Mit zwei Tests lässt sich eine akute Wirkung von Ecstasy leicht erkennen

Ärztliche Untersuchungsprotokolle in Rheinland-Pfalz seit Jahresbeginn im Hinblick auf Konsum von so genannten „Partydrogen“ angepasst

Der Konsum von illegalen Betäubungsmitteln aus der Gruppe der Amphetamine, wozu auch Ecstasy gehört, kann in seiner akuten Wirkung mit zwei Test recht zuverlässig erkannt werden. Wie eine Studie am Institut für Rechtsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zeigte, lässt sich eine akute Drogenbeeinflussung durch die verharmlosend als „Partydrogen“ bezeichneten Substanzen mit einem Test zur Pupillen-Lichtreaktion und einem Test zur „Augenreaktion“ nach mehrmaliger Umdrehung gut feststellen. In Rheinland-Pfalz sind die ärztlichen Untersuchungsprotokolle, die in Verbindung mit einer polizeilich angeordneten Blutentnahme erstellt werden, auf Basis dieser Erkenntnisse seit Anfang 2005 neu gestaltet.

Infolge der gestiegenen Konsumentenzahl gewinnen die „Partydrogen“, ähnlich wie im Fall von Cannabis, im Hinblick auf die Fahrtüchtigkeit der Drogenkonsumenten zunehmend an Bedeutung. Das Institut für Rechtsmedizin erhält jährlich etwa 6.000 Blutproben von Drogenfällen aus Rheinland-Pfalz zur Untersuchung im Vergleich zu 12.000 bis 13.000 Alkoholfällen jährlich. „Meist handelt es sich dabei um Proben von Verkehrsteilnehmern“, erklärte Dr. Jörg Röhrich vom Institut für Rechtsmedizin, der auch die Ecstasy-Studie mit betreut hat. Dieses Jahr zeichnet sich dabei ab, dass Ecstasy, ein Methylendioxyderivat aus der Gruppe der Amphetamine, wieder ansteigt, nachdem in den letzten beiden Jahren hier ein deutlicher Rückgang und stattdessen ein höherer Konsum von Amphetamin selbst erfolgt war.

Um die akuten Wirkungen der so genannten „Partydrogen“ zu untersuchen, haben sich die Wissenschaftler vom Institut für Rechtsmedizin in das typische Konsumumfeld begeben und in den Jahren 2000 und 2001 Drogenkonsumenten in zwei Techno-Diskotheken im Rhein-Main-Gebiet aufgesucht. Die Studie erfolgte im Rahmen einer medizinischen Doktorarbeit von Raoul M. Hecker. Die Erhebungen, die mit Zustimmung der Diskothekenbesitzer und für die Teilnehmer völlig anonym stattfanden, begannen in der Regel gegen 2 Uhr nachts und endeten meist zwischen 8 und 9 Uhr morgens. Insgesamt wurden so 229 Probanden untersucht. Hiervon standen 202 unter Drogeneinfluss, 132 Männer und 70 Frauen im Alter von durchschnittlich 20 Jahren. Die Blutuntersuchung erbrachte bei 175 Teilnehmern den Nachweis von MDMA („Ecstasy“/“XTC“), in den meisten Fällen wurden jedoch zusätzliche Substanzen gefunden. Am häufigsten war die kombinierte Einnahme von MDMA zusammen mit Amphetamin („Speed“) und Cannabis bei insgesamt 43 Probanden. Bei den Auswertungen wurden schließlich 145 Fälle berücksichtigt, nämlich nur solche, bei denen ein für die Fragestellung relevantes Drogenkonsummuster vorlag.

Aus den Ergebnissen der Befragungen ergibt sich, dass die Stimulanzien in der Regel zweckgerichtet zur Leistungssteigerung, besonders zum Tanzen, aufgenommen wurden. Die Aussprache war bei den Personen aus der relevanten Gruppe zu 97 Prozent normal und klar verständlich, der Denkablauf bei 96 Prozent geordnet und das Verhalten bei 91 Prozent als beherrscht zu bezeichnen. Das Bewusstsein war bei 69 Prozent der Probanden normal, bei 16 Prozent gesteigert und bei 15 Prozent getrübt. Das heißt, die meisten Probanden waren hinsichtlich Sprache, Denkablauf, Verhalten und Stimmung unauffällig. Diese Parameter sind also zum Erkennen einer Drogenbeeinflussung ungeeignet. Ähnliches gilt für die Bewertung der Finger-Nasen-Probe und der Finger-Finger-Probe sowie für die per se nur schwer zu objektivierende Beurteilung des Bewusstseins. Für die Feststellung einer Beeinflussung durch Psychostimulanzien erwiesen sich die gleichgewichtsbasierenden Tests wie Geradeausgang auf einer Linie mit Kehrtwende und die Prüfung der Standsicherheit auf einem Bein bei geschlossenen Augen auch nur als eingeschränkt verwendbar. Gut geeignet sind indessen die Feststellung der Pupillenreaktion auf Lichteinfall und die Dokumentation der Pupillenerweiterung mit Hilfe eines hierfür vorgeschlagenen Indexes. 68 Prozent der Probanden wiesen eine Beeinträchtigung der Hell-/Dunkeladaption auf. Ebenfalls gut geeignet zur Erkennung einer Drogenbeeinflussung durch Ecstasy ist die Drehnachnystagmusdauer. Hierbei werden die Probanden mehrmals um die eigene Achse gedreht, um dann zu ermitteln, wie lange die Augen anschließend nach rechts und links ausschlagen. Während dieser horizontale Augenschlag bei nüchternen Personen zwischen 2 und 4 Sekunden dauert, zeigte die Testgruppe im Durchschnitt eine Dauer von 14 Sekunden, also deutlich verlängert.

Psychostimulanzien rufen, so zeigte die Studie, ganz eigene Erscheinungsbilder bei den Konsumenten hervor, die sich deutlich von denen einer Alkoholisierung unterscheiden. Die Erfassungsbögen in Rheinland-Pfalz, die bei einer Kontrolle auf Drogenkonsum mit polizeilich angeordneter Blutentnahme von den Ärzten ausgefüllt werden, sind vor diesem Hintergrund seit Anfang des Jahres entsprechend neu gestaltet. Für die Ärzte stehen Informationsblätter, wie die Tests genau durchzuführen sind, zur Verfügung.

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Petra Giegerich idw

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