ÖPNV: Tragen die Konzepte noch?

Privatisierungsmaßnahmen und externe Ausschreibungen sind bei den ÖPNV-Aufgabenträgern, z.B. Landkreisen und kreisfreien Städten, eher die Ausnahme. Dabei können ganze 40 Prozent die Finanzierung ihres Angebots in den nächsten fünf Jahren nicht mehr sicherstellen.

Zur Verbesserung der Situation setzt ein Großteil auf Kostensenkung, Fahrpreiserhöhung, Neuorganisation und Kooperationen mit anderen kommunalen Verkehrsbetrieben. Knapp die Hälfte beklagt einen mangelnden Einfluss auf die ÖPNV-Gestaltung, die meist bei den Verkehrsbetrieben liegt. Allerdings will die überwältigende Mehrheit es bei der bisherigen Aufgabenteilung zwischen Aufgabenträger und Verkehrsbetrieben belassen – dies zeigt die Deloitte-Studie „Die Rolle der ÖPNV-Aufgabenträger in der Bundesrepublik Deutschland“.

Kreise und kreisfreie Städte als Träger des straßengebundenen ÖPNVs gestalten ihre Aufgabenverteilung bundesweit sehr unterschiedlich. Das betrifft abweichende bzw. sich überschneidende Zuständigkeiten, Organisationsformen und die Tatsache, ob ein kommunales Verkehrsunternehmen existiert. Hier zeigt die Studie, dass in Deutschland zumeist Landkreise (zwei Drittel) die Aufgabenträger sind und dass etwa die Hälfte über eigene Verkehrsunternehmen verfügt.

Allen gemeinsam sind jedoch die ungünstigen Finanzierungsperspektiven. Problematisch ist zudem, dass bei überschneidenden Aufgaben Zuständigkeits- und Koordinierungsprobleme auftauchen. So überlässt etwa ein Fünftel der Träger die Kontrolle der Verkehrsleistungen dem jeweiligen Verkehrsunternehmen. Die überwältigende Mehrheit beabsichtigt, daran auch in Zukunft nichts zu ändern. Insgesamt sehen sich die Aufgabenträger hauptsächlich als politisch-strategische Steuerungsinstanz. Sie sind jedoch personell zumeist unzureichend ausgestattet – etwa 80 Prozent der Aufgabenträger verfügt bislang über lediglich einen halben bis zwei Mitarbeiter. Darüber hinaus haben etwa elf Prozent der Städte und Kreise ihre Aufgabenträgerrolle nicht definiert.

„Mit der neuen EU-Verordnung, die in zwei Jahren in Kraft tritt, kommen einige Veränderungen auf die ÖPNV-Träger zu“, erklärt Norbert Graetz, Partner von Deloitte. „Die Verordnung räumt den Trägern ein Wahlrecht ein, ob sie die Verkehrsdienste selbst erbringen, einen internen Betreiber damit beauftragen oder diese im Rahmen einer Ausschreibung an Dritte vergeben wollen. Da etwa die Hälfte keinen eigenen Verkehrsbetrieb hat, wird die externe Vergabe von ÖPNV-Leistungen auf lange Sicht zunehmen.“

Eigenmaßnahmen statt Privatisierung

Auch auf die Verkehrsunternehmen kommt im Zuge der Liberalisierung des ÖPNV ebenfalls eine Reihe von Herausforderungen zu. Laut Studie handelt es sich bei zwei Dritteln der kommunalen Verkehrsbetriebe um integrierte Gesamtunternehmen, die neben dem Fahrbetrieb auch für Infrastruktur-, Regie- und Managementaufgaben zuständig sind. Wie sich diese Unternehmen auf die Öffnung des Markts vorbereiten, wird von einem Drittel der Aufgabenträger nicht beantwortet. Dort, wo es Überlegungen zur Optimierung gibt, befürworten 18 Prozent der Aufgabenträger und 30 Prozent der Unternehmen Kooperationen bzw. Fusionen mit anderen Verkehrsunternehmen, während nur jeweils sechs Prozent eine Privatisierung bzw. Teilprivatisierung in Betracht ziehen. Zudem setzen die Unternehmen zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit verstärkt auf Maßnahmen wie Lohn- und Gehaltssenkung, organisatorische Neuaufstellung und Leistungsvergabe an Subunternehmer. Eine Trennung von Fahrbetrieb und Infrastruktur wird nur von vier Prozent der Aufgabenträger erwogen.

Unsichere Finanzierung

Die Finanzierung des Investitionsbedarfs für den ÖPNV ist bei einem Gesamtinvestitionsbedarf von über 35 Mrd. Euro für die meisten ein Problem. Allerdings hat sich der finanzielle Gesamtbedarf für den Betrieb des ÖPNV in den letzten Jahren nur unwesentlich erhöht, was auf einige wirksame Maßnahmen seitens der Träger und Verkehrsunternehmen schließen lässt. Bei der Finanzierung setzt ein Großteil auf Kompensationsmaßnahmen wie Fahrpreiserhöhung und ein reduziertes Leistungsangebot – die Ausschreibung von Verkehrsleistungen im Sinne der neuen EU-Regelung hingegen scheint für die Träger weniger attraktiv.

Geringe Neigung zu Ausschreibungen

Kostendruck, Öffnung der Verkehrsmärkte und das Auftreten privater Verkehrsanbieter haben beim deutschen ÖPNV zwar zu verstärkten Wettbewerbsaktivitäten geführt – allerdings in überschaubarem Rahmen.

Noch ist die Bereitschaft, ÖPNV-Leistungen im Wettbewerb zu vergeben, vergleichsweise gering. Nicht mal ein Viertel der Befragten denkt daran, in nächster Zeit Ausschreibungen vorzunehmen, 17 Prozent haben dies bereits getan. Insgesamt fühlen sich darauf aber nur 22 Prozent ausreichend vorbereitet. Das steht in klarem Gegensatz zur neuen EU-Verordnung, die zu mehr Vergabe im Wettbewerb führen wird. Vor allem die Aufgabenträger, die kein eigenes Verkehrsunternehmen besitzen, haben hier Handlungsbedarf.

„Unsere Studie zeigt die große quantitative und qualitative Bandbreite bei einem stark divergierenden Rollenverständnis der jeweiligen Träger – doch beklagen dabei viele einen mangelnden Einfluss auf die ÖPNV-Gestaltung. Die Tatsache, dass nur eine Minderheit die faktische Aufgabenverteilung ändern will, kommt einem freiwilligen Verzicht auf die eigene Steuerungsfunktion gleich. Des Weiteren ist eine große Zahl an Aufgabenträgern nur unzureichend auf Ausschreibungsverfahren vorbereitet. Diese sind jedoch nötig, um dem Kostendruck zu begegnen und den neuen EU-Regeln zu genügen. Es bleibt also noch einiges zu tun“, kommentiert Norbert Graetz.

Die komplette Studie erhalten Sie auf Anfrage.

Deloitte Deutschland

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