GfK-Studie: Unter fünf Prozent der Drucker für Kopien genutzt
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Klage der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) gegen die Druckerhersteller Canon, Epson, Kyocera und Xerox zurückgewiesen. Die Druckerhersteller entgingen somit einer Zahlung, die sich auf bis zu 400 Mio. Euro summieren könnte. „Erstmals hat ein deutsches Gericht die grundsätzliche Forderung von Urheberrechtsabgaben abgelehnt“, sagte Markus Wirtz, Rechtsanwalt der Kanzlei Taylor Wessing und Vertreter der Druckerhersteller vor Gericht. „Dieses Urteil spielt keine Rolle, denn die grundsätzliche Frage, ob Drucker abgabepflichtig sind, liegt derzeit vor dem Bundesgerichtshof“, unterstreicht Ferdinand Melichar, Geschäftsführer der VG Wort, im pressetext-Gespräch.
Die VG Wort werde Berufung einlegen, wie Melichar bestätigte. Die Rechtsvertretung der Druckerhersteller argumentierte im Verfahren, dass Drucker im Alltag in keinem nennenswerten Umfang zur Vervielfältigung genutzt werden. „Eine GfK-Studie zum Nutzungsverhalten bei Druckern ergab, dass weniger als fünf Prozent der Drucker für die Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Inhalten verwendet werden,“ so Wirtz gegenüber pressetext. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied hingegen im Mai vergangenen Jahres, dass Drucker abgabepflichtig sind. Diese Entscheidung schwebe nun vor dem Bundesgerichtshof, so Melichar weiter.
Die VG Wort, die sich für eine gerechte Vergütung des geistigen Eigentums einsetzt, ist erstmals von einem Gericht zurückgewiesen worden. Sie hatte argumentiert, dass mit Druckern geschützte Werke vervielfältigt werden könnten und daher rückwirkend ab 2001 eine Abgabe von bis zu 300 Euro für jedes Druckergerät verlangt.
Die Klage der VG Wort ist nur ein Mosaikstein im Streit um die Urheberrechtsabgaben, der seit mehreren Monaten zwischen Urhebern und Geräteherstellern schwelt. Hintergrund ist dabei der Entwurf für die Urheberrechtsreform Korb 2. Darin ist unter anderem geplant, die pauschale Urhebervergütung durch eine Prozentabgabe zu ersetzen, die fünf Prozent des Gerätepreises nicht übersteigen darf. Die Urheber befürchten dadurch Verluste in Millionenhöhe (pressetext berichtete: http://www.pte.at/pte.mc?pte=070117022).
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