IAB-Studie zur Zeitarbeit: Boomende Branche mit hoher Fluktuation

Die Zeitarbeitsbranche expandiert seit Jahren mit hohen Wachstumsraten. So hat sich die Zahl der Leiharbeitnehmer von 47.000 im Juni 1980 auf 453.000 im Juni 2005 beinahe verzehnfacht.

Allerdings ist die Leiharbeitsquote – die Zahl der Leiharbeitnehmer im Verhältnis zu allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigen – nach wie vor niedrig. Im Jahr 2005 lag sie bei 1,7 Prozent.

Erst wenn man die Dynamik der Branche berücksichtigt, wird die Bedeutung der Zeitarbeit deutlich: Im Jahr 2005 wurden 738.000 neue Leiharbeitsverhältnisse geschlossen und 724.000 beendet.

Die Beschäftigungsdauer in der Zeitarbeitsbranche streut breit. Es gibt viele Leiharbeitnehmer, die nur wenige Tage beschäftigt sind. Doch finden sich auch Leiharbeiter, die über mehrere Jahre bei einem Zeitarbeitsbetrieb tätig sind. Im Jahr 2003 standen etwa 65 Prozent der Leiharbeiter nach einem Monat noch im gleichen Arbeitsverhältnis. Nach zwei Monaten waren es nur noch rund 50 Prozent und nach sechs Monaten 25 Prozent. Nur 13 Prozent aller Leiharbeiter waren ein Jahr oder länger ununterbrochen beim selben Zeitarbeitsbetrieb tätig.

Die Befürchtung, dass Unternehmen systematisch reguläre Arbeitskräfte durch Leiharbeiter ersetzen, wird durch die IAB-Studie nicht bestätigt. Lange Arbeitsverhältnisse sind selten – und nur sie wären geeignet, reguläres Personal zu ersetzen.

Immer häufiger erhalten Arbeitslose – wenn auch meist nur für kurze Zeit – die Gelegenheit zu einer Erwerbstätigkeit in der Zeitarbeitsbranche. Nur ein Teil fällt im Anschluss in die Arbeitslosigkeit zurück.

Dennoch zieht die IAB-Studie eine zwiespältige Bilanz der wiederholten Flexibilisierung des Arbeitnehmerüberlassungsrechts in den vergangenen Jahren: Das dadurch erzielte Beschäftigungswachstum in der Zeitarbeitsbranche sei mit einer Verkürzung der Beschäftigungsdauer einhergegangen. „Der Beschäftigungsgewinn ist anscheinend nur um den Preis einer geringeren Beschäftigungsstabilität zu haben“, lautet das Fazit der Nürnberger Arbeitsmarktforscher.

Die IAB-Studie kann unter http://doku.iab.de/kurzber/2006/kb1406.pdf abgerufen werden.

Leiharbeit, Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung?
„Leiharbeit“ und „Arbeitnehmerüberlassung“ sind die Begriffe des Gesetzgebers. Die Branche selbst spricht von „Zeitarbeit“. Alle drei Begriffe meinen dasselbe.

Media Contact

Wolfgang Braun idw

Weitere Informationen:

http://www.iab.de

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