Enge Grenzen für staatliche Förderungen von Corporate Social Responsibility

Die öffentliche Förderung des CSR-Engagements der Wirtschaft wird aktuell intensiv, aber durchaus auch kontrovers diskutiert. Empirisch lässt sich zeigen, dass das Gros der Unternehmen hierzulande ohnehin bereits CSR in der einen oder anderen Weise praktiziert.

Auch der Mittelstand beteiligt sich an diesem Geschehen: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nutzen zu 94,3 % CSR-Strategien. Staatliche Maßnahmen können daher hauptsächlich auf die Intensivierung bereits durchgeführter CSR-Aktivitäten bzw. auf eine Erweiterung dieser Firmenpolitik zielen. Dem Anliegen, weitere Unternehmen für die Nutzung von CSR-Strategien zu gewinnen, sind aufgrund der bereits sehr hohen Akzeptanz enge Grenzen gesetzt.

Die Förderwürdigkeit von CSR ist nicht unumstritten

Die Begründung von CSR-Fördermaßnahmen mit dem Hinweis auf deren vermeintliche Vorteilhaftigkeit für die Unternehmen ist problematisch. Zum einen muss davon ausgegangen werden, dass Unternehmen alle Maßnahmen, die zu ihrem Erfolg beitragen, auch ohne Förderung ergreifen werden. Zum anderen fehlt der wissenschaftliche Nachweis, dass die Anwendung von CSR tatsächlich in substanzieller Weise Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen hat. Die Gefahr einer ineffizienten Verwendung öffentlicher Mittel ist daher nicht von der Hand zu weisen.

Staatliche Maßnahmen sorgfältig abwägen

Die Freiräume für CSR-Aktivitäten zu erhalten und nicht durch weitere Regulierung zu begrenzen, kann als Aufgabe der Politik angesehen werden. Ferner kann es der Politik darum gehen, Unternehmen bei der Sichtbarmachung ihres CSR-Engagements zu unterstützen, indem etwa (weitere) Qualitätssiegel entwickelt werden, wobei die Kosten hierfür möglichst von den Unternehmen getragen werden sollten, die sich einer Qualitätsprüfung unterziehen. Aus ordnungspolitischer Sicht ist in diesem Zusammenhang die Alternative der Einführung einer CSR-Berichtspflicht bedenklich, u.a. wegen der zu erwartenden hohen Kosten, die insbesondere die KMU hart treffen würden. Als hilfreich ist hingegen die Förderung der Bildung von unternehmens- und sektorübergreifenden CSR-Kooperationen einzuschätzen, sofern nachgewiesen ist, dass der dadurch generierte Nutzen für die Gesellschaft die Kosten übersteigt.

Dem Staat bietet sich außerdem die Möglichkeit einer direkten Einwirkung auf Unternehmen durch das Setzen von Anreizen (z.B. durch Gewährung von Steuervorteilen). Allerdings ist aufgrund des fehlenden Nachweises der grundsätzlichen Vorteilhaftigkeit von CSR-Maßnahmen über das bereits existierende Maß hinaus die Gefahr groß, dass es zu kostspieligen Fehlanreizen kommt. Der öffentliche Sektor kann zudem dafür sorgen, dass Unternehmen Informationen zur Handhabung von CSR und zu den Praxiserfahrungen im Umgang mit diesem Managementinstrument erhalten. Die Möglichkeit, das staatliche Beschaffungswesen nach CSR-Gesichtspunkten auszurichten, ist unterdessen skeptisch zu beurteilen, u. a. weil die Einführung vergabefremder Kriterien eine gewisse Willkür bei der Vergabeentscheidung mit sich bringen würde.

Anwendung von CSR ist unabhängig von der Region

Da CSR in den Teilräumen Deutschlands in ähnlicher Weise angewendet wird, sind Standortbesonderheiten bei der Ausgestaltung wirtschaftspolitischer Maßnahmen nicht per se zu berücksichtigen. Eine CSR-Unterstützung kann daher bundesweit angelegt sein. Für einen regionalpolitischen Ansatz spricht jedoch die Förderung von CSR-Kooperationen, die sich vorzugsweise im lokalen Umfeld der Unternehmen formieren.

Hintergründe zum IfM Bonn

Das IfM Bonn wurde im Jahr 1957 gegründet. Träger des Instituts sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Das IfM Bonn erforscht die Lage, Entwicklung und Probleme des Mittelstands rund um die Themenfelder Mittelstand und Gesellschaft/Staat, Lebenszyklus von Unternehmen, Unternehmensführung und stellt umfangreiche Daten zur Mittelstands- und Gründungsstatistik bereit.

Ansprechpartner
Dr. Frank Maaß
Tel.: 0228 – 72 99 7 – 27
E-Mail: maass@ifm-bonn.org

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Oliver Arentz idw

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