Verbot gesundheitsschädlicher Flammschutzmittel in Elektro- und Elektronikgeräten sollte bestehen bleiben

Analyseverfahren für polybromierte Diphenylether in Elektro- und Elektronikgeräten entwickelt

Ab 1. Juli 2006 soll europaweit bei Elektro- und Elektronikgeräten der Einsatz aller gesundheits- und umweltschädlichen polybromierten Diphenylether als Flammschutzmittel verboten werden. So sieht es eine Richtlinie der Europäischen Union vor. Aber: Das geplante Verbot von decabromiertem Diphenylether (DecaBDE) will die EU-Kommission offenbar kippen. Ein falscher Schritt, wie das Umweltbundesamt (UBA) meint. „Die Aufhebung des Verbots eines so gesundheits- und umweltschädlichen Stoffes wie DecaBDE wäre ein falsches Signal. Viele Hersteller haben freiwillig schon seit längerem auf andere Flammschutzmittel oder bessere Konstruktionen umgestellt. Deren Engagement und die damit verbundenen Investitionen würden durch einen solchen Rückschritt jetzt entwertet“, sagte Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des UBA.

Polybromierte Diphenylether (PBDE) sind häufig eingesetzte Flammschutzmittel. Weltweit werden jährlich rund 55.000 Tonnen (t) – beispielsweise in Polstern oder Computergehäusen – verbraucht. Zwei Vertreter der PBDE – Pentabromdiphenylether (PentaBDE) und Octabromdiphenylether (OctaBDE) – sind wegen ihrer gesundheits- und umweltschädigenden Wirkungen sowie ihrer Anreicherung sowohl in der Umwelt als auch in der Nahrungskette seit 2003 in der Europäischen Union (EU) verboten. In Deutschland verzichten verschiedene Unternehmen auch auf die Verwendung des verwandten Flammschutzmittels Decabromdiphenylether (DecaBDE). In der EU darf dieser Stoff jedoch nach wie vor in vielen Anwendungsgebieten eingesetzt werden, obwohl auch er schwer abbaubar ist und sich – wie jüngste Untersuchungen an Frauenmilch gezeigt haben – in der Nahrungskette anreichert.

Umso unverständlicher ist es, dass zur Zeit die Aufhebung des geplanten Verwendungsverbots für DecaBDE in Elektro- und Elektronikgeräten nach Richtlinie 2002/95/EG (ROHS) innerhalb der Europäischen Union zur Abstimmung steht – obwohl sowohl der „Wissenschaftliche Ausschuss für Gesundheits- und Umweltrisiken (SCHER)“ der EU als auch das im Rahmen der EU-Altstoffbewertung verantwortliche „Technical Committee“ einige Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen von DecaBDE nach wie vor kritisch sehen und für nicht ausreichend geklärt halten. Hierzu gehören die Neurotoxizität, die Verteilung und Anreicherung in der Umwelt – beispielsweise in Greifvogeleiern – und der Abbau zu niedriger bromierten, verbotenen Diphenylethern wie Penta- oder OctaBDE. Allein die Tatsache der nur schweren Abbaubarkeit (Persistenz) und der weiten Verbreitung der Substanz in der Umwelt sowie die Dioxin- und Furanbildung im Brandfall reichen aus Sicht des UBA für ein Anwendungsverbot von DecaBDE aus. Eine Rücknahme des Verbots von DecaBDE ist auch technisch nicht notwendig, da es in allen Anwendungsbereichen durch umweltgerechtere Alternativen ersetzt werden kann. Dazu gehören der Einsatz weniger umweltbelastender organischer oder anorganischer Flammschutzmittel und Verbesserungen der Konstruktion der Elektro- und Elektronikgeräte. Die Kunststoff erzeugende und die textilveredelnde Industrie in Deutschland verzichten bereits seit 1986 auch auf DecaBDE.

PBDE sind seit vielen Jahren wegen ihrer gesundheits- und umweltschädlichen Wirkungen in der wissenschaftlichen und umweltpolitischen Diskussion. PentaBDE wird vor allem als Flammschutzmittel in Schäumen für die Polster- und Möbelindustrie eingesetzt, OctaBDE in Kunststoffen, beispielsweise für Computergehäuse. In Deutschland führte bereits die seit 1986 bestehende Verzichtserklärung der Kunststoff erzeugenden und der textilveredelnden Industrie auf polybromierte Diphenylether zu einer erheblichen Verbrauchsminderung. Das europaweite Verbot von PentaBDE und OctaBDE durch die europäische Richtlinie 2003/11/EG erfasst nun ebenfalls die Importprodukte. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte durch die Chemikalienverbotsverordnung und die Gefahrstoffverordnung. Seit dem 30. Juni 2004 dürfen Zubereitungen und Erzeugnisse nicht mehr vermarktet werden, die mehr als 0,1 Gewichtsprozent PentaBDE und OctaBDE enthalten.

Die Studie „Probenaufbereitungs- und Analyseverfahren für Flammschutzmittel (Pentabromdiphenylether, Octabromdiphenylether) in Erzeugnissen“ wird in Kürze im Internet unter der Adresse http://www.umweltbundesamt.de als Download verfügbar sein. Ersatzmöglichkeiten für decabromierte Diphenylether werden in der Studie „Erarbeitung von Bewertungsgrundlagen zur Substitution umweltrelevanter Flammschutzmittel“ aufgezeigt, die ebenfalls unter der Adresse http://www.umweltbundesamt.de erhältlich ist.

Media Contact

Jana Schmidt idw

Weitere Informationen:

http://www.umweltbundesamt.de

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