Elf EU-Staaten erhöhen Mindestlöhne – in Westeuropa mindestens 8,40 Euro pro Stunde

Elf von ihnen haben die untere Lohngrenze zum Jahresbeginn angehoben, in zwei weiteren werden schon seit dem 1. Oktober 2008 höhere Mindestentgelte gezahlt. Das zeigt der neue europäische Mindestlohnbericht, den das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung vorlegt. Der Bericht erscheint in der aktuellen Ausgabe der WSI Mitteilungen.*

In den westeuropäischen Euro-Ländern liegen die Mindestlöhne nun zwischen 8,41 Euro und 8,71 Euro, in Luxemburg stieg der Mindestlohn auf 9,49 Euro (alle Daten in einer Infografik im neuen Böckler Impuls 4/2009; Link unten). Die untere Lohngrenze in Großbritannien beträgt umgerechnet 7,20 Euro. „Allerdings ist der Wert des britischen Mindestlohns aufgrund der starken Abwertung des britischen Pfunds gegenüber dem Euro deutlich unterzeichnet“, erklärt Dr. Thorsten Schulten, WSI-Experte für europäische Tarifpolitik und Autor des Mindestlohnberichts. In Großbritannien und Belgien waren die Mindestlöhne Anfang Oktober 2008 angehoben worden. Zum 1. Januar erhöhten Luxemburg, die Niederlande, Spanien, Malta, Portugal, Polen, die Slowakei, Ungarn, Lettland, Rumänien und Bulgarien das gesetzliche Lohnminimum.

Bei der absoluten Höhe der Mindestlöhne lassen sich nach Schultens Analyse neben den westeuropäischen Ländern zwei weitere Gruppen unterscheiden: In den „alten“ EU-Staaten in Südeuropa betragen die untersten erlaubten Stundenlöhne zwischen 2,71 Euro in Portugal und 4,05 Euro in Griechenland. Auf ähnlichem Niveau bewegt sich der Mindestlohn mit 3,41 Euro beim „neuen“ EU-Mitglied Slowenien.

In den übrigen mittel- und osteuropäischen Staaten sind die Mindestlöhne mit Stundensätzen von 0,71 Euro in Bulgarien bis 1,93 Euro in Tschechien deutlich niedriger. Allerdings haben die meisten dieser Länder in letzter Zeit aufgeholt, weil die Mindestlöhne dort schneller stiegen als in der „alten“ EU. Zudem spiegelt das Niveau der Mindestlöhne zum Teil die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten wider, so Schulten. Legt man Kaufkraftparitäten zugrunde, reduziert sich das Verhältnis zwischen dem niedrigsten und dem höchsten gesetzlichen Mindestlohn in der EU von 1:13 auf etwa 1:6.

Zwischen 2000 und 2008 stiegen die Lohnuntergrenzen in den 20 Mindestlohn-Ländern der EU deutlich: Nominal pro Jahr um durchschnittlich knapp neun Prozent. In den Ländern der „alten“ EU betrug der Anstieg im Jahresmittel gut vier Prozent, in den Beitrittstaaten knapp 13 Prozent. Inflationsbereinigt wuchsen die Mindestlöhne um durchschnittlich 4,4 Prozent pro Jahr. Schultens Analyse ergibt, dass sich die Lohnuntergrenzen in vielen EU-Ländern stärker erhöhten als die Durchschnittslöhne. „Damit wurde vermieden, dass Beschäftigte im Niedriglohnbereich den Anschluss an die allgemeine Lohnentwicklung verlieren“, sagt der Wissenschaftler.

Allerdings hinterließ die beginnende Wirtschaftskrise auch beim Anstieg der Mindestlöhne erste Spuren: 2008 habe die Entwicklung im Vergleich zu den Vorjahren „deutlich an Dynamik verloren“, schreibt Schulten. Im Durchschnitt der 20 Mindestlohn-Länder wuchs das Lohnminimum nominal um 5,7 Prozent. Real sanken die Mindestlöhne wegen des starken Preisanstiegs im ersten Halbjahr 2008 zum ersten Mal seit der Jahrtausendwende – um 0,3 Prozent.

Angesichts der durch die Finanzmarktkrise verschärften Rezession erwartet Schulten verstärkte Debatten um künftige Anhebungen der Lohnuntergrenzen. So plädierten Gewerkschaften beispielsweise in Großbritannien, Irland oder Estland für merkliche Erhöhungen, um im Konjunkturabschwung die Kaufkraft zu stabilisieren. Dagegen drängten Arbeitgebervertreter darauf, die Mindestlöhne vorerst einzufrieren. Insgesamt verfüge der gesetzliche Mindestlohn aber „über eine große gesellschaftliche Akzeptanz, die auch darin zum Ausdruck kommt, dass in keinem europäischen Land ernsthaft dessen Abschaffung erwogen oder auch nur von einer relevanten politischen oder sozialen Kraft gefordert wird“, beobachtet der Forscher.

*Thorsten Schulten: WSI Mindestlohnbericht 2009, in: WSI Mitteilungen 3/2009. Download: http://www.boeckler.de/pdf/wsimit_2009_03_schulten.pdf

Ansprechpartner in der Hans-Böckler-Stiftung

Dr. Thorsten Schulten
WSI
Tel.: 0211-7778-239
E-Mail: Thorsten-Schulten@boeckler.de
Rainer Jung
Leiter Pressestelle
Tel.: 0211-7778-150
E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de

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