Studie von Bauexperten: Niederschläge und mangelnder Unterhalt gefährden Standsicherheit von Hallen

Mängel bei der Bauausführung und Planung, Feuchtigkeit und oftmals unzureichende Wartung stellen auf Dauer eine größere Gefahr für die Standsicherheit von Hallen dar als einmalige Ereignisse wie schwere Schneefälle. Zu diesem Ergebnis kommen Sachverständige von TÜV Rheinland und LGA, die seit dem tragischen Halleneinsturz von Bad Reichenhall im Januar 2006 mehr als 700 Hallen in Deutschland auf ihre Standsicherheit untersucht haben.

Nach einer statistischen Auswertung musste bei etwa 35 Objekten die Sperrung der Halle empfohlen werden. In 140 weiteren Fällen stellten die Bauexperten Mängel fest, die eine zeitnahe Sanierung erforderlich machen. 280 Hallen wiesen leichte Mängel auf. Lediglich bei einem Drittel aller geprüften Sporthallen, Schulgebäude, Bürgerhäuser, Hallenbäder, Lagehallen, Fertigungsstätten oder Einkaufsmärkte hatten die Prüfer keine Beanstandungen.

„Die regelmäßige Überwachung und Inspektion der Hallenkonstruktionen ist unabdingbar, um mögliche Risiken weiter zu minimieren“, fasst Dipl.-Ing. Manfred Schultheiß, Projektverantwortlicher der LGA Bautechnik in Nürnberg, die Ergebnisse zusammen.

Die festgestellten Mängel haben zahlreiche Ursachen. Dazu zählen
Planungs- und Ausführungsfehler bereits beim Neubau ebenso wie konstruktive Mängel, mangelhafte Reparaturen, Nutzungsänderungen oder Verschleißerscheinungen, die abhängig vom jeweiligen Alter und Material sind.

Eine mögliche Gefahr ist keineswegs nur – wie im Fall Bad Reichenhall – hohe Belastung durch große Mengen Schnee, sondern vielmehr Regen und Luftfeuchtigkeit oder Nutzungsänderungen. Egal ob Holz-, Beton- oder Metallkonstruktionen: Eindringende Feuchtigkeit oder die Bildung von Kondenswasser führen zu Korrosion, Rissen und Fäulniserscheinungen.

„Unsere Ergebnisse bestätigen, wie wichtig für Hallenbetreiber eine eindeutige Inspektionsstrategie als Teil des Risikomanagements ist“, so Dr. Burkhard Switaiski, bei TÜV Rheinland in Köln verantwortlich für das Projekt. Bereits bei der Planung neuer Hallen sollte berücksichtigt sein, dass diese wartungsfreundlich gestaltet werden. Vor Inbetriebnahme sollte zudem eine eingehende Prüfung vorgenommen werden. Der Betrieb von Hallen müsse schließlich durch regelmäßige Überwachungen von der einfachen Begehung bis zur Sichtkontrolle und eingehenden Überprüfung begleitet werden, die in einem Bauwerksbuch dokumentiert werden.

Vor dem Hintergrund der Prüfungsergebnisse unterstützen LGA und TÜV Rheinland die im Herbst 2006 herausgegebenen Vorgaben der verantwortlichen Landesminister und Senatoren für die Prüfung der Standsicherheit von Hallen.

Darin ist beispielsweise festgelegt, dass Hallen ab einer Stützweite von 12 Metern (dazu zählen die meisten Sport- oder Versammlungshallen, Industrie- und Einkaufsstätten) spätestens alle drei Jahre begangen, alle fünf Jahre von einer fachkundigen Person kontrolliert und spätestens nach 15 Jahren von besonders erfahrenen und entsprechend ausgebildeten Bau- oder Prüfingenieuren eingehend kontrolliert werden. Größere Hallen und Stadien für mehr als 5.000 Personen müssen noch strengere Auflagen erfüllen.

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