Berufliche Rehabilitation wird seltener anerkannt

Mit dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuchs II im Zuge der Hartz-IV-Reform hat sich dieser Trend verstärkt. Für Arbeitslosengeld-II-Empfänger wurde der Prozess der Anerkennung komplizierter. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und der Universität Halle.

Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen haben Anspruch auf berufliche Rehabilitation. Diese Reha-Maßnahmen dienen der Eingliederung von Menschen mit physischen oder psychischen Beeinträchtigungen in den Arbeitsmarkt. Die Förderung mit entsprechenden Reha-Maßnahmen setzt die Anerkennung des Rehabilitationsbedarfs durch die Bundesagentur für Arbeit voraus. Seit 2002 ist die Zahl der Anerkennungen deutlich gesunken. Im Bereich der beruflichen Wiedereingliederung erwachsener Menschen halbierte sich die Zahl von knapp 50.000 auf etwas mehr als 22.000 im Jahr 2007. Im Bereich der Ersteingliederung behinderter junger Menschen in den Arbeitsmarkt sind die Rückgänge weniger ausgeprägt (57.000 in 2002, 46.000 in 2007).

Veränderte Krankheitsbilder

Generell habe sich die Gesundheit der Deutschen in den letzten zehn Jahren verbessert, zitiert das IAB Ergebnisse aus der Gesundheitsberichtserstattung des Robert-Koch-Instituts. Ein weiterer Grund für den Rückgang der Reha-Anerkennungen seien aber auch die veränderten Krankheitsbilder in der Bevölkerung. Die Nürnberger Arbeitsmarktforscher weisen darauf hin, dass der klassische Reha-Fall nicht mehr der Handwerker mit Rückenleiden sei. Immer mehr Menschen leiden unter psychischen Problemen. Diese sind häufig weniger augenscheinlich als körperliche Gebrechen und werden daher möglicherweise nicht oder erst vergleichsweise spät diagnostiziert.

Know-How der Vermittler ist entscheidend

Mit der Einführung des SGB II sei das Bewilligungsverfahren für die Arbeitslosengeld-II-Empfänger komplizierter geworden, so die IAB-Studie. Damit gibt es nun ein weiteres Sozialgesetz, das für die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen relevant ist. Während das Sozialgesetzbuch II „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ verstärkt auf Effizienz und beschleunigte Vermittlung abzielt, betont das Sozialgesetzbuch IX „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ die leidensgerechte und dauerhafte Integration. Bei der Umsetzung hat die Kompetenz der Vermittler eine Schlüsselfunktion. Dies gilt sowohl für Kenntnisse über die jeweiligen gesetzlich relevanten Vorschriften als auch für die Erkennung eines Rehabilitationsbedarfes.

Die IAB-Studie steht im Internet unter http://doku.iab.de/kurzber/2008/kb2508.pdf

zum kostenlosen Download bereit.

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Wolfgang Braun idw

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