Geplantes Umsatzsteuersystem nicht praktikabel

* Neues System führt zu hohen Kosten bei den Unternehmen

* Systemwechsel schließt nicht alle Betrugsmöglichkeiten

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) kritisiert den von der Bundesregierung geplanten Systemwechsel in der Umsatzsteuer, wodurch im Wesentlichen die Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs durch Karussellgeschäfte beabsichtigt ist. > „> Die Erweiterung des Reverse-Charge-Verfahrens wird die Unternehmen finanziell und organisatorisch stark belasten> „> , sagt BITKOM-Präsidiumsmitglied Dieter Kempf. > „> Der Umfang des Karussellbetrugs wurde in der bisherigen Diskussion offensichtlich deutlich überschätzt.> „> Daher sei es aus Sicht des BITKOM vorrangig, die Zusammenarbeit innerhalb der Finanzverwaltung zu verbessern, um Umsatzsteuerbetrug zu verhindern. Der gegenwärtig diskutierte Systemwechsel berge unabsehbare Risiken für die Wirtschaft und die möglichen Mehreinnahmen für den Fiskus seien deutlich geringer als vielfach angenommen.

Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung auf die Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens in der Umsatzsteuer festgelegt. Dazu soll für Umsätze zwischen Unternehmern ab Rechnungsbeträgen von 5.000 Euro nicht mehr wie bisher der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schulden. Der leistende Unternehmer muss in einem solchen Fall eine Netto-Rechnung ausstellen und diese Netto-Umsätze elektronisch an die Finanzverwaltung melden (R-Check). Wenn die Umsatzgrenze von 5.000 Euro nicht erreicht wird oder aber der Leistungsempfänger kein Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne ist, bleibt es beim geltenden Umsatzsteuersystem. Da außerdem die Sonderregelung für Kleinunternehmer fortbestehen soll, würde es künftig drei verschiedene Umsatzsteuersysteme nebeneinander geben.

Wesentliches Ziel der Umstellung ist es, den Umsatzsteuerbetrug einzudämmen. Aus Sicht der ITK-Industrie sind die neuen Regelungen aber lediglich dazu geeignet, einen Teil des so genannten Karussellbetrug zu verhindern. Die Aufspaltung von Rechnungen unter die Bagatellgrenze von 5.000 Euro ermöglicht nach wie vor Karussellgeschäfte. Zudem drohen mit den geplanten Änderungen neue Betrugsmöglichkeiten. Wer sich unrechtmäßig als Unternehmer ausgibt, kann umsatzsteuerfrei Waren einkaufen, ohne sich dafür wie bisher mit dem Finanzamt wegen des Vorsteuerabzugs auseinander setzen zu müssen. Anschließend kann die umsatzsteuerfrei erworbene Ware privat benutzt oder aber weiterverkauft werden.

> „> Ob diese neue Missbrauchsmöglichkeit mit dem vorgesehenen R-Check effektiv bekämpft werden kann, ist mehr als fraglich> „> , sagt Kempf. > „> Eine wirkungsvolle aber gleichzeitig effektive und effiziente Kontrolle bedarf eines streng risikoorientierten Überpüfungsverfahrens, ansonsten müsste die Finanzverwaltung monatlich rund 14 Millionen Umsatzfälle kontrollieren und auf Betrugsansätze hin untersuchen.> „> Zudem ergab ein zur Rechtsfolgenabschätzung durchgeführtes Planspiel, dass auf Karussellbetrügereien vermutlich lediglich Umsatzsteuerausfälle von rund 2,1 Milliarden Euro zurückgehen, mit sinkender Tendenz. Bisher war in der öffentlichen Diskussion von 15 bis 17 Milliarden Euro die Rede.

Nach Berechnungen einer vom Bundesfinanzministerium beauftragten Wirtschaftspr> üfungsgesellschaft müsste jedes Unternehmen durchschnittlich 690 Euro für die Umstellung auf das neue Umsatzsteuersystem aufwenden. An laufenden Mehraufwendungen sollen jährlich nur 70 Euro pro Unternehmen anfallen. > „> Diese Kostenschätzung ist bei weitem zu niedrig angesetzt> „> , sagt Kempf. > „> Ein solcher Betrag wird kaum ausreichen, um in den EDV-Systemen der Unternehmen die Voraussetzungen für den R-Check zu schaffen.> „> Hinzu kommen weitere Programmierkosten, laufender Mehraufwand für die richtige Verbuchung der neuen Rechnungen und ihre Meldung an die Finanzverwaltung sowie Schulungskosten des Personals. > „> Bei Unternehmen, die sowohl Firmen- als auch Privatkunden beliefern oder sowohl Umsätze über als auch unter 5.000 Euro fakturieren, werden deutlich höhere Aufwände anfallen, um die Systemänderungen überhaupt in ihren Abrechnungssystemen abzubilden> „> , ergänzt Kempf.

Problematisch ist auch, dass der Lieferant im Reverse-Charge-Verfahren seinen Abnehmer für steuerliche Zwecke identifizieren muss. Nur, wenn der Abnehmer Unternehmer ist, darf er eine Ware oder Leistung ohne Umsatzsteuer beziehen. Entsprechen die Angaben des Abnehmers nicht der Wahrheit, muss der Lieferant für den Steuerausfall haften. Das führt zu einer hohen Rechtsunsicherheit und belastet den Geschäftsverkehr. Hier ist eine umfassende Vertrauensschutzregelung für die liefernden Unternehmen unabdingbar. Angesichts der nur sehr vagen Aussicht auf geringfügige Mehreinnahmen aus verhindertem Umsatzsteuerbetrug ist der Zusatzaufwand für die Unternehmen unverhältnismäßig hoch. Die Bundesregierung muss die geplanten Systemänderungen nun von der EU genehmigen lassen, da sie mit dem geltenden europäischen Recht nicht vereinbar sind. Einen entsprechenden Antrag will die Bundesregierung noch im April stellen.

Ansprechpartner Presse
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Fax +49. 30. 27576-51-146
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Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. vertritt mehr als 1.000 Unternehmen, davon 750 Direktmitglieder mit etwa 120 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Gerätehersteller, Anbieter von Software, IT-Services, Telekommunikationsdiensten und Content. Der BITKOM setzt sich insbesondere für bessere ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine innovationsorientierte Wirtschaftspolitik ein.

Media Contact

Cornelia Kelch BITKOM

Weitere Informationen:

http://www.bitkom.org

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