Arbeitslosengeld II reicht nicht für gesunde Kinderernährung

Demnach veranschlagt der Gesetzgeber für Nahrung und Getränke bei 14- bis 18-Jährigen lediglich 3,42 Euro pro Tag. Selbst wer nur beim Discounter kauft, muss jedoch im Schnitt 4,68 Euro täglich hinblättern, um den Appetit eines Teenagers mit ausgewogener Kost zu stillen. Das FKE empfiehlt, das Arbeitslosengeld entsprechend anzupassen. Kinder und Jugendliche aus niedrigen sozialen Schichten leiden heute zwei- bis dreimal so häufig unter Fettleibigkeit wie besser situierte Altersgenossen.

Zur Sicherung des Lebensunterhaltes steht Empfängern von Arbeitslosengeld II heute ein Betrag von 347 Euro pro Monat zur Verfügung. Für Kinder gibt es pauschal 60 Prozent dieses Regelsatzes, für Jugendliche 80 Prozent. „Rund ein Drittel dieser Summe veranschlagt der Gesetzgeber für Nahrung, Getränke und Tabakwaren“, erklärt Dr. Mathilde Kersting, stellvertretende Leiterin des FKE. „Das sind gerade mal 2,57 Euro täglich für Kinder und 3,42 Euro für Jugendliche ab 14 Jahren. Damit lässt sich nach unseren Erkenntnissen eine ausgewogene Ernährung nicht realisieren.“

Die FKE-Forscher haben im März 2004 in Dortmund die Preise von mehr als 80 Lebensmitteln erhoben, die für die gesunde Ernährung benötigt werden. Die Testkäufe erfolgten in Supermärkten der Ketten REWE und Edeka, bei den Discountern Aldi und Lidl sowie in einem Bioladen. Anhand dieser Daten berechneten die Wissenschaftler nach Altersgruppen gestaffelt die Kosten für die so genannte „Optimierte Mischkost“. Dabei handelt es sich um ein vom FKE entwickeltes Konzept, das eine gesunde Ernährung für Kinder und Jugendliche zu vergleichsweise günstigen Preisen gewährleisten soll.

Je älter, desto größer klafft die finanzielle Lücke

„Für vier- bis sechsjährige Kinder reichen die veranschlagten 2,57 Euro gerade aus – allerdings auch nur, wenn die Lebensmittel beim Discounter gekauft werden“, fasst Mathilde Kersting die Ergebnisse zusammen. „Wer in normalen Supermärkten zugreift, kommt mit dem Geld nicht hin: Dort muss man durchschnittlich 3,86 Euro hinblättern.“ Mit zunehmendem Alter klafft die finanzielle Lücke noch weiter auseinander: So verzehrt ein Fünfzehnjähriger, der sich ausgewogen ernähren möchte, im Schnitt Lebensmittel im Wert von 4,68 Euro täglich (Discounter) bzw. 7,44 Euro (Supermarkt).

„Für Empfänger von Arbeitslosengeld II ist es kaum möglich, ihre Kinder ausgewogen und gesund zu ernähren“, resümiert Kersting. Das FKE empfiehlt daher, die aktuellen Regelsätze für Kinder und Jugendliche zu überdenken. Mit mehr Geld allein sei es allerdings nicht getan. „Wichtig ist es auch, diese Bevölkerungsgruppe von dem Nutzen einer ausgewogenen Ernährung zu überzeugen. Wir müssen einfacher umsetzbare Maßnahmen entwickeln, um die Familien besser als bisher mit unseren Ernährungsinformationen zu erreichen.“

Heute sind in Deutschland etwa sechs Prozent aller Kinder und Jugendlichen fettleibig. In niedrigen sozialen Schichten ist der Anteil mehr als doppelt so hoch. Übergewicht kann schwere chronische Erkrankungen wie Diabetes oder Arteriosklerose nach sich ziehen. Dr. Mathilde Kersting: „Auch volkswirtschaftlich gesehen lohnt es sich, in eine gesunde Ernährung für alle zu investieren.“

Kontakt:
Privatdozentin Dr. Mathilde Kersting
Forschungsinstitut für Kinderernährung Dortmund
Institut an der Universität Bonn
Telefon: 0231/79-221018
E-Mail: kersting@fke-do.de

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Frank Luerweg idw

Weitere Informationen:

http://www.fke-do.de

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