sollte das Vereinbaren von Mindestlöhnen weiter fördern sowie durch schnelle und zuverlässige Genehmigungsverfahren stabilisieren.“

Weitere Informationen:
• http://library.fes.de/pdf-files/wiso/09465.pdf
• Prof. Dr. Gerhard Bosch, gerhard.bosch@uni-due.de
• Dr. Claudia Weinkopf. T. 0203/379-1353, claudia.weinkopf@uni-due.de
Redaktion: Claudia Braczko, Tel. 0170-8761608, presse-iaq@uni-due.de

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Beate H. Kostka Universität Duisburg-Essen

Weitere Informationen:

http://www.uni-due.de

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