Ambient Intelligence auf dem Prüfstand

Wissenschaftler des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung (ISI) untersuchten in ihrer aktuell publizierten Studie die Chancen und Risiken intelligenter Umgebungen, so genannter „Ambient Intelligence“ (AmI), in Hinblick auf ihren Datenschutz. Die gemeinsame Kooperation, die aus vier internationalen Institutionen besteht und im Auftrag der Europäischen Union arbeitete, analysierte vorherrschende Technologien auf ihre sozialen, rechtlichen und technischen Problemlagen. Die Auswertung der Daten erfolgte auf Grundlage bereits existierender Projekte und Studien. Dabei entwickelten die Forscher auch so genannte „dunkle Szenarien“.

„Dabei geht es jedoch nicht um Schwarzmalerei, sondern vielmehr darum, auf einem abstrakten Niveau Empfehlungen für die zukunftsorientierte Nutzung von AmI geben zu können“, so Michael Friedewald, Projektkoordinator am ISI, im Gespräch mit pressetext. Der Experte verdeutlicht, dass hinter „Ambient Intelligence“ ein weit reichendes Konzept steht, dass die heutige nutzerorientiert arbeitende Alltagstechnologie der gesamten informationsverarbeitenden Welt in sich vereint. Hierbei betont der Experte die wissenschaftliche Zielstellung, indem „ein realistisches Bild der Gefahren und Risiken zu zeichnen versucht wurde, mit denen beim alltäglichen Einsatz von AmI zu rechnen ist“.

So reicht die Spannbreite der untersuchten Bereiche in den Was-wäre-wenn-Szenarien von den Folgen bei Hacker-Angriffen bis hin zum Diebstahl von Kundendaten bei einem (Bank-) Unternehmen. Als wichtiges Untersuchungskriterium wurde besonders der Datenschutz untersucht und auf den Erfolg oder Misserfolg von AmI umgelegt. Schließlich erleichtert die Vernetzung unsichtbarer und allgegenwärtiger Computer das Sammeln und Verknüpfen von Daten zu Persönlichkeitsprofilen. Dies birgt auch stets die Gefahr einer Erosion der Privatsphäre. In dieser Hinsicht dienten die durchgeführten Szenarien vor allem dazu, einen Mix aus organsations- und gesellschaftsspezifischen, technischen sowie juristischen Empfehlungen geben zu können, so Friedewald. Der Experte betont, dass „derzeit gute rechtliche Instrumentarien existieren und vielmehr eine kontinuierliche Beobachtung technologischer Entwicklungen nötig ist“. Somit sei eine flächendeckende Aufklärung über die Möglichkeiten und Risiken bestehender und neuer Technologien unabdingbar. Auf dieser Grundlage solle vorerst noch keine Regulierung des noch jungen Marktes eingeleitet werden, was eine bedarfsorientierte rechtliche Nachjustierung bedeutet.

Media Contact

Florian Fügemann pressetext.deutschland

Weitere Informationen:

http://www.isi.fraunhofer.de

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